Steuern

Pauschbeträge: Diese Pauschalen sind in 2024 für Ihre Steuererklärung relevant

Welche Pauschbeträge sind in der Steuererklärung 2024 relevant? Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und welche Pauschalen Sie sich merken sollten

Geldgeschenke vom Staat? Klingt das zu gut, um wahr zu sein? Normalerweise brauchen Sie Belege oder Quittungen, um Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten.

Aber in diesem Fall ist das nicht nötig. Dank Pauschbeträgen und Pauschalen wird Ihre Steuerlast fast automatisch reduziert – diese Beträge können Sie oft direkt in Ihrer Steuererklärung angeben.

pauschbetraege-2024

Pauschbeträge: Was ist das?

Pauschbeträge sind festgelegte Beträge, die bei der Steuererklärung ohne Einzelnachweise angesetzt werden können. Sie vereinfachen die Steuererklärung, indem sie die Notwendigkeit eliminieren, alle Einzelbelege für bestimmte Ausgaben aufzuheben und einzureichen. Diese Pauschalen werden vom Finanzamt akzeptiert und automatisch von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Warum sind Pauschbeträge wichtig? Pauschbeträge spielen eine bedeutende Rolle bei der Steuererklärung, da sie die Steuerlast reduzieren können. Durch die Nutzung von Pauschbeträgen können Steuerpflichtige sicherstellen, dass bestimmte Ausgaben pauschal anerkannt werden, ohne dass detaillierte Belege erforderlich sind. Dies spart Zeit und Aufwand bei der Erstellung der Steuererklärung.

Beispiele für Pauschbeträge:

  1. Werbungskostenpauschbetrag: Dieser beträgt 1.230 Euro (Stand 2024) und kann von allen Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.
  2. Fahrtkostenpauschale (Pendlerpauschale): Für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können 0,30 Euro abgesetzt werden.
  3. Verpflegungspauschale: Für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten gibt es feste Pauschalen abhängig von der Abwesenheitsdauer.
  4. Umzugskostenpauschale: Bei beruflich bedingten Umzügen können bestimmte Pauschalen ohne Einzelbelege geltend gemacht werden.

Pauschbetrag oder Freibetrag – wo liegt der Unterschied?

Pauschbeträge und Freibeträge sind wichtige Instrumente zur Reduzierung der Steuerlast, unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktionsweise und Anwendung. Ein Pauschbetrag ist ein fester Betrag, der ohne Nachweis von Ausgaben direkt von der Steuer abgezogen werden kann. Er vereinfacht die Steuererklärung erheblich, da keine Belege eingereicht werden müssen. Ein Beispiel hierfür ist der Werbungskostenpauschbetrag.

Ein Freibetrag hingegen ist ein Betrag, bis zu dem bestimmte Einkünfte steuerfrei bleiben. Erst die darüber hinausgehenden Einkünfte werden besteuert. Freibeträge dienen oft dazu, bestimmte Einkommensarten zu entlasten und sind an spezifische Bedingungen geknüpft, wie der Grundfreibetrag oder der Sparerpauschbetrag.

KriteriumPauschbetragFreibetrag
DefinitionFestgelegter Betrag, der ohne Nachweise abgezogen werden kannBetrag, bis zu dem Einkünfte steuerfrei bleiben
ZweckVereinfachung der SteuererklärungSteuerliche Entlastung für bestimmte Einkünfte
AnwendungPauschal für alle SteuerpflichtigenAn bestimmte Bedingungen geknüpft
NachweisKeine Belege erforderlichOftmals Nachweis erforderlich
BeispielWerbungskostenpauschbetragGrundfreibetrag, Sparerpauschbetrag
WirkungDirekte Reduktion des zu versteuernden EinkommensSteuerfreiheit bis zum Freibetrag, danach Besteuerung

Zusammenfassend erleichtert der Pauschbetrag die Steuererklärung durch pauschale Abzüge ohne Nachweispflicht, während der Freibetrag bestimmte Einkünfte bis zu einem festgelegten Betrag von der Steuer freistellt. Beide Instrumente tragen zur Verringerung der Steuerlast bei, haben jedoch unterschiedliche Mechanismen und Anforderungen.

