Laptops und technische Geräte wie Computer und Handys sind mittlerweile unverzichtbare Arbeitsmittel für viele Berufstätige.
Doch wussten Sie, dass Sie Ihren Laptop auch steuerlich geltend machen können?
In diesem Artikel erklären wir:
- welche Regelungen 2023 und 2024 gelten,
- wie Sie den beruflichen Nutzen nachweisen,
- und was Sie sonst noch von der Steuer absetzen können.
Technische Geräte wie Computer, Handy & Laptop von der Steuer absetzen: Das sind die Regelungen
Wenn Sie einen Laptop beruflich nutzen, können Sie die Anschaffungskosten von der Steuer absetzen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Das Finanzamt lässt in der Regel Absetzungen zu, wenn eine mindestens 10%ige berufliche Nutzung des Geräts vorliegt. Dies kann über Werbungskosten (für Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (für Selbstständige) geltend gemacht werden.
Seit 2021 gilt eine vereinfachte Regelung: Die Nutzungsdauer für Computer und ähnliche Geräte wurde auf ein Jahr verkürzt.
Das bedeutet, dass Sie die gesamten Anschaffungskosten im Jahr des Kaufs komplett abschreiben können – unabhängig vom Preis des Laptops. Zudem können auch Kosten für Zubehör wie Maus, Tastatur und Drucker steuerlich geltend gemacht werden.

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Was bedeutet berufliche Nutzung beim Laptop?
Für das Finanzamt ist die berufliche Nutzung des Laptops entscheidend.
Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie das Gerät überwiegend für berufliche Zwecke einsetzen. Grundsätzlich reicht es aus, wenn die berufliche Nutzung mindestens 10 % beträgt. In der Praxis wird jedoch oft eine höhere berufliche Nutzung (z.B. 50 % oder mehr) angenommen, wenn keine genauen Aufzeichnungen geführt werden.
Wenn Sie den Laptop sowohl privat als auch beruflich nutzen, können Sie den beruflichen Anteil schätzen. In solchen Fällen akzeptiert das Finanzamt eine pauschale Annahme von 50 % beruflicher Nutzung, sofern keine weiteren Nachweise erbracht werden.
Nachweis der beruflichen Nutzung: So können Sie den Nachweis erbringen
Der Nachweis der beruflichen Nutzung kann auf verschiedene Weisen erfolgen.
Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung über die Notwendigkeit des Laptops für Ihre beruflichen Aufgaben einholen. Alternativ können Sie auch schriftlich festhalten, wie viel Zeit Sie für berufliche und private Nutzung aufwenden.
Ein gutes Beispiel ist die Führung eines Nutzungstagebuchs, in dem Sie über einen bestimmten Zeitraum festhalten, wann und für welche Zwecke Sie den Laptop nutzen. Solche Aufzeichnungen sind nicht nur hilfreich für das Finanzamt, sondern auch für Sie selbst, um einen Überblick über Ihre Nutzung zu behalten.
Belege aufbewahren: Weise im Zweifel den Kauf nach
Das Finanzamt akzeptiert Ihre Angaben nur, wenn Sie die entsprechenden Belege vorlegen können.
Das bedeutet: Bewahren Sie die Rechnung über den Kauf Ihres Laptops sorgfältig auf. Falls Sie Zubehör wie eine Maus oder ein Headset anschaffen, sollten Sie auch diese Belege gut verwahren.
Falls Sie für den Laptop Zubehör oder Software kaufen, sollten Sie ebenfalls die Belege aufbewahren, um die berufliche Nutzung nachzuweisen. Denn auch diese Ausgaben können Sie anteilig je nach beruflichem Nutzungsgrad von der Steuer absetzen.
Sie können auch Zubehör von der Steuer absetzen
Neben dem Laptop selbst können Sie auch das zugehörige Zubehör steuerlich geltend machen.
Dazu gehören beispielsweise:
- eine Maus,
- Tastatur,
- Drucker,
- Monito,
- oder spezielle Software,
die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen.
Wie beim Laptop selbst, müssen Sie auch hier den beruflichen Nutzungsanteil schätzen oder nachweisen, um die Kosten absetzen zu können.
Zubehör, das ausschließlich beruflich genutzt wird, kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
Bei gemischter Nutzung müssen Sie den beruflichen Anteil der Kosten anteilig angeben.
Anleitung: So setzen Sie den Laptop von der Steuer ab
- Kaufbeleg aufbewahren: Bewahren Sie die Rechnung Ihres Laptops gut auf. Auch Belege für Zubehör sollten Sie sicher verwahren.
- Berufliche Nutzung nachweisen: Stellen Sie fest, wie hoch der Anteil der beruflichen Nutzung ist (mindestens 10 %) und legen Sie im Zweifel einen Nachweis durch den Arbeitgeber vor.
- Sofortabschreibung oder Abschreibung über ein Jahr: Nutzen Sie die Möglichkeit der vollständigen Abschreibung des Laptops im Kaufjahr oder über ein Jahr hinweg, wenn die Kosten höher sind.
- Eintrag in der Steuererklärung: Geben Sie die Kosten für den Laptop in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten (für Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (für Selbstständige) an. Dies erfolgt in der Regel in der Anlage N der Steuererklärung.
- Prüfen Sie Ihre Steuerbescheinigung: Achten Sie darauf, dass die Kosten richtig in der Steuererklärung berücksichtigt werden und klären Sie eventuelle Fragen direkt mit dem Finanzamt.
Ein Laptop kann eine große Ausgabe sein, aber durch die Möglichkeit, ihn steuerlich geltend zu machen, können Sie einen erheblichen Teil der Kosten zurückerhalten.
Dies gilt besonders für diejenigen, die beruflich auf den Laptop angewiesen sind und somit die berufliche Nutzung nachweisen können.
Laptop von der Steuer absetzen als Selbstständiger: So funktioniert’s
Als Selbstständiger können Sie Ihren Laptop ganz oder teilweise von der Steuer absetzen, wenn er beruflich genutzt wird.
Um den Laptop vollständig absetzen zu können, muss die berufliche Nutzung überwiegen, also mehr als 50 % betragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Laptop als Arbeitsmittel im Homeoffice, für Kundenpräsentationen oder andere berufliche Zwecke genutzt wird.
Eine wichtige Änderung seit 2021 ist die Möglichkeit, Laptops unabhängig vom Preis im Jahr der Anschaffung komplett abzuschreiben.
Diese Sofortabschreibung vereinfacht die steuerliche Handhabung und ermöglicht es Selbstständigen, die Anschaffungskosten sofort geltend zu machen, ohne sie über mehrere Jahre verteilen zu müssen. Alternativ können Geräte mit einem Nettoanschaffungspreis von bis zu 800 € auch als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden.
Berufliche Nutzung | Der Laptop muss überwiegend beruflich genutzt werden (mehr als 50 %), um vollständig absetzbar zu sein. |
Sofortabschreibung | Seit 2021 können Laptops unabhängig vom Preis im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. |
GWG-Regelung | Laptops bis 800 € netto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und können sofort abgesetzt werden. |
Belege aufbewahren | Kaufbelege und Nachweise der beruflichen Nutzung müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. |
Zubehör absetzen | Zubehör wie Maus, Tastatur und Software können ebenfalls abgesetzt werden, wenn sie beruflich genutzt werden. |
FAQ – Laptop von der Steuer absetzen
Wie kann ich meinen Laptop von der Steuer absetzen?
Sie können Ihren Laptop als Werbungskosten (bei Angestellten) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) absetzen, wenn Sie diesen beruflich nutzen. Mindestens 10 % der Nutzung muss beruflich sein. Die Kosten können Sie komplett im Jahr der Anschaffung absetzen.
Wie viel Steuern bekomme ich zurück für meinen Laptop?
Die Höhe der Steuererstattung hängt von Ihrem Steuersatz und den absetzbaren Kosten ab. Beispiel: Bei einem Steuersatz von 30 % und einem Laptoppreis von 1.000 € könnten Sie bis zu 300 € zurückbekommen.
Wie schreibe ich einen Laptop ab?
Seit 2021 können Sie die Kosten eines Laptops im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen. Es ist keine lineare Abschreibung über mehrere Jahre mehr notwendig, sofern der Laptop beruflich genutzt wird.
Kann ich einen gebrauchten Laptop von der Steuer absetzen?
Ja, auch ein gebrauchter Laptop kann abgesetzt werden, sofern er für berufliche Zwecke genutzt wird. Der Kaufbeleg muss aufbewahrt und die berufliche Nutzung nachgewiesen werden.
Wie lange muss man einen Laptop abschreiben in 2024?
Im Steuerjahr 2024 können Sie den Laptop im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben, egal ob der Laptop neu oder gebraucht ist.
Was kann man alles ohne Nachweis von der Steuer absetzen?
Kleine Arbeitsmittel bis zu 110 € können in der Regel ohne Einzelnachweis abgesetzt werden. Für größere Anschaffungen wie Laptops ist jedoch ein Kaufbeleg notwendig.


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