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Wie lange bekommt man Kindergeld? [2025]

Wir zeigen Ihnen, wie lange Sie Kindergeld bekommen können / Anspruch & Höhe in 2025

Der Bezug von Kindergeld ist für viele Familien eine wertvolle Unterstützung im Alltag.

Doch wie lange erhalten Eltern eigentlich Kindergeld? Welche Altersgrenzen gelten ab 2025? Und was sollten Sie beachten, wenn Ihr Kind volljährig wird?

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um das Thema Kindergeld in 2025 – von der Höhe der Zahlungen bis zur Dauer des Bezugs und der Beantragung.

Bild zeigt Kinder / Unsplash @Chayene Rafaela / Wie lange bekommt man Kindergeld?

Klar, verständlich und ohne Fach-Chinesisch, damit Sie sich entspannt auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Familie.

Wie hoch ist das Kindergeld ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 ist eine Erhöhung des Kindergeldes geplant. Die neuen monatlichen Beträge sollen wie folgt aussehen:

Anzahl der KinderMonatlicher Betrag ab 2025
Für das 1. und 2. Kind255 €
Für das 3. Kind255 €
Ab dem 4. Kind255 €

Diese Anpassung bedeutet eine Erhöhung um 5 Euro pro Kind im Vergleich zu den bisherigen Zahlungen

Wie lange bekommt man Kindergeld?

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.

In bestimmten Fällen kann der Anspruch jedoch darüber hinaus verlängert werden:

Kind in Ausbildung oder Studium:

Wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium befindet, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag.

    • Voraussetzung: Ein Nachweis über die Ausbildung oder das Studium muss regelmäßig eingereicht werden.
    • Wichtig: Auch Zwischenzeiten, z. B. Wartezeiten auf einen Studienplatz oder Ausbildungsplatz, werden berücksichtigt.
Kind in Übergangszeit:

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einer Wartezeit von maximal 4 Monaten bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Beispiele:

    • Zwischen Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung.
    • Zwischen Bachelor- und Masterstudium.
Kind auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung:
    • Ist das Kind arbeitslos gemeldet und unter 21 Jahre alt, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen.
    • Voraussetzung: Das Kind muss bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sein.
Kind mit Behinderung:

Wenn das Kind eine Behinderung hat, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird Kindergeld unbefristet gezahlt.

    • Voraussetzung: Das Kind kann sich aufgrund der Behinderung nicht selbst unterhalten.
    • Ein ärztlicher Nachweis und weitere Unterlagen sind notwendig.

Übersicht: Bis wann bekommen Sie Kindergeld?
SituationDauer des Kindergeldes
GrundsätzlichBis zum 18. Lebensjahr
Kind in Ausbildung/StudiumBis zum 25. Geburtstag
Kind in ÜbergangszeitMaximal 4 Monate zwischen Abschnitten
Kind auf der Suche nach Ausbildung/ArbeitBis zum 21. Geburtstag
Kind mit BehinderungUnbefristet (wenn Behinderung vor 25)

Kindergeld beantragen: So funktioniert’s

Um Kindergeld zu erhalten, müssen Eltern einen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen.

Der Prozess gestaltet sich wie folgt:

  1. Antragstellung
    • Der Antrag kann online über die Website der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
    • Alternativ stehen Formulare zum Download bereit, die ausgefüllt und per Post eingereicht werden können.
  2. Erforderliche Unterlagen
    • Steuer-Identifikationsnummern des Antragstellers und des Kindes.
    • Geburtsurkunde des Kindes.
    • Bei Kindern über 18 Jahren: Nachweise über Ausbildung, Studium oder Arbeitssuche.
  3. Bearbeitungszeit und Auszahlung
    • Nach Eingang des Antrags prüft die Familienkasse die Unterlagen.
    • Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich auf das angegebene Bankkonto.

Wichtig: Kindergeld wird rückwirkend nur für bis zu sechs Monate vor Antragstellung gezahlt. Es ist daher ratsam, den Antrag zeitnah nach der Geburt des Kindes oder bei Eintreten einer anspruchsbegründenden Situation zu stellen.

Geplante Änderungen: Einführung der Kindergrundsicherung ab 2025

Die Bundesregierung plant, ab dem 1. Januar 2025 die Kindergrundsicherung einzuführen.

Diese soll das bisherige Kindergeld sowie weitere familienbezogene Leistungen ablösen und bündeln.

Die Kindergrundsicherung wird aus zwei Hauptbestandteilen bestehen:

  1. Kindergarantiebetrag
    • Ein einkommensunabhängiger Betrag, der für alle Kinder gleich ist und das bisherige Kindergeld ersetzt.
  2. Kinderzusatzbetrag
    • Ein einkommensabhängiger Betrag, der zusätzlich zum Garantiebetrag gezahlt wird und insbesondere Familien mit geringem Einkommen unterstützen soll.

