Steuern

Was kann ich als Rentner alles von der Steuer absetzen? Checkliste

Mit dieser Checkliste können Sie sicherstellen, dass Sie als Rentner alle relevanten Kosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Als Rentner können Sie eine Vielzahl von Ausgaben steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast deutlich reduzieren.

Dabei reicht die Bandbreite von Werbungskosten über Sonderausgaben bis hin zu außergewöhnlichen Belastungen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Kosten für Sie absetzbar sind und worauf Sie achten müssen.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Welche Werbungskosten Sie als Rentner absetzen können
  • Wie Sie Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungen angeben
  • Was unter außergewöhnliche Belastungen fällt
  • Welche haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind
  • Weitere Abzugsmöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen

Mit dieser Checkliste können Sie sicherstellen, dass Sie alle relevanten Kosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Bild zeigt Rentnerin / Unsplash @CDC / Was kann ich als Rentner alles von der Steuer absetzen – Checkliste

Werbungskosten für Rentner: Ein Überblick

Werbungskosten betreffen vor allem berufsbezogene Ausgaben.

Auch als Rentner können Sie diese Ausgaben steuerlich geltend machen, insbesondere wenn Sie noch zusätzliches Einkommen aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen erzielen.

Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Werbungskostenpauschale

Für Rentner wird automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro jährlich von der Rente abgezogen.

Sie müssen keinen Nachweis erbringen. Diese Pauschale wird direkt vom steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente abgezogen.

2. Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren für das Bankkonto, auf das Ihre Rente überwiesen wird, können abgesetzt werden. Pauschal sind hier 16 Euro pro Jahr anrechenbar. Alternativ können Sie auch die tatsächlichen Kosten angeben, wenn diese höher sind.

3. Beratungsgebühren

Haben Sie einen Steuerberater oder Rentenberater konsultiert, um Ihre Steuererklärung oder Rentenangelegenheiten zu regeln?

Dann können Sie diese Gebühren ebenfalls absetzen.

Werbungskosten für Rentner: Komplette Übersicht

WerbungskostenartBeschreibungWo wird es eingetragen?
WerbungskostenpauschalePauschalbetrag von 102 Euro, der automatisch vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wirdAnlage R (Renten) – Zeile 41
KontoführungsgebührenPauschal 16 Euro oder tatsächliche Kosten für das Konto, auf dem die Rente eingehtAnlage R (Renten) – Zeile 43
BeratungsgebührenKosten für einen Steuerberater oder RentenberaterAnlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) – Zeile 48
Telefon- und InternetkostenFalls zur Verwaltung von Kapitalanlagen oder beruflich genutztAnlage N oder Anlage KAP (bei Kapitalerträgen) – entsprechende Zeilen
Mitgliedsbeiträge zu BerufsverbändenBeiträge zu Gewerkschaften oder BerufsverbändenAnlage N – Zeile 44
ArbeitsmittelKosten für Fachliteratur oder Materialien, die zur Verwaltung von Kapitalanlagen oder beruflich genutzt werdenAnlage N oder Anlage KAP – entsprechende Zeilen

Sonderausgaben für Rentner

Sonderausgaben beziehen sich auf persönliche Ausgaben, die absetzbar sind.

Diese sind oft gesetzlich geregelt und betreffen insbesondere Versicherungen, Spenden oder Mitgliedsbeiträge.

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1. Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können vollständig abgesetzt werden.

Dies betrifft sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch private Zusatzversicherungen.

2. Kirchensteuer

Falls Sie Kirchensteuer zahlen, können Sie diese in voller Höhe absetzen.

3. Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Mitgliedsbeiträge zu gemeinnützigen Vereinen sind bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens absetzbar.

Wichtig: Bewahren Sie die Spendenquittungen auf!

