Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bei der Sparkasse schützt Ihr Einkommen vor Pfändungen, sodass Sie immer über einen festgelegten Freibetrag verfügen können.
Wir erklären Ihnen im Artikel, wie das P-Konto bei der Sparkasse funktioniert, welche Freibeträge gelten und welche Kosten und Gebühren auf Sie zukommen.
Erfahren Sie außerdem, wie Sie Ihr P-Konto auflösen können.
P-Konto bei der Sparkasse: Was ist das?
Ein P-Konto bei der Sparkasse ist ein spezielles Girokonto, das einen gesetzlichen Pfändungsschutz bietet. Dieses Konto ist für Personen gedacht, die Schulden haben und deren Konten gepfändet werden könnten. Das P-Konto schützt einen bestimmten Freibetrag des monatlichen Einkommens vor Pfändungen, sodass der Kontoinhaber weiterhin über diesen Betrag verfügen kann.
Wichtige Merkmale des P-Kontos bei der Sparkasse
- Pfändungsschutz: Der wichtigste Vorteil eines P-Kontos ist der automatische Pfändungsschutz. Der monatliche Freibetrag, der vor Pfändungen geschützt ist, beträgt derzeit 1.410 Euro (Stand 2024). Dieser Betrag kann durch zusätzliche Bescheinigungen, etwa für unterhaltsberechtigte Personen oder besondere Ausgaben, erhöht werden.
- Umwandlung eines bestehenden Kontos: Ein bestehendes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Dies muss bei der Sparkasse beantragt werden. Jede Person darf nur ein P-Konto führen.
- Zugriff auf Bankdienstleistungen: Mit einem P-Konto können weiterhin alle grundlegenden Bankdienstleistungen genutzt werden, wie Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und der Zugang zu Online-Banking.
- Kosten: Die Gebühren für ein P-Konto können sich je nach Sparkasse unterscheiden. Es ist wichtig, sich bei der jeweiligen Sparkasse über die genauen Konditionen zu informieren.
- Freibetragserhöhung: Der Grundfreibetrag kann durch Bescheinigungen, etwa vom Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder einer Schuldnerberatungsstelle, erhöht werden, wenn der Kontoinhaber unterhaltspflichtige Personen hat oder besondere Kosten nachweisen kann.
- Gültigkeit und Nutzung: Das P-Konto kann unbefristet geführt werden. Es bietet den Schutz nur für den jeweiligen Monat; nicht genutzte Beträge können nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.
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Vorteile des P-Kontos
- Sicherstellung des Existenzminimums: Das P-Konto schützt das monatliche Existenzminimum vor Pfändungen, was die finanzielle Grundversorgung sicherstellt.
- Recht auf ein Konto: Jeder hat das Recht, ein P-Konto zu führen, unabhängig von seiner finanziellen Situation.
- Schutz vor Kontosperrung: Selbst bei vorliegenden Pfändungen bleibt der Zugriff auf den pfändungsfreien Betrag gewährleistet.
Nachteile des P-Kontos
- Beschränkter Freibetrag: Der geschützte Betrag ist begrenzt. Für höhere Beträge muss ein Nachweis erbracht werden.
- Keine zusätzlichen Konten: Jede Person darf nur ein P-Konto haben, was bedeutet, dass bestehende weitere Konten ggf. aufgelöst oder zusammengelegt werden müssen.
Ein P-Konto bei der Sparkasse bietet somit eine wichtige Schutzfunktion für Personen, die von Kontopfändungen betroffen sind, und stellt sicher, dass das Existenzminimum gewahrt bleibt.
Wann ist das Geld auf dem P-Konto bei der Sparkasse verfügbar?
Das Geld auf einem P-Konto bei der Sparkasse ist in der Regel zu den gleichen Zeiten verfügbar wie bei einem normalen Girokonto. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Verfügbarkeit von Geld auf einem P-Konto:
- Eingehende Zahlungen: Wenn Geld auf das P-Konto eingezahlt wird, ist es normalerweise am selben Tag verfügbar, an dem es auf dem Konto gutgeschrieben wird. Die Buchungszeiten können jedoch je nach Sparkasse und Art der Einzahlung variieren. Überweisungen, die innerhalb Deutschlands getätigt werden, sind in der Regel innerhalb eines Bankarbeitstags verfügbar.
- Buchungszeiten: Die Sparkassen haben spezifische Buchungszeiten, in denen eingehende Zahlungen bearbeitet und gutgeschrieben werden. Diese Zeiten können sich zwischen den verschiedenen Sparkassen und den jeweiligen Filialen unterscheiden. In der Regel werden eingehende Überweisungen mehrfach täglich gebucht, meist morgens und nachmittags.
