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Umzugskostenpauschale 2024: Die wichtigsten Infos für Ihre Steuer

Beruflich bedingter Umzug? Die Umzugskostenpauschale 2024 bietet steuerliche Erleichterungen.

Ab dem 1. März 2024 treten in Deutschland neue Regelungen zur Umzugskostenpauschale in Kraft.

Diese Pauschalen sind insbesondere für beruflich bedingte Umzüge relevant und ermöglichen es Arbeitnehmern, bestimmte Umzugskosten steuerlich abzusetzen oder diese vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet zu bekommen.

Die Änderungen im Jahr 2024 sorgen dafür, dass die finanzielle Belastung durch beruflich bedingte Umzüge gemindert wird, ohne dass detaillierte Nachweise über alle Kosten notwendig sind.

In diesem Artikel erfahren Sie, was die neuen Pauschalen abdecken, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche weiteren steuerlichen Vorteile sich für Familien und Arbeitnehmer ergeben können.

Bild zeigt Schlüssel / Unsplash @Jakub Żerdzicki / Umzugskostenpauschale 2024

Quelle: Unsplash @Jakub Żerdzicki

Was ist die Umzugskostenpauschale?

Die Umzugskostenpauschale ist eine steuerliche Regelung, die Arbeitnehmern ermöglicht, die mit einem Umzug verbundenen Kosten in ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Dies gilt jedoch nur für beruflich bedingte Umzüge, also Umzüge, die aufgrund eines Jobwechsels, einer Versetzung, einer neuen beruflichen Tätigkeit oder einer erheblichen Verkürzung des Arbeitsweges notwendig werden.

Statt jede einzelne Ausgabe detailliert nachweisen zu müssen, wird durch die Pauschale ein bestimmter Betrag für den Umziehenden und seine Haushaltsangehörigen festgelegt, der pauschal angesetzt werden kann.

Alternativ können, wenn die tatsächlichen Kosten höher ausfallen, diese gegen entsprechenden Nachweis ebenfalls abgesetzt werden.

Neue Pauschalen ab 1. März 2024

Für Umzüge, die ab dem 1. März 2024 stattfinden, gelten neue Pauschalbeträge.

Diese Pauschalen ermöglichen es, die Kosten für den Umzug zu decken, ohne dass Belege für jede einzelne Ausgabe notwendig sind. Sie decken eine Vielzahl von Ausgaben ab, die typischerweise bei einem Umzug anfallen. Hier die wichtigsten Pauschalbeträge:

  • Für den Umziehenden: 964 Euro
  • Für jede weitere im Haushalt lebende Person: 643 Euro (z. B. Ehepartner, Kinder)
  • Für Personen ohne eigene Wohnung vor dem Umzug: 193 Euro

Diese Pauschalen gelten für beruflich bedingte Umzüge und können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Alternativ kann der Arbeitgeber diese Beträge steuerfrei erstatten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Pauschalen nicht für private Umzüge gelten.

Beginn des UmzugsPauschale für eine PersonPauschale für weitere PersonPauschale für Person ohne vorherige Wohnung
Bis 28. Februar 2014695 €306 €
Ab 1. März 2014715 €315 €
Ab 1. März 2015730 €322 €
Ab 1. März 2016746 €329 €
Ab 1. Februar 2017764 €337 €
Ab 1. März 2018787 €347 €
Ab 1. April 2019811 €357 €
Ab 1. März bis Mai 2020820 €361 €
Ab 1. Juni 2020860 €573 €172 €
Ab 1. April 2021870 €580 €174 €
Ab 1. April 2022886 €590 €177 €
Ab 1. März 2024964 €643 €193 €

Abgedeckte Kosten der Umzugskostenpauschale

Die Umzugskostenpauschale deckt eine Vielzahl von Kosten ab, die bei einem Umzug entstehen können. Diese umfassen unter anderem:

  1. Transportkosten:
    • Kosten für den Transport des Hausrats von der alten zur neuen Wohnung. Dies umfasst die Kosten für Umzugsunternehmen, Miete eines Transportfahrzeugs, Autobahngebühren und Versicherungen.
  2. Reisekosten:
    • Reisekosten für die Besichtigung der neuen Wohnung oder für die eigentliche Umzugsreise können abgesetzt werden. Dies gilt auch für eine begleitende Person, wie den Ehepartner.
  3. Doppelte Mietbelastungen:
    • Sollten Sie aufgrund von Kündigungsfristen Ihre alte Wohnung noch nicht aufgeben können und daher doppelte Mieten zahlen müssen, können diese Kosten bis zu sechs Monate steuerlich geltend gemacht werden.
  4. Maklergebühren:
    • Die Pauschale deckt auch Maklerkosten für die Vermittlung einer Mietwohnung oder einer Garage ab. Wichtig: Maklergebühren beim Kauf einer Immobilie sind hiervon nicht betroffen.
  5. Sonstige Umzugskosten:
    • Eine Vielzahl von sonstigen Kosten, die mit einem Umzug verbunden sind, wie z. B. Verpflegung der Umzugshelfer, Trinkgelder, Schönheitsreparaturen an der alten Wohnung, der Einbau von Küchen und die Installation von Geräten oder Lampen sowie die Ummeldung von Telefon und Pkw, können ebenfalls pauschal abgesetzt werden.
  6. Zusätzliche Unterrichtskosten für Kinder:
    • Wenn ein berufsbedingter Umzug zusätzliche Unterrichtskosten für Kinder verursacht, können bis zu einem Höchstbetrag von 1.286 Euro steuerlich abgesetzt werden. Dies umfasst Nachhilfeunterricht oder spezielle Kurse, die aufgrund des Umzugs notwendig werden.
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Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Damit die Umzugskostenpauschale steuerlich geltend gemacht werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Ein Umzug gilt als beruflich bedingt, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. Jobwechsel oder Versetzung:
    Wenn der Umzug aufgrund eines neuen Jobs oder einer Versetzung innerhalb der Firma notwendig wird.
  2. Erste berufliche Tätigkeit:
    Wenn der Umzug erfolgt, weil Sie nach Abschluss Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums Ihre erste berufliche Tätigkeit aufnehmen.
  3. Erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs:
    Wenn sich durch den Umzug der Arbeitsweg um mindestens 30 Minuten pro Strecke verkürzt.
  4. Berufliche Anforderungen:
    Wenn der Umzug im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt, beispielsweise bei einem Wechsel der Niederlassung oder bei der Übernahme einer neuen Position mit Standortwechsel.

Individueller Nachweis der Umzugskosten

Sollten Ihre tatsächlichen Umzugskosten die Pauschalen überschreiten, können Sie diese auch gegen Nachweis steuerlich geltend machen.

Hierbei ist es wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, die die höheren Kosten belegen. Dies gilt insbesondere für außergewöhnliche Umzüge, bei denen z. B. sehr hohe Transportkosten anfallen oder zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden müssen.

Ein individueller Nachweis kann besonders bei Fernumzügen oder komplexeren Situationen sinnvoll sein, bei denen die Pauschale die tatsächlichen Kosten nicht abdeckt.

Hier tragen Sie die Umzugskostenpauschale ein

Die Umzugskostenpauschale wird in der Anlage N Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt „Weitere Werbungskosten“ eingetragen.

Hier können Sie entweder die Pauschale für beruflich bedingte Umzüge angeben oder, falls die tatsächlichen Kosten höher waren, diese mit entsprechenden Belegen nachweisen. Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Umzugskosten steuerfrei erstattet hat, muss dieser Betrag in der Steuererklärung abgezogen werden.

Die genaue Position in der Anlage N ist im Abschnitt „Werbungskosten“, wo auch andere berufsbedingte Ausgaben, wie Fahrtkosten oder Arbeitsmaterialien, erfasst werden.

In Elster tragen Sie die Umzugskostenpauschale in der Anlage N unter Zeile 48 („Weitere Werbungskosten“) ein.

Die Entwicklung der Umzugskostenpauschale seit 2021

Die Umzugskostenpauschale wird in regelmäßigen Abständen an die allgemeinen Lebenshaltungskosten und Umzugskosten angepasst. Hier eine Übersicht der Pauschalen in den letzten Jahren:

  • Ab 1. März 2024:
    • Für den Umziehenden: 964 Euro
    • Für jede weitere Person im Haushalt: 643 Euro
    • Für Personen ohne vorherige Wohnung: 193 Euro
  • Ab 1. April 2022:
    • Für den Umziehenden: 886 Euro
    • Für jede weitere Person im Haushalt: 590 Euro
    • Für Personen ohne eigene Wohnung: 177 Euro
  • Ab 1. April 2021:
    • Für den Umziehenden: 870 Euro
    • Für jede weitere Person im Haushalt: 580 Euro
    • Für Personen ohne eigene Wohnung: 174 Euro

Die ständige Anpassung der Pauschalen soll sicherstellen, dass die tatsächlichen Kosten für beruflich bedingte Umzüge zumindest teilweise abgedeckt werden können.

Darüber hinaus haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei mehrfachen Umzügen innerhalb von fünf Jahren die Pauschale um bis zu 50 % zu erhöhen.

Beispiel für die Umzugskostenpauschale 2024

Frau Müller zieht im April 2024 berufsbedingt von Hamburg nach München, weil sie dort eine neue Arbeitsstelle antritt. Der Umzug ist notwendig, da sich durch den neuen Job ihr Arbeitsweg erheblich verkürzt – sie spart pro Tag mehr als eine Stunde an Pendelzeit. Da der Umzug beruflich bedingt ist, kann Frau Müller die Umzugskosten steuerlich geltend machen.

Frau Müller zieht zusammen mit ihrem Ehemann und einem Kind in eine neue Wohnung um. Hier ist eine Aufstellung, wie sie die Umzugskostenpauschale 2024 in ihrer Steuererklärung ansetzen kann.

1. Pauschalbeträge für den Umzug

Frau Müller kann folgende Pauschalen geltend machen, ohne dass sie für diese Ausgaben Belege einreichen muss:

  • Für sich selbst: 964 Euro
  • Für ihren Ehemann: 643 Euro
  • Für ihr Kind: 643 Euro

Insgesamt kann Frau Müller also 2.250 Euro (964 + 643 + 643) pauschal für den Umzug ansetzen, ohne Nachweise vorlegen zu müssen.

2. Zusätzliche Kosten für den Schulwechsel ihres Kindes

Durch den Umzug muss das Kind von Frau Müller die Schule wechseln und benötigt zusätzlichen Nachhilfeunterricht, um den Unterrichtsstoff nachzuholen. Die Nachhilfekosten betragen insgesamt 1.200 Euro. Da der Höchstbetrag für zusätzliche Unterrichtskosten für Kinder bei 1.286 Euro liegt, kann Frau Müller die vollen 1.200 Euro ebenfalls in ihrer Steuererklärung angeben.

3. Reisekosten für Wohnungsbesichtigung

Frau Müller und ihr Ehemann haben vor dem Umzug eine Reise nach München unternommen, um sich verschiedene Wohnungen anzusehen. Die Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung) beliefen sich auf insgesamt 300 Euro. Diese Kosten kann Frau Müller ebenfalls zusätzlich absetzen.

4. Höhere tatsächliche Umzugskosten

Frau Müller hat ein professionelles Umzugsunternehmen engagiert, das den gesamten Umzug organisiert und durchführt. Die Rechnung des Umzugsunternehmens beträgt 3.500 Euro. Da dieser Betrag die Pauschale von 2.250 Euro übersteigt, kann Frau Müller die tatsächlichen Umzugskosten von 3.500 Euro absetzen, anstatt die Pauschale in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassung der absetzbaren Kosten:

  • Tatsächliche Umzugskosten (Umzugsunternehmen): 3.500 Euro
  • Nachhilfekosten für das Kind: 1.200 Euro
  • Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen: 300 Euro

Insgesamt kann Frau Müller 5.000 Euro als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung für den Umzug geltend machen. Diese Kosten mindern ihr zu versteuerndes Einkommen und führen zu einer entsprechenden Steuerentlastung.

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FAQ – Umzugskostenpauschale 2024

1. Wie hoch ist die Pauschale für private Umzugskosten?

Private Umzugskosten sind in der Regel nicht pauschal absetzbar. Allerdings können Sie bestimmte Dienstleistungen (wie Umzugsunternehmen oder Handwerker) im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Dies ist jedoch nicht mit der beruflich bedingten Umzugskostenpauschale zu verwechseln.

2. Wann gibt es die Umzugskostenpauschale?

Die Umzugskostenpauschale gibt es nur bei beruflich bedingten Umzügen. Voraussetzungen sind z. B. ein Jobwechsel, eine Versetzung oder eine erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs (mindestens 30 Minuten). Die neue Umzugskostenpauschale ab dem 1. März 2024 beträgt:

  • 964 Euro für den Umziehenden,
  • 643 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person,
  • 193 Euro für Personen ohne eigene Wohnung vor dem Umzug.

3. Welche Nachweise für Umzugskostenpauschale?

Für die Pauschale selbst sind keine Nachweise erforderlich, da es sich um einen Pauschalbetrag handelt. Sollten jedoch die tatsächlichen Umzugskosten höher als die Pauschale sein, müssen Sie entsprechende Belege (z. B. Rechnungen des Umzugsunternehmens oder Mietzahlungen) einreichen, um diese geltend zu machen.

4. Kann ein privater Umzug von der Steuer abgesetzt werden?

Ein privater Umzug kann nicht über die Umzugskostenpauschale abgesetzt werden. Allerdings können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z. B. Handwerkerkosten, bis zu einer bestimmten Höhe in der Steuererklärung geltend machen.

5. Welche Umzugskosten können steuerfrei erstattet werden?

Bei einem beruflich bedingten Umzug können Arbeitgeber steuerfrei Umzugskosten erstatten, darunter:

  • Transportkosten,
  • Maklergebühren,
  • Reisekosten,
  • Doppelte Mietzahlungen,
  • Nachhilfekosten für Kinder.

6. Kann man Umzugskosten pauschal absetzen?

Ja, beruflich bedingte Umzüge können mit der Umzugskostenpauschale ohne Einzelnachweise abgesetzt werden. Ab dem 1. März 2024 beträgt diese Pauschale 964 Euro für den Umziehenden und 643 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person

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