Die Kilometerpauschale spielt eine zentrale Rolle in der Steuererklärung vieler Arbeitnehmer, insbesondere für diejenigen, die regelmäßig dienstlich unterwegs sind oder einen längeren Arbeitsweg haben.
Im Jahr 2024 bleibt die Regelung zur Kilometerpauschale in Deutschland im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend unverändert.
Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um die Pauschale korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben und steuerlich optimal abzusetzen.
Quelle: Unsplash @Hyundai
Kilometerpauschale 2024: Das Wichtigste auf einen Blick
- PKW bei Dienstreisen: 30 Cent pro gefahrenem Kilometer.
- Motorrad oder Moped bei Dienstreisen: 20 Cent pro gefahrenem Kilometer.
- Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) bis 20 Kilometer: 30 Cent pro Kilometer (einfacher Weg).
- Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer: 38 Cent pro Kilometer (befristet bis 2026).
- Gültig für alle Verkehrsmittel: Auto, Motorrad, Fahrrad, ÖPNV oder zu Fuß (Pendlerpauschale).
- Geltendmachung als Werbungskosten: Eintrag in die Anlage N der Steuererklärung.
- Erforderlicher Nachweis: Bei Dienstreisen durch Fahrtenbuch oder andere Aufzeichnungen.
Was ist die Kilometerpauschale?
Die Kilometerpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die es Arbeitnehmern ermöglicht, Fahrtkosten, die im Rahmen beruflicher Tätigkeiten mit einem privaten Fahrzeug anfallen, steuerlich abzusetzen.
Dabei wird pro gefahrenem Kilometer ein fester Betrag angesetzt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten wie Benzinverbrauch, Reparaturen oder Versicherung.
Ziel ist es, berufliche Fahrtkosten pauschal abzurechnen, ohne dass aufwendige Belege notwendig sind.
Es gibt zwei Arten der Pauschale:
- Kilometerpauschale für Dienstreisen: Für Fahrten mit dem privaten Auto zu beruflichen Terminen.
- Pendlerpauschale (Entfernungspauschale): Für den täglichen Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Kilometerpauschale 2024: Das können Sie steuerlich absetzen
Im Jahr 2024 gelten für beruflich bedingte Fahrten folgende Sätze:
- PKW: 30 Cent pro gefahrenem Kilometer.
- Motorrad oder Moped: 20 Cent pro gefahrenem Kilometer.
Diese Sätze gelten für alle Auswärtstätigkeiten, wie beispielsweise Dienstreisen, Kundenbesuche oder Geschäftsreisen, und sind unabhängig davon, ob die Fahrt innerhalb Deutschlands oder ins Ausland erfolgt.
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Wo tragen Sie die Kilometerpauschale 2024 in der Steuererklärung ein?
Die Kilometerpauschale wird in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht und in der Anlage „N“ eingetragen. Diese Anlage erfasst alle beruflich bedingten Kosten, die die zu versteuernden Einkünfte mindern. Die Abrechnung erfolgt dabei für jede dienstliche Fahrt separat, wobei ein Nachweis über die gefahrenen Kilometer notwendig ist. Ein Fahrtenbuch oder andere Aufzeichnungen (wie Tankquittungen) können als Nachweis dienen.
Wichtig ist es, die gefahrenen Kilometer korrekt zu dokumentieren, da das Finanzamt bei fehlendem Nachweis die Pauschale nicht anerkennt.
Für wen lohnt sich die Kilometerpauschale?
Die Kilometerpauschale lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer, die regelmäßig dienstlich mit ihrem privaten Fahrzeug unterwegs sind. Dies betrifft unter anderem:
- Außendienstmitarbeiter
- Handwerker, die zu verschiedenen Baustellen fahren
- Selbstständige, die Kundenbesuche mit ihrem Privatfahrzeug absolvieren
Besonders vorteilhaft ist die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer, die mit dem Auto längere Strecken zu ihren beruflichen Terminen zurücklegen. Da die Pauschale nicht die tatsächlichen Kosten widerspiegelt, kann sie insbesondere dann lohnenswert sein, wenn die realen Fahrzeugkosten unter der Pauschale liegen.
Erstattung Kilometerpauschale: Wann zählt eine Reise als Dienstreise?
Eine Dienstreise zählt als solche, wenn sie aus beruflichen Gründen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte oder des Wohnortes unternommen wird.
Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit die Kilometerpauschale für Dienstreisen geltend gemacht werden kann.
Wann zählt eine Reise als Dienstreise?
- Berufliche Veranlassung:
Die Reise muss in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Typische Beispiele sind:- Kundenbesuche
- Außendiensttermine
- Fortbildungen oder Seminare
- Einsätze an verschiedenen Arbeitsorten (z. B. bei Handwerkern, Beratern oder Monteuren)
- Auswärtstätigkeit:
Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn Sie für berufliche Zwecke außerhalb Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig sind. Dies kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes erfolgen. - Keine private Motivation:
Die Reise muss ausschließlich beruflich veranlasst sein. Private Fahrten oder kombinierte private und berufliche Reisen (z. B. bei einem verlängerten Urlaub) gelten nicht in voller Höhe als Dienstreise. - Keine Fahrt zum Arbeitsplatz:
Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte (der regelmäßige Arbeitsweg) gelten als Pendelfahrten und fallen unter die Pendlerpauschale, nicht unter die Dienstreisepauschale. Dienstreisen beziehen sich auf Fahrten, die über diesen regelmäßigen Arbeitsweg hinausgehen.
Erstattung der Kilometerpauschale bei einer Dienstreise
Wenn eine Reise als Dienstreise anerkannt wird, können die Fahrtkosten nach der Kilometerpauschale abgerechnet werden. Die Sätze für das Jahr 2024 lauten:
- 30 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem eigenen PKW.
- 20 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem Motorrad oder Moped.
Diese Pauschalen decken alle mit der Fahrt verbundenen Kosten ab, einschließlich Benzin, Abnutzung des Fahrzeugs und Versicherung. Sie können die gefahrenen Kilometer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen oder, falls der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, direkt von diesem erstattet bekommen.
Wichtig ist, dass die Fahrt nachgewiesen werden kann. Hierbei kann ein Fahrtenbuch hilfreich sein, um die beruflich bedingten Kilometer präzise zu dokumentieren.
Pendlerpauschale 2024: Der Weg zur Arbeit zählt
Die Pendlerpauschale wird für den einfachen Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewährt und ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob Sie mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gelangen, spielt keine Rolle. Für das Jahr 2024 gilt:
- Bis zu 20 Kilometer: 30 Cent pro Kilometer.
- Ab dem 21. Kilometer: 38 Cent pro Kilometer.
Diese Regelung ist bis Ende 2026 befristet und wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms eingeführt, um längere Pendelstrecken finanziell besser abzufedern. Auch hier können Arbeitnehmer die Pauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Kilometerpauschale oder Pendlerpauschale: Wo liegen die Unterschiede?
Die Kilometerpauschale bezieht sich auf beruflich bedingte Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten, beispielsweise Kundenbesuche oder Dienstreisen, und umfasst den Hin- und Rückweg. Im Gegensatz dazu deckt die Pendlerpauschale nur den einfachen Arbeitsweg ab.
Es ist wichtig, diese beiden Pauschalen auseinanderzuhalten, um sie korrekt in der Steuererklärung anzugeben.
So können Sie beispielsweise sowohl die Pendlerpauschale für den täglichen Weg zur Arbeit als auch die Kilometerpauschale für berufliche Reisen mit dem privaten Fahrzeug nutzen.
Beispiel: So ergibt sich die Kilometerpauschale in 2024
Frau Müller fährt täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit.
Der einfache Weg von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt 15 Kilometer. Sie arbeitet an 220 Tagen im Jahr.
Berechnung der Pendlerpauschale:
- Frau Müller darf 30 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg ansetzen.
- Da der Weg 15 Kilometer beträgt, gilt für die gesamte Strecke der Satz von 30 Cent.
- Sie fährt an 220 Tagen zur Arbeit.
Berechnung der Fahrtkosten:
- 15 Kilometer (einfacher Weg) x 30 Cent pro Kilometer = 4,50 € pro Arbeitstag.
- 4,50 € pro Tag x 220 Tage = 990 € im Jahr.
Frau Müller kann also 990 Euro als Pendlerpauschale in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Wichtige Hinweise zum obigen Beispiel:
- Es ist egal, dass Frau Müller das Fahrrad benutzt. Sie darf trotzdem die Pauschale von 30 Cent pro Kilometer ansetzen, da dies für alle Verkehrsmittel gilt.
- Für den Rückweg wird keine zusätzliche Pauschale angesetzt, da die Pendlerpauschale nur für den einfachen Weg gilt.
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FAQ – Kilometerpauschale 2024
1. Wann 35 Cent pro Kilometer?
Die Regelung mit 35 Cent pro Kilometer galt bis 2023. Seit 2024 gilt für den Arbeitsweg ab dem 21. Kilometer eine höhere Pauschale von 38 Cent pro Kilometer. Diese Anpassung wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms vorgenommen, um vor allem Fernpendler zu entlasten.
2. Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2024?
Für das Jahr 2024 gilt die folgende Kilometerpauschale:
- PKW: 30 Cent pro gefahrenem Kilometer bei beruflich bedingten Dienstreisen.
- Motorrad oder Moped: 20 Cent pro Kilometer. Für den Arbeitsweg (Pendlerpauschale) gelten 30 Cent bis zu 20 Kilometer und ab dem 21. Kilometer 38 Cent.
3. Wie hoch ist die Fahrtkostenerstattung pro Kilometer?
Die Fahrtkostenerstattung für beruflich bedingte Fahrten mit dem eigenen PKW beträgt 30 Cent pro Kilometer im Jahr 2024. Bei Fahrten mit dem Motorrad oder Moped werden 20 Cent pro Kilometer erstattet. Diese Pauschale kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
4. Wie viel Cent pro km Hin- und Rückfahrt?
Für beruflich bedingte Dienstreisen wird die gesamte Strecke, also Hin- und Rückfahrt, berücksichtigt. Sie können für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent ansetzen. Bei der Pendlerpauschale (Weg zur Arbeit) wird jedoch nur der einfache Arbeitsweg berücksichtigt.
5. Wie berechnet man Fahrtkosten mit eigenem PKW?
Die Berechnung der Fahrtkosten erfolgt einfach: Sie multiplizieren die Anzahl der gefahrenen Kilometer mit der entsprechenden Pauschale. Für Dienstreisen mit dem PKW liegt die Pauschale bei 30 Cent pro Kilometer. Wenn Sie also 100 Kilometer (Hin- und Rückweg) gefahren sind, können Sie 30 Euro (100 km x 0,30 €) als Werbungskosten absetzen.
6. Wie hoch ist das Kilometergeld 2024?
Das Kilometergeld für das Jahr 2024 beträgt:
- 30 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem PKW.
- 20 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem Motorrad oder Moped.
Diese Pauschalen gelten für beruflich bedingte Fahrten und können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.
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