Sonderausgaben für Rentner: Komplette Übersicht

SonderausgabenartBeschreibungWo wird es eingetragen?
Kranken- und PflegeversicherungsbeiträgeBeiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie zur PflegeversicherungAnlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 18-25
KirchensteuerTatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe absetzbarAnlage Sonderausgaben – Zeile 4
Spenden und MitgliedsbeiträgeSpenden an gemeinnützige Organisationen oder Mitgliedsbeiträge an förderungswürdige InstitutionenAnlage Sonderausgaben – Zeilen 5-7
Rürup-Rente (Basisrente)Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) bis zu einem festgelegten HöchstbetragAnlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 7-10
AltersvorsorgeaufwendungenBeiträge zu Altersvorsorgeprodukten, wie der Rürup-Rente, sind steuerlich absetzbarAnlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 7-10
Ausbildungskosten von KindernAufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung eines KindesAnlage Kind – Zeilen 67-69
BerufsausbildungskostenKosten für eigene berufliche Aus- und WeiterbildungAnlage Sonderausgaben – Zeilen 13-14

Außergewöhnliche Belastungen für Rentner

Außergewöhnliche Belastungen betreffen unvorhergesehene, oft notwendige Ausgaben, die nicht im normalen Lebensalltag eines Rentners anfallen.

Zu den häufigsten außergewöhnlichen Belastungen gehören Gesundheitskosten und Pflegekosten.

1. Gesundheitskosten

Medizinische Ausgaben, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden (wie Brillen, Zahnersatz, Medikamente), können abgesetzt werden.

Allerdings gilt hier: Diese Ausgaben müssen eine sogenannte „zumutbare Belastung“ überschreiten.

Diese Belastung ist abhängig von Ihrem Einkommen.

2. Pflegekosten

Kosten für häusliche Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim sind ebenfalls absetzbar. Hierbei können sowohl Pflege durch Angehörige als auch professionelle Pflegekräfte berücksichtigt werden.

BelastungsartBeschreibungWo wird es eingetragen?
Medizinische AusgabenArztkosten, Medikamente, Heilmittel (z.B. Physiotherapie), Sehhilfen (Brillen), Zahnersatz, HörgeräteAnlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 67-70
PflegekostenKosten für häusliche Pflege oder Pflegeheim, die nicht durch Pflegeversicherung gedeckt sindAnlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 31-39
Fahrtkosten zu Ärzten und BehandlungenFahrtkosten zu Arztterminen, Behandlungen oder Therapien (z.B. mit dem Auto oder Taxi)Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 67-70
BehindertenpauschbetragPauschale für Menschen mit Behinderung; Höhe richtet sich nach dem Grad der BehinderungAnlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 5-11
Kosten für Pflege- und HilfsmittelKosten für Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten, Hörgeräte, etc., soweit sie nicht von der Krankenkasse erstattet wurdenAnlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 67-70
Kur- und RehabilitationskostenKosten für medizinisch notwendige Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen, soweit diese nicht von der Krankenkasse getragen werdenAnlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 67-70
BestattungskostenKosten für die Beerdigung eines nahen Angehörigen, soweit diese die Erbschaft übersteigenAnlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeile 84
Umbaukosten für BarrierefreiheitKosten für den behindertengerechten Umbau des Wohnraums (z.B. Einbau von Rampen, Verbreiterung von Türen)Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 67-70

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Rentner können auch Kosten für Dienstleistungen im Haushalt oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dies umfasst vor allem die Kosten für Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Haushalt stehen, sowie Renovierungs- und Reparaturarbeiten.

1. Handwerkerleistungen

Sie können 20 % der Arbeitskosten von Handwerkern bis zu einem Betrag von 1.200 Euro jährlich absetzen. Beachten Sie, dass nur die Arbeitskosten und nicht die Materialkosten absetzbar sind.

2. Haushaltshilfen und Pflegekräfte

Kosten für Haushaltshilfen, Reinigungskräfte oder Pflegepersonal können bis zu 4.000 Euro jährlich abgesetzt werden. Dies umfasst beispielsweise Gartenpflege, Reinigung des Hauses oder betreuende Tätigkeiten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenBeschreibungAbsetzbarer Betrag
Handwerkerleistungen20 % der ArbeitskostenBis zu 1.200 Euro jährlich
HaushaltshilfenReinigung, Gartenpflege, PflegekräfteBis zu 4.000 Euro jährlich

Altersvorsorgeaufwendungen: Das können Sie als Rentner absetzen

Altersvorsorgeaufwendungen sind für Rentner steuerlich absetzbar und bieten wichtige Steuervorteile.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Basisrente (Rürup-Rente): Bis zu 26.528 € (für Ledige) bzw. 53.056 € (für Verheiratete) absetzbar. Im Jahr 2024 sind 94 % der Beiträge steuerlich anrechenbar.
  • Riester-Rente: Bis zu 2.100 € jährlich, inklusive staatlicher Zulagen, absetzbar.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Steuerlich absetzbar, wenn Beiträge weiterhin geleistet werden.
  • Gesetzliche Rentenversicherungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind ebenfalls absetzbar.