smartsteuer-erfahrungen

Anzeige

Steuererklärung einfach und bequem abgeben

Diese Pauschbeträge sind in 2024 für Ihre Steuererklärung relevant

Werbungskostenpauschbetrag

Der Pauschbetrag für Werbungskosten ist ein festgelegter Betrag, den Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung ohne Belege angeben können. Im Jahr 2024 beträgt dieser Pauschbetrag 1.230 Euro. Zu den Werbungskosten zählen alle Ausgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, wie beispielsweise Fahrten zur Arbeit, Fachliteratur oder Arbeitskleidung.

Das Finanzamt berücksichtigt diesen Pauschbetrag automatisch, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten jedoch über dem Pauschbetrag liegen, können Sie diese selbstverständlich auch einzeln belegen und geltend machen.

JahrWerbungskostenpauschbetrag (in Euro)
20231.200
20241.230

Dieser Pauschbetrag erleichtert die Steuererklärung erheblich, da er ohne weitere Belege direkt abgezogen wird. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, sollten Sie jedoch alle relevanten Belege aufbewahren und einreichen, um von einer höheren Steuerersparnis zu profitieren.

Fahrtkostenpauschale bzw. Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale, auch bekannt als Fahrtkostenpauschale, ist ein fester Betrag, der für die Fahrten zwischen Ihrem Zuhause und Ihrem Arbeitsplatz gewährt wird. Sie beträgt 0,30 Euro pro Kilometer einfacher Entfernung. Ab dem 21. Kilometer Entfernung erhöht sich die Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Regelung gilt sowohl für Autofahrer als auch für Personen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Dieser Betrag kann unabhängig von den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Die Pendlerpauschale wird direkt von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen und bietet somit eine effektive Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu verringern.

EntfernungskilometerPauschale pro Kilometer (in Euro)
1-20 km0,30
ab 21 km0,38

Beispiel zur Fahrkostenpauschale:

  • Bei einer einfachen Entfernung von 25 Kilometern zur Arbeitsstätte beträgt die Fahrtkostenpauschale für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro und für die restlichen 5 Kilometer 0,38 Euro. Dies ergibt eine tägliche Pauschale von 8,70 Euro (6 Euro für die ersten 20 km + 1,90 Euro für die restlichen 5 km).

Die Fahrtkostenpauschale bietet eine einfache Möglichkeit, Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen, ohne dass detaillierte Nachweise erforderlich sind. Sie erleichtert die Steuererklärung und reduziert die Steuerlast spürbar.

Verpflegungspauschale

Die Verpflegungspauschale dient dazu, beruflich bedingte Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten abzudecken. Diese Pauschale kann in Ihrer Steuererklärung angesetzt werden, wenn Sie beruflich mehr als 8 Stunden von Ihrem Wohnort entfernt sind oder eine mehrtägige Geschäftsreise unternehmen.

Die Verpflegungspauschalen für 2024 sind gestaffelt und variieren je nach Abwesenheitsdauer und Zielort der Reise:

Verpflegungspauschalen für Inlandsreisen

AbwesenheitsdauerPauschale (in Euro)
Ab 8 bis 24 Stunden14
Mehr als 24 Stunden28
An- und Abreisetag bei mehrtägiger Reise14

Verpflegungspauschalen für Auslandsreisen

Die Pauschalen für Auslandsreisen variieren je nach Land und werden vom Bundesministerium der Finanzen jährlich festgelegt. Hier einige Beispiele für 2024:

LandAbwesenheit von 8 bis 24 Stunden (in Euro)Mehr als 24 Stunden (in Euro)
USA3664
Großbritannien2853
Frankreich2856

Beispiel:

  • Bei einer Dienstreise von einem Tag (über 8 Stunden) innerhalb Deutschlands können Sie eine Pauschale von 14 Euro ansetzen. Bei einer mehrtägigen Dienstreise innerhalb Deutschlands beträgt die Pauschale 28 Euro pro vollem Tag und 14 Euro für An- und Abreisetage.

Die Verpflegungspauschale erleichtert die steuerliche Geltendmachung von Verpflegungskosten, da keine Einzelnachweise erforderlich sind. Sie können diese Pauschalen direkt in Ihrer Steuererklärung angeben und so Ihre Steuerlast reduzieren.

Umzugskostenpauschale

Die Umzugskostenpauschale erlaubt es Ihnen, die Ausgaben eines berufsbedingten Umzugs pauschal abzusetzen. Diese Pauschale deckt eine Vielzahl von Umzugskosten ab, wie beispielsweise Transportkosten, Maklerprovisionen und andere damit verbundene Ausgaben, ohne dass detaillierte Nachweise erforderlich sind.

Im Jahr 2024 beträgt die Umzugskostenpauschale für Singles 886 Euro und für Verheiratete 1.475 Euro. Es gibt auch zusätzliche Zuschläge für jede weitere im Haushalt lebende Person, wie Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.

StatusPauschale (in Euro)
Ledige886
Verheiratete1.475
Zuschlag pro weitere Person590

Beispiel:

  • Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern, das aus beruflichen Gründen umzieht, kann eine Pauschale von 1.475 Euro plus 2 x 590 Euro (für die Kinder) geltend machen. Dies ergibt eine Gesamtpauschale von 2.655 Euro.

Voraussetzungen für die Umzugskostenpauschale:

  • Der Umzug muss beruflich bedingt sein, beispielsweise durch eine Versetzung, einen Arbeitsplatzwechsel oder die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.
  • Die neue Wohnung muss erheblich näher am Arbeitsplatz liegen oder eine längere Anfahrtszeit deutlich verkürzen.

Die Umzugskostenpauschale vereinfacht die steuerliche Geltendmachung von Umzugskosten erheblich und reduziert die Notwendigkeit, jeden einzelnen Beleg aufzubewahren. Dies erleichtert den Prozess der Steuererklärung und führt zu einer unmittelbaren Minderung der Steuerlast.

Aufwendungen für Arbeitsmittel

Arbeitsmittel umfassen diverse Gegenstände und Materialien, die für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise Fachliteratur, Werkzeuge, Bürobedarf und Computer. Für diese Aufwendungen können Sie in Ihrer Steuererklärung einen Pauschalbetrag angeben, ohne jeden einzelnen Beleg vorlegen zu müssen. Im Jahr 2024 beläuft sich der Pauschbetrag für Arbeitsmittel auf 110 Euro.

Falls Ihre tatsächlichen Kosten für Arbeitsmittel über diesem Pauschbetrag liegen, haben Sie auch die Möglichkeit, die effektiven Ausgaben geltend zu machen. In diesem Fall ist jedoch der entsprechende Nachweis durch Belege erforderlich.

JahrPauschale für Arbeitsmittel (in Euro)
2023100
2024110

Beispiele für Arbeitsmittel:

  • Fachliteratur und Bücher
  • Schreibwaren und Büromaterialien
  • Computer und Peripheriegeräte
  • Werkzeuge und spezielle Berufskleidung

Beispielhafte Anwendung:

  • Wenn Sie im Jahr 2024 Fachliteratur und Büromaterialien im Wert von 90 Euro gekauft haben, können Sie den Pauschbetrag von 110 Euro ansetzen, auch wenn Ihre tatsächlichen Kosten darunter liegen.
  • Sollten Ihre Kosten jedoch beispielsweise 150 Euro betragen, können Sie die tatsächlichen Ausgaben von 150 Euro geltend machen, müssen diese jedoch durch Belege nachweisen.

Die Pauschale für Arbeitsmittel vereinfacht die Steuererklärung und reduziert den Aufwand für das Sammeln und Einreichen von Belegen. Dies erleichtert die Absetzung berufsbedingter Kosten und trägt zur Minderung Ihrer Steuerlast bei.

smartsteuer-erfahrungen

Anzeige

Steuererklärung einfach und bequem abgeben

Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die entstehen, wenn Sie ein Bankkonto führen. Diese Gebühren können pauschal in Ihrer Steuererklärung angegeben werden, ohne dass Sie jeden einzelnen Beleg vorlegen müssen. Im Jahr 2024 beläuft sich der Pauschbetrag für Kontoführungsgebühren auf 16 Euro pro Jahr.

Das Finanzamt erkennt diesen Pauschbetrag an und zieht ihn direkt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab, was den Prozess der Steuererklärung erheblich vereinfacht.

JahrPauschale für Kontoführungsgebühren (in Euro)
202316
202416

Beispiele für anrechenbare Kontoführungsgebühren:

  • Monatliche Kontoführungsgebühren
  • Gebühren für Überweisungen
  • Kosten für Kontoauszüge

Beispielhafte Anwendung:

  • Wenn Ihre tatsächlichen Kontoführungsgebühren im Jahr 2024 beispielsweise 10 Euro betragen, können Sie dennoch den Pauschbetrag von 16 Euro ansetzen.
  • Sollten Ihre tatsächlichen Kontoführungsgebühren höher als 16 Euro sein, können Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen, müssen diese jedoch durch entsprechende Belege nachweisen.

Sparer-Pauschbetrag

Der Freibetrag für Sparer, auch bekannt als Sparerfreibetrag, ist ein bestimmter Betrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben dürfen. Dazu zählen beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Im Jahr 2024 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete.

Dieser Betrag wird automatisch berücksichtigt, wenn Ihre Abgeltungsteuer berechnet wird und Sie Ihrem Finanzinstitut einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt haben. Auf diese Weise müssen Kapitalerträge bis zu dieser Höhe nicht versteuert werden.

StatusSparer-Pauschbetrag 2024 (in Euro)
Ledige1.000
Verheiratete2.000

Beispiele für anrechenbare Kapitalerträge:

  • Zinsen aus Sparbüchern oder Tagesgeldkonten
  • Dividenden aus Aktien
  • Erträge aus Investmentfonds
  • Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren

Beispielhafte Anwendung des Sparer-Pauschbetrags:

  • Wenn Sie als Lediger im Jahr 2024 Kapitalerträge von 900 Euro erzielen, bleiben diese vollständig steuerfrei, da sie unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen.
  • Erhalten Sie Kapitalerträge von 1.200 Euro, werden nur die 200 Euro, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, versteuert.

Behindertenpauschbetrag

Der Behindertenpauschbetrag ist ein fester Betrag, den Menschen mit einer Behinderung in ihrer Steuererklärung angeben können. Er soll die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die durch die Behinderung entstehen, ohne dass sie einzelne Belege vorlegen müssen. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und kann bei schwereren Behinderungen erheblich sein.

Für das Jahr 2024 sind folgende Pauschbeträge gültig:

Grad der Behinderung (GdB)Pauschbetrag 2024 (in Euro)
20384
30620
40860
501.140
601.440
701.780
802.120
902.460
1002.840

Beispiele für die Anwendung:

  • Ein Steuerpflichtiger mit einem GdB von 50 kann in seiner Steuererklärung für 2024 einen Pauschbetrag von 1.140 Euro geltend machen.
  • Bei einem GdB von 100 beträgt der Pauschbetrag 2.840 Euro, was erheblich zur Reduzierung der Steuerlast beiträgt.

Voraussetzungen für den Behindertenpauschbetrag:

  • Der Grad der Behinderung muss mindestens 20 betragen.
  • Ein amtlicher Nachweis, wie ein Schwerbehindertenausweis oder ein Bescheid des Versorgungsamtes, ist erforderlich.

Der Behindertenpauschbetrag erleichtert die steuerliche Geltendmachung von behinderungsbedingten Aufwendungen und bietet eine einfache Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren, ohne dass detaillierte Nachweise erforderlich sind. Dies vereinfacht die Steuererklärung erheblich und trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen die ihnen zustehenden steuerlichen Vorteile nutzen können.

Pflege-Pauschbetrag

Der Pflege-Pauschbetrag ist ein fester Betrag, den Steuerzahler beanspruchen können, wenn sie eine pflegebedürftige Person unentgeltlich zu Hause versorgen. Er soll die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die durch die Pflege entstehen, und kann ohne detaillierte Nachweise in der Steuererklärung angegeben werden.

Für das Jahr 2024 beträgt der Pflege-Pauschbetrag 1.800 Euro. Diese Summe kann von der betreuenden Person abgezogen werden, sofern die gepflegte Person mindestens einen Pflegegrad von 4 oder 5 hat oder als hilflos gilt (Merkzeichen “H” im Schwerbehindertenausweis).

Pflegegrad/MerkzeichenPauschbetrag 2024 (in Euro)
Pflegegrad 41.800
Pflegegrad 51.800
Hilflos (Merkzeichen „H“)1.800

Beispiele für die Anwendung:

  • Wenn Sie eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 in Ihrem Haushalt pflegen, können Sie einen Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro in Ihrer Steuererklärung ansetzen.
  • Pflegen Sie eine Person mit dem Merkzeichen „H“ (hilflos), haben Sie ebenfalls Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro.

Voraussetzungen für den Pflege-Pauschbetrag:

  • Die Pflege muss unentgeltlich und in häuslicher Umgebung erfolgen.
  • Es muss ein amtlicher Nachweis über den Pflegegrad oder das Merkzeichen „H“ vorliegen.

Werbungskostenpauschbetrag für Rentner

Auch im Ruhestand können Rentner Werbungskosten steuerlich absetzen. Der Werbungskostenpauschbetrag für Rentner deckt übliche Ausgaben ab, die mit der Besteuerung von Renten zusammenhängen, wie z.B. Steuerberatungskosten oder Kontoführungsgebühren. Für das Jahr 2024 beläuft sich dieser Pauschbetrag auf 102 Euro.

Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag automatisch und reduziert das zu versteuernde Einkommen der Rentner, ohne dass dafür einzelne Nachweise erforderlich sind.

JahrWerbungskostenpauschbetrag (in Euro)
2023102
2024102

Beispiele für anrechenbare Werbungskosten:

  • Steuerberatungskosten für die Erstellung der Steuererklärung
  • Kontoführungsgebühren für das Rentenkonto
  • Kosten für Fachliteratur im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung

Beispielhafte Anwendung:

  • Wenn ein Rentner im Jahr 2024 Steuerberatungskosten und Kontoführungsgebühren hat, die zusammen 80 Euro betragen, kann er dennoch den Pauschbetrag von 102 Euro in Anspruch nehmen.
  • Sollte der Rentner tatsächlich höhere Werbungskosten haben, müssen diese durch entsprechende Belege nachgewiesen werden, um sie vollständig geltend machen zu können.

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Der Grundfreibetrag ist ein fester Betrag, den Sie ohne Nachweis in Ihrer Steuererklärung angeben dürfen. Er umfasst verschiedene private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind, wie beispielsweise bestimmte Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer oder Spenden. Im Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 36 Euro für Alleinstehende und 72 Euro für Verheiratete.

Details zum Sonderausgaben-Pauschbetrag

StatusPauschbetrag 2024 (in Euro)
Ledige36
Verheiratete72

Beispiele für anrechenbare Sonderausgaben:

  • Beiträge zu bestimmten Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung)
  • Kirchensteuer
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • Aufwendungen für Berufsausbildungskosten (bis zu einem gewissen Höchstbetrag)

Beispielhafte Anwendung:

  • Wenn ein Lediger im Jahr 2024 keine oder geringe Sonderausgaben hat, kann er dennoch den Pauschbetrag von 36 Euro ansetzen.
  • Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden, können einen Pauschbetrag von 72 Euro ansetzen, selbst wenn ihre tatsächlichen Sonderausgaben niedriger sind.

Fazit zu Pauschbeträgen bei der Steuererklärung

Pauschbeträge sind von großer Bedeutung für die Steuererklärung und tragen maßgeblich dazu bei, die Steuerlast zu senken. Sie erlauben es Steuerzahlern, bestimmte Ausgaben pauschal abzusetzen, ohne detaillierte Belege vorlegen zu müssen. Dies macht den Prozess der Steuererklärung einfacher und spart Zeit sowie Aufwand.

Vorteile von Pauschbeträgen:

  • Einfachheit: Pauschbeträge machen die Steuererklärung weniger komplex, da keine umfangreichen Belege eingereicht werden müssen.
  • Zeitersparnis: Durch die Verwendung von Pauschbeträgen wird der Aufwand für das Sammeln und Einreichen von Belegen reduziert.
  • Steuerminderung: Pauschbeträge tragen effektiv zur Senkung der Steuerlast bei, indem sie bestimmte Ausgaben pauschal berücksichtigen.

Wichtige Pauschbeträge:

  • Werbungskostenpauschbetrag: 1.230 Euro für Arbeitnehmer
  • Fahrtkostenpauschale: 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 km, 0,38 Euro ab dem 21. km
  • Verpflegungspauschale: 14 bis 28 Euro, abhängig von der Abwesenheitsdauer
  • Umzugskostenpauschale: 886 Euro für Ledige, 1.475 Euro für Verheiratete
  • Arbeitsmittelpauschale: 110 Euro
  • Kontoführungsgebühren: 16 Euro
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete
  • Behindertenpauschbetrag: Bis zu 2.840 Euro, abhängig vom Grad der Behinderung
  • Pflege-Pauschbetrag: 1.800 Euro
  • Werbungskostenpauschbetrag für Rentner: 102 Euro
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro für Ledige, 72 Euro für Verheiratete

Diese Pauschbeträge bieten eine einfache Möglichkeit, verschiedene Ausgaben steuerlich geltend zu machen und dadurch die Steuerlast zu senken. Die Kenntnis und Nutzung dieser Pauschalen ist daher für jeden Steuerpflichtigen von Vorteil, um die Steuererklärung effizient und vorteilhaft zu gestalten.

Festgeld-Vergleich

Geben Sie die Laufzeit vor, ftd.de findet die besten Zinsen

Tagesgeld-Vergleich

Mit dem Einlagensicherungscheck sind Sie auf der sicheren Seite

Depot-Vergleich

Ohne den Vergleich von ftd.de sollten Sie kein Depot eröffnen

Geschäftskonten-Vergleich

Geschäftskonten müssen kein Geld kosten – sparen Sie mit ftd.de

Ratenkredit-Rechner

Ratenkredite wechseln häufig den Zins – sparen Sie bares Geld

Kreditkarten-Vergleich

Finden Sie schnell und einfach die günstigste Kreditkarte

Mehr aus Steuern

Jetzt kostenlos Geschäftskonten vergleichen:
Geldeingang p.m.
∅ Guthaben:
Beleglose Buchungen p.m.
Beleghafte Buchungen p.m.
Unternehmensart:
Jetzt Studentenkonten vergleichen:
Zahlungseingang / monatlich:
Durchschnittlicher Kontostand:
Girokonto mit Kreditkarte:
Jetzt kostenlos Kreditkarten vergleichen:
Jahresumsatz im Euroland:
Jahresumsatz im Nicht-Euroland:
Kartengesellschaft:
Jetzt kostenlos Festgeldkonten vergleichen:
Anlagebetrag:
Anlagedauer:
Einlagensicherung:
Jetzt kostenlos Depotanbieter vergleichen:
Ordervolumen:
Order pro Jahr:
Anteil Order über Internet:
Durchschnittl. Depotvolumen:
Jetzt kostenlos Tagesgeldkonten vergleichen:
Anlagebetrag:
Anlagedauer:
Einlagensicherung:
Jetzt kostenlos Girokonten vergleichen:
Zahlungseingang / monatlich:
Durchschnittlicher Kontostand:
Girokonto mit Kreditkarte:
Jetzt kostenlos Ratenkredite vergleichen:
Nettodarlehensbetrag:
Kreditlaufzeit:
Verwendungszweck: