Als Rentner können Sie eine Vielzahl von Ausgaben steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast deutlich reduzieren.
Dabei reicht die Bandbreite von Werbungskosten über Sonderausgaben bis hin zu außergewöhnlichen Belastungen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Kosten für Sie absetzbar sind und worauf Sie achten müssen.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Welche Werbungskosten Sie als Rentner absetzen können
- Wie Sie Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungen angeben
- Was unter außergewöhnliche Belastungen fällt
- Welche haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind
- Weitere Abzugsmöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen
Mit dieser Checkliste können Sie sicherstellen, dass Sie alle relevanten Kosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
Werbungskosten für Rentner: Ein Überblick
Werbungskosten betreffen vor allem berufsbezogene Ausgaben.
Auch als Rentner können Sie diese Ausgaben steuerlich geltend machen, insbesondere wenn Sie noch zusätzliches Einkommen aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen erzielen.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Werbungskostenpauschale
Für Rentner wird automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro jährlich von der Rente abgezogen.
Sie müssen keinen Nachweis erbringen. Diese Pauschale wird direkt vom steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente abgezogen.
2. Kontoführungsgebühren
Kontoführungsgebühren für das Bankkonto, auf das Ihre Rente überwiesen wird, können abgesetzt werden. Pauschal sind hier 16 Euro pro Jahr anrechenbar. Alternativ können Sie auch die tatsächlichen Kosten angeben, wenn diese höher sind.
3. Beratungsgebühren
Haben Sie einen Steuerberater oder Rentenberater konsultiert, um Ihre Steuererklärung oder Rentenangelegenheiten zu regeln?
Dann können Sie diese Gebühren ebenfalls absetzen.
Werbungskosten für Rentner: Komplette Übersicht
Werbungskostenart | Beschreibung | Wo wird es eingetragen? |
---|---|---|
Werbungskostenpauschale | Pauschalbetrag von 102 Euro, der automatisch vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird | Anlage R (Renten) – Zeile 41 |
Kontoführungsgebühren | Pauschal 16 Euro oder tatsächliche Kosten für das Konto, auf dem die Rente eingeht | Anlage R (Renten) – Zeile 43 |
Beratungsgebühren | Kosten für einen Steuerberater oder Rentenberater | Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) – Zeile 48 |
Telefon- und Internetkosten | Falls zur Verwaltung von Kapitalanlagen oder beruflich genutzt | Anlage N oder Anlage KAP (bei Kapitalerträgen) – entsprechende Zeilen |
Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden | Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden | Anlage N – Zeile 44 |
Arbeitsmittel | Kosten für Fachliteratur oder Materialien, die zur Verwaltung von Kapitalanlagen oder beruflich genutzt werden | Anlage N oder Anlage KAP – entsprechende Zeilen |
Sonderausgaben für Rentner
Sonderausgaben beziehen sich auf persönliche Ausgaben, die absetzbar sind.
Diese sind oft gesetzlich geregelt und betreffen insbesondere Versicherungen, Spenden oder Mitgliedsbeiträge.
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1. Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können vollständig abgesetzt werden.
Dies betrifft sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch private Zusatzversicherungen.
2. Kirchensteuer
Falls Sie Kirchensteuer zahlen, können Sie diese in voller Höhe absetzen.
3. Spenden und Mitgliedsbeiträge
Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Mitgliedsbeiträge zu gemeinnützigen Vereinen sind bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens absetzbar.
Wichtig: Bewahren Sie die Spendenquittungen auf!
Sonderausgaben für Rentner: Komplette Übersicht
Sonderausgabenart | Beschreibung | Wo wird es eingetragen? |
---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge | Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung | Anlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 18-25 |
Kirchensteuer | Tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe absetzbar | Anlage Sonderausgaben – Zeile 4 |
Spenden und Mitgliedsbeiträge | Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Mitgliedsbeiträge an förderungswürdige Institutionen | Anlage Sonderausgaben – Zeilen 5-7 |
Rürup-Rente (Basisrente) | Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) bis zu einem festgelegten Höchstbetrag | Anlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 7-10 |
Altersvorsorgeaufwendungen | Beiträge zu Altersvorsorgeprodukten, wie der Rürup-Rente, sind steuerlich absetzbar | Anlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 7-10 |
Ausbildungskosten von Kindern | Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung eines Kindes | Anlage Kind – Zeilen 67-69 |
Berufsausbildungskosten | Kosten für eigene berufliche Aus- und Weiterbildung | Anlage Sonderausgaben – Zeilen 13-14 |
Außergewöhnliche Belastungen für Rentner
Außergewöhnliche Belastungen betreffen unvorhergesehene, oft notwendige Ausgaben, die nicht im normalen Lebensalltag eines Rentners anfallen.