- Freibetrag: Der monatliche Freibetrag auf einem P-Konto beträgt derzeit 1.410 Euro (Stand 2024). Dieser Betrag ist vor Pfändungen geschützt und kann sofort genutzt werden, sobald er auf dem Konto verfügbar ist. Beträge, die diesen Freibetrag überschreiten, können gepfändet werden, es sei denn, es liegt eine Erhöhung des Freibetrags vor.
- Erhöhung des Freibetrags: Der geschützte Freibetrag kann durch entsprechende Nachweise, etwa durch Unterhaltsverpflichtungen oder besondere Kosten, erhöht werden. Diese Nachweise müssen der Sparkasse vorgelegt werden, um den Freibetrag entsprechend anzupassen.
- Verfügbarkeit nach Pfändung: Im Falle einer Pfändung bleibt der festgelegte Freibetrag weiterhin verfügbar, sofern der Freibetrag nicht überschritten wird. Die Sparkasse sperrt nur den Betrag, der über den pfändungsfreien Betrag hinausgeht.
- Monatliche Nutzung: Der pfändungsfreie Betrag steht monatlich zur Verfügung und kann nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Nicht genutzte Beträge verfallen am Ende des Monats.
Freibeträge beim P-Konto der Sparkasse
Ein P-Konto bei der Sparkasse schützt einen bestimmten Betrag des monatlichen Einkommens vor Pfändungen. Dieser geschützte Freibetrag kann erhöht werden, wenn der Kontoinhaber unterhaltspflichtige Personen hat, wie Kinder. Der Grundfreibetrag beträgt aktuell 1.410 Euro (Stand 2024). Dieser kann durch zusätzliche Freibeträge für Kinder erhöht werden.
Hier sind die Freibeträge für einen Kontoinhaber mit einem Kind und mit zwei Kindern:
Freibeträge beim P-Konto der Sparkasse
Das P-Konto schützt Ihr Einkommen bis zu bestimmten Freibeträgen vor Pfändungen. Diese Freibeträge hängen von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab. Hier sind die aktuellen Freibeträge:
Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen | Gesamtfreibetrag |
---|---|
0 Kinder | 1.410 Euro |
1 Person | 1.937,76 Euro |
2 Personen | 2.231,78 Euro |
3 Personen | 2.525,80 Euro |
4 Personen | 2.819,82 Euro |
5 oder mehr Personen | 3.113,84 Euro |
Diese Freibeträge stellen sicher, dass Sie trotz Pfändungen genügend Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben.
Wird das geschützte monatliche Guthaben nicht vollständig verbraucht, kann der verbleibende Betrag in den nächsten drei Monaten noch verwendet werden.
Beispiel: Sie haben ein Einkommen von 1.000,00 Euro erhalten, verbrauchen aber nur 800,00 Euro im ersten Monat. Die restlichen 200,00 Euro können Sie in den folgenden drei Monaten ansparen. Nach Ablauf dieser drei Monate geht der ungenutzte Betrag an den Gläubiger.
Freibeträge überschritten: Was passiert?
Wenn die Freibeträge auf einem P-Konto bei der Sparkasse überschritten werden, wird der überschreitende Betrag von der Bank einbehalten und an den Gläubiger ausgezahlt, sofern eine Pfändung vorliegt. Hier sind die Schritte und Konsequenzen im Detail:
Konsequenzen bei Überschreitung der Freibeträge
- Einbehaltung des überschüssigen Betrags: Sobald der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der darüber hinausgehende Betrag von der Sparkasse einbehalten. Dieser überschüssige Betrag wird nicht mehr für Ausgaben verfügbar sein.
- Auszahlung an Gläubiger: Der einbehaltene überschüssige Betrag wird an den Gläubiger ausgezahlt, um die Schulden des Kontoinhabers zu begleichen. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Pfändungsregelungen.
- Kein Übertrag ins nächste Monat: Nicht genutzte Freibeträge aus einem Monat können nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Der Freibetrag ist immer nur für den jeweiligen Kalendermonat gültig.
- Kontoinformationen: Der Kontoinhaber erhält in der Regel Informationen darüber, dass und in welcher Höhe Beträge einbehalten wurden. Dies hilft, den Überblick über die pfändungsrelevanten Transaktionen zu behalten.
- Erhöhung des Freibetrags: Wenn der Kontoinhaber regelmäßig höhere Beträge als den Grundfreibetrag benötigt, kann er eine Erhöhung des Freibetrags beantragen. Dies erfordert die Vorlage entsprechender Nachweise, beispielsweise für unterhaltsberechtigte Kinder oder besondere Ausgaben.