Ziel der Kindergrundsicherung ist es, bürokratische Hürden abzubauen und Kinderarmut effektiver zu bekämpfen.

Die genaue Höhe der Beträge und die Ausgestaltung der Leistung werden derzeit noch finalisiert.

Fazit: Kindergeld 2025 – Was Eltern jetzt wissen sollten

Das Kindergeld bleibt auch im Jahr 2025 eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland.

Höhe des Kindergeldes ab 2025255 € pro Kind (unabhängig von der Kinderanzahl)
Anspruchsdauer (Alter des Kindes)Bis zum 18. Lebensjahr
Verlängerung bei Ausbildung/StudiumMaximal bis zum 25. Geburtstag (Nachweise erforderlich)
Verlängerung bei BehinderungUnbefristet, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist
Rückwirkende AuszahlungMaximal 6 Monate rückwirkend bei verspäteter Beantragung

Mit der geplanten Erhöhung auf 255 Euro pro Kind werden Familien zwar leicht entlastet, doch die Kosten für Kindererziehung und Alltag bleiben hoch. Eltern sollten sich also frühzeitig informieren, welche zusätzlichen Ansprüche sie geltend machen können, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Ein besonderes Augenmerk liegt ab 2025 auf der geplanten Einführung der Kindergrundsicherung. Diese neue Regelung könnte das bisherige Kindergeld ablösen und für Familien mit geringem Einkommen deutlich spürbare Verbesserungen bringen. Während der Kindergarantiebetrag die bisherige Kindergeldzahlung ersetzt, bietet der zusätzliche einkommensabhängige Kinderzusatzbetrag Unterstützung für jene, die es wirklich benötigen.

Die genauen Details zur Höhe und Umsetzung werden in den kommenden Monaten erwartet. Hier lohnt es sich, die Entwicklungen regelmäßig zu verfolgen, um alle Vorteile frühzeitig zu nutzen.

Worauf Eltern achten sollten:

  • Altersgrenzen: Kindergeld endet grundsätzlich mit 18 Jahren, bei Ausbildung oder Studium verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Bei Behinderung kann der Anspruch unbegrenzt bestehen.
  • Nachweise für Kinder über 18 Jahre: Wichtig ist, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen rechtzeitig einzureichen. Bei Arbeitslosigkeit sollte die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
  • Rückwirkende Zahlung: Kindergeld wird nur für sechs Monate rückwirkend gezahlt. Ein früher Antrag ist daher entscheidend.

Das Kindergeld mag auf den ersten Blick wie eine Selbstverständlichkeit wirken, doch die Details zu Anspruchsdauer, Nachweisen und möglichen Änderungen sind komplex. Viele Eltern schöpfen mögliche Leistungen nicht vollständig aus, was besonders im Hinblick auf die neue Kindergrundsicherung eine verpasste Chance wäre.

Abschließend lässt sich sagen: Wer sich rechtzeitig informiert, spart Zeit und Geld. Das Kindergeld bleibt eine tragende Säule der Familienförderung in Deutschland, doch es ist wichtig, den Überblick zu behalten – gerade in Zeiten großer politischer Veränderungen. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, hilft die Familienkasse der Agentur für Arbeit weiter.

Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen und Ihrer Familie zustehen, und sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft.

FAQ – Wie lange bekommt man Kindergeld?

Wann endet die Zahlung des Kindergeldes?

Die Zahlung des Kindergeldes endet grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. In bestimmten Fällen, wie Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit, kann der Anspruch verlängert werden, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, kann das Kindergeld unbefristet weitergezahlt werden.

Wann gibt es Kindergeld bis 27?

Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr gibt es nur in Ausnahmefällen. Früher galt das bis 2006, heute ist die Altersgrenze 25 Jahre. Wenn das Kind jedoch vor 2007 geboren wurde und sich in einem freiwilligen sozialen Jahr oder einer Ausbildung befindet, kann eine Verlängerung in Einzelfällen infrage kommen.

Wie lange wird Kindergeld bei Ausbildung gezahlt?

Solange sich das Kind in einer Schul-, Berufsausbildung oder einem Studium befindet, erhalten Eltern Kindergeld bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Dabei zählen auch:

  • Praktika im Rahmen der Ausbildung
  • Zweitausbildungen (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Wartezeiten von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Kann man länger als 25 Kindergeld bekommen?

In der Regel endet der Kindergeldanspruch mit dem 25. Lebensjahr. Eine Ausnahme besteht bei Kindern mit einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. In diesem Fall kann Kindergeld unbegrenzt weiter gezahlt werden, sofern das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.

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