Zu den häufigsten außergewöhnlichen Belastungen gehören Gesundheitskosten und Pflegekosten.
1. Gesundheitskosten
Medizinische Ausgaben, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden (wie Brillen, Zahnersatz, Medikamente), können abgesetzt werden.
Allerdings gilt hier: Diese Ausgaben müssen eine sogenannte „zumutbare Belastung“ überschreiten.
Diese Belastung ist abhängig von Ihrem Einkommen.
2. Pflegekosten
Kosten für häusliche Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim sind ebenfalls absetzbar. Hierbei können sowohl Pflege durch Angehörige als auch professionelle Pflegekräfte berücksichtigt werden.
Belastungsart | Beschreibung | Wo wird es eingetragen? |
---|---|---|
Medizinische Ausgaben | Arztkosten, Medikamente, Heilmittel (z.B. Physiotherapie), Sehhilfen (Brillen), Zahnersatz, Hörgeräte | Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 67-70 |
Pflegekosten | Kosten für häusliche Pflege oder Pflegeheim, die nicht durch Pflegeversicherung gedeckt sind | Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 31-39 |
Fahrtkosten zu Ärzten und Behandlungen | Fahrtkosten zu Arztterminen, Behandlungen oder Therapien (z.B. mit dem Auto oder Taxi) | Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 67-70 |
Behindertenpauschbetrag | Pauschale für Menschen mit Behinderung; Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung | Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 5-11 |
Kosten für Pflege- und Hilfsmittel | Kosten für Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten, Hörgeräte, etc., soweit sie nicht von der Krankenkasse erstattet wurden | Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 67-70 |
Kur- und Rehabilitationskosten | Kosten für medizinisch notwendige Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen, soweit diese nicht von der Krankenkasse getragen werden | Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 67-70 |
Bestattungskosten | Kosten für die Beerdigung eines nahen Angehörigen, soweit diese die Erbschaft übersteigen | Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeile 84 |
Umbaukosten für Barrierefreiheit | Kosten für den behindertengerechten Umbau des Wohnraums (z.B. Einbau von Rampen, Verbreiterung von Türen) | Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Zeilen 67-70 |
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Rentner können auch Kosten für Dienstleistungen im Haushalt oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dies umfasst vor allem die Kosten für Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Haushalt stehen, sowie Renovierungs- und Reparaturarbeiten.
1. Handwerkerleistungen
Sie können 20 % der Arbeitskosten von Handwerkern bis zu einem Betrag von 1.200 Euro jährlich absetzen. Beachten Sie, dass nur die Arbeitskosten und nicht die Materialkosten absetzbar sind.
2. Haushaltshilfen und Pflegekräfte
Kosten für Haushaltshilfen, Reinigungskräfte oder Pflegepersonal können bis zu 4.000 Euro jährlich abgesetzt werden. Dies umfasst beispielsweise Gartenpflege, Reinigung des Hauses oder betreuende Tätigkeiten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen | Beschreibung | Absetzbarer Betrag |
---|---|---|
Handwerkerleistungen | 20 % der Arbeitskosten | Bis zu 1.200 Euro jährlich |
Haushaltshilfen | Reinigung, Gartenpflege, Pflegekräfte | Bis zu 4.000 Euro jährlich |
Altersvorsorgeaufwendungen: Das können Sie als Rentner absetzen
Altersvorsorgeaufwendungen sind für Rentner steuerlich absetzbar und bieten wichtige Steuervorteile.
Hier die wichtigsten Punkte:
- Basisrente (Rürup-Rente): Bis zu 26.528 € (für Ledige) bzw. 53.056 € (für Verheiratete) absetzbar. Im Jahr 2024 sind 94 % der Beiträge steuerlich anrechenbar.
- Riester-Rente: Bis zu 2.100 € jährlich, inklusive staatlicher Zulagen, absetzbar.
- Betriebliche Altersvorsorge: Steuerlich absetzbar, wenn Beiträge weiterhin geleistet werden.
- Gesetzliche Rentenversicherungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind ebenfalls absetzbar.
Diese Vorsorgeaufwendungen sollten in der Steuererklärung unter der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden, um die Steuerlast zu senken.
Altersvorsorgeaufwendungen für Rentner: Komplette Übersicht
Art der Altersvorsorge | Beschreibung | Wo wird es eingetragen? |
---|---|---|
Basisrente (Rürup-Rente) | Beiträge zur Basisrente können bis zu einem Höchstbetrag abgesetzt werden. Für 2024 sind es 94 % der eingezahlten Beiträge bis zu 26.528 € (für Ledige) bzw. 53.056 € (für Verheiratete). | Anlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