Diese Vorsorgeaufwendungen sollten in der Steuererklärung unter der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden, um die Steuerlast zu senken.

Altersvorsorgeaufwendungen für Rentner: Komplette Übersicht

Art der AltersvorsorgeBeschreibungWo wird es eingetragen?
Basisrente (Rürup-Rente)Beiträge zur Basisrente können bis zu einem Höchstbetrag abgesetzt werden. Für 2024 sind es 94 % der eingezahlten Beiträge bis zu 26.528 € (für Ledige) bzw. 53.056 € (für Verheiratete).Anlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 6-10
Private RentenversicherungBeiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem Alterseinkünftegesetz abgeschlossen wurden, können in begrenztem Umfang abgesetzt werden.Anlage Vorsorgeaufwand – Zeile 11
RiesterrenteBeiträge zur Riester-Rente sind bis zu einem Höchstbetrag (2.100 € jährlich inkl. Zulagen) absetzbar. Zulagen werden direkt verrechnet.Anlage AV (Altersvorsorge) – Zeilen 41-48
Gesetzliche RentenversicherungBeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. freiwillige Beiträge) sind als Sonderausgaben abzugsfähig.Anlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 4-5
Betriebliche AltersvorsorgeEinzahlungen in betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds) können steuerlich geltend gemacht werden.Anlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 31-33
Zusätzliche AltersvorsorgeAufwendungen für private kapitalgedeckte Rentenversicherungen, die nicht unter die Basisversorgung fallen.Anlage Vorsorgeaufwand – Zeile 50
Lebensversicherungen (nur Altverträge)Beiträge zu Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, können eingeschränkt abgesetzt werden.Anlage Vorsorgeaufwand – Zeile 31

Weitere absetzbare Kosten

Zusätzlich zu den oben genannten Kategorien gibt es weitere spezielle Ausgaben, die Rentner von der Steuer absetzen können.

1. Zweitwohnungskosten

Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten, können Sie die Kosten für diese Zweitwohnung bis zu einem Betrag von 1.000 Euro monatlich absetzen.

2. Fahrtkosten zum Arzt oder zu Therapien (z.B. Reha)

Fahrten zu Ärzten oder Therapien können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.

Diese Fahrten werden in der Regel mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt.

3. Umzugskosten (z.B. aus gesundheitlichen Gründen)

Sollte ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein, können Sie auch die Kosten für diesen Umzug steuerlich geltend machen.

Weitere absetzbare KostenBeschreibungAbsetzbarer Betrag
ZweitwohnungskostenBei doppelter HaushaltsführungBis zu 1.000 Euro monatlich
FahrtkostenFür Fahrten zu Ärzten oder Therapien0,30 Euro pro Kilometer
UmzugskostenWenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig istNachweis erforderlich

Belege und Nachweise: Darauf sollten Sie achten

Um diese Ausgaben geltend zu machen, ist es wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise aufzubewahren.

Das Finanzamt kann im Rahmen einer Steuerprüfung Belege anfordern. Achten Sie darauf, dass Sie alle Quittungen, Rechnungen und Nachweise gut organisiert und leicht zugänglich aufbewahren.

Eine sorgfältige Dokumentation hilft, Ihre Steuererklärung korrekt und ohne Probleme einzureichen.

Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen: Checkliste

Auch im Ruhestand können Rentner viele Ausgaben von der Steuer absetzen und so ihre Steuerlast erheblich senken.