- Überprüfung der Pfändungsfreigrenze: Es ist wichtig, regelmäßig die Pfändungsfreigrenzen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass der notwendige Lebensunterhalt geschützt bleibt.
Kosten & Gebühren vom P-Konto bei der Sparkasse
Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos. Für die Führung eines P-Kontos fallen jedoch dieselben Kontoführungsgebühren an wie für ein reguläres Girokonto. Bei der Sparkasse Karlsruhe beträgt die monatliche Kontoführungsgebühr für ein P-Konto 7,90 Euro.
Leistung | Kosten |
---|---|
Umwandlung in ein P-Konto | Kostenlos |
Monatliche Kontoführungsgebühr | 7,90 € |
Überweisungen (online) | In Kontoführungsgebühr enthalten |
Überweisungen (am Schalter) | Kann zusätzliche Gebühren verursachen |
Daueraufträge | In Kontoführungsgebühr enthalten |
Lastschriften | In Kontoführungsgebühr enthalten |
Bargeldauszahlung am Geldautomaten | In Kontoführungsgebühr enthalten |
Bargeldeinzahlung am Schalter | Kann zusätzliche Gebühren verursachen |
Kontostandsabfragen (online) | In Kontoführungsgebühr enthalten |
Kontostandsabfragen (am Schalter) | Kann zusätzliche Gebühren verursachen |
Erläuterungen
- Umwandlung in ein P-Konto: Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto erfolgt auf Antrag des Kontoinhabers und ist kostenlos.
- Monatliche Kontoführungsgebühr: Die monatliche Gebühr für die Kontoführung eines P-Kontos beträgt 7,90 Euro bei der Sparkasse Karlsruhe.
- Transaktionsgebühren: Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften sind in der Regel in den Kontoführungsgebühren enthalten. Einige Transaktionen, wie Überweisungen oder Bargeldeinzahlungen am Schalter, können zusätzliche Gebühren verursachen.
P-Konto auflösen: So funktioniert’s bei der Sparkasse
Das Auflösen eines P-Kontos bei der Sparkasse ist ein Prozess, der einige Schritte erfordert. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihr P-Konto bei der Sparkasse auflösen können:
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Auflösung eines P-Kontos bei der Sparkasse
- Beratung in der Filiale: Besuchen Sie eine Filiale Ihrer Sparkasse und sprechen Sie mit einem Berater. Eine persönliche Beratung ist hilfreich, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden.
- Schriftlicher Antrag: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag zur Auflösung des P-Kontos. Dieser Antrag muss alle relevanten Kontoinformationen enthalten und von Ihnen unterschrieben sein. Ihr Berater kann Ihnen bei der Erstellung des Antrags helfen.
- Kontostand ausgleichen: Stellen Sie sicher, dass Ihr P-Konto ausgeglichen ist. Das bedeutet, dass keine ausstehenden Schulden oder Überziehungen auf dem Konto vorhanden sind. Falls vorhanden, müssen diese beglichen werden, bevor das Konto aufgelöst werden kann.
- Nachweis der Pfändungsfreiheit: Wenn Ihr Konto derzeit gepfändet wird, benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass keine Pfändungen mehr bestehen. Dieser Nachweis kann von den zuständigen Behörden oder Gläubigern ausgestellt werden.
- Alternatives Konto eröffnen: Bevor Sie Ihr P-Konto auflösen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie ein alternatives Girokonto haben, auf das zukünftige Einkünfte überwiesen werden können. Dies kann entweder bei derselben Sparkasse oder einer anderen Bank erfolgen.
- Konto auflösen: Nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag zur Auflösung des P-Kontos bearbeitet. Die Sparkasse wird Ihr Konto in der Regel innerhalb weniger Tage auflösen.
Zusammenfassung der Schritte
Schritt | Beschreibung |
---|---|
1. Beratung in der Filiale | Persönliche Beratung und Informationen zur Kontolöschung erhalten. |
2. Schriftlicher Antrag | Schriftlichen Antrag zur Auflösung des P-Kontos stellen. |
3. Kontostand ausgleichen | Sicherstellen, dass keine ausstehenden Schulden oder Überziehungen vorhanden sind. |
4. Nachweis der Pfändungsfreiheit | Nachweis erbringen, dass keine Pfändungen mehr bestehen. |
5. Alternatives Konto eröffnen | Neues Girokonto einrichten für zukünftige Einkünfte. |
6. Konto auflösen | Antrag wird bearbeitet und das P-Konto wird aufgelöst. |
Mit diesen Schritten können Sie Ihr P-Konto bei der Sparkasse problemlos auflösen und sicherstellen, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Ihre Finanzen weiterhin effizient zu verwalten.
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