Einige der absetzbaren Kosten sind klar geregelt und lassen sich problemlos in der Steuererklärung angeben, während andere eventuell etwas Nachweis erfordern. Zu den absetzbaren Posten zählen unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen, sollten Sie diese Kosten genau kennen und sorgfältig dokumentieren.

Hier ist die vollständige Checkliste der absetzbaren Kosten für Rentner und eine Übersicht, wo diese in der Steuererklärung eingetragen werden müssen:

KategorieAbsetzbare PostenEintrag in der Steuererklärung
Werbungskosten
Pauschale102 € jährlich (automatisch abgezogen)Anlage R, Zeile 48
KontoführungsgebührenTatsächliche Kosten oder pauschal 16 € pro JahrAnlage R, Zeile 48
SteuerberatungskostenKosten für die SteuererklärungAnlage N oder Sonderausgaben
GewerkschaftsbeiträgeMitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften oder BerufsverbändenAnlage N
Sonderausgaben
KrankenversicherungBeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (vollständig absetzbar)Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 12-31
PflegeversicherungBeiträge zur Pflegeversicherung (vollständig absetzbar)Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 12-31
KirchensteuerAbsetzbar, wenn gezahltAnlage Sonderausgaben, Zeile 40-42
SpendenBis zu 20 % des zu versteuernden EinkommensAnlage Sonderausgaben, Zeile 5-10
Außergewöhnliche Belastungen
GesundheitskostenKosten für Arzt, Medikamente, Zahnersatz, Brillen, die nicht von der Krankenkasse erstattet wurdenAnlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 31-39
PflegekostenAusgaben für Pflegeleistungen oder häusliche PflegeAnlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 67-73
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Handwerkerleistungen20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € jährlichAnlage Haushaltsnahe Dienstleistungen, Zeile 5-10
Haushaltshilfen und GärtnerBis zu 4.000 € jährlichAnlage Haushaltsnahe Dienstleistungen, Zeile 11-16
Altersvorsorgeaufwendungen
Rürup-RenteBeiträge bis zu 26.528 € (Ledige) bzw. 53.056 € (Verheiratete)Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 6-7
Sonstige Absetzbarkeiten
ZweitwohnungskostenBei doppelter Haushaltsführung bis zu 1.000 € monatlichAnlage N, Zeile 49-56
FahrtkostenFahrten zum Arzt, Krankenhaus oder zur TherapieAnlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 65-66
UmzugskostenWenn aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Pflege erforderlichAnlage Außergewöhnliche Belastungen
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Fazit: Rentner können viele Ausgaben absetzen

Als Rentner haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken.

Ob Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen – viele Kosten können steuerlich abgesetzt werden. Es lohnt sich, alle relevanten Belege zu sammeln und diese sorgfältig aufzubewahren.

So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden steuerlichen Vorteile nutzen und Ihre Steuerlast minimieren.

FAQ – Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen? (Checkliste)

Was kann ich von der Steuer als Rentner absetzen?

Als Rentner können Sie verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen. Dazu gehören Werbungskosten, Sonderausgaben wie Krankenversicherungsbeiträge und außergewöhnliche Belastungen wie Gesundheitskosten oder Pflegekosten.

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar als Rentner?

Rentner können ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Auch Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung sind teilweise absetzbar.

Welche Werbungskosten kann ein Rentner absetzen?

Für Rentner gilt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro jährlich. Darüber hinaus können Kontoführungsgebühren, Steuerberatungskosten und Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden als Werbungskosten abgesetzt werden.

Kann man als Rentner die Kfz-Versicherung steuerlich absetzen?

Die Kfz-Versicherung kann nur dann abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird. Ansonsten zählt die Kfz-Versicherung zu den privaten Ausgaben, die nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

Was sind Sonderausgaben bei der Steuererklärung für Rentner?

Zu den Sonderausgaben zählen unter anderem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Spenden sowie Beiträge zu bestimmten Altersvorsorgeprodukten wie der Rürup-Rente.

Was sind außergewöhnliche Belastungen für Rentner?

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die über das übliche Maß hinausgehen, wie etwa Gesundheitskosten, Pflegekosten oder Ausgaben für Heilmittel. Diese können ab einem bestimmten Schwellenwert steuerlich abgesetzt werden, wenn sie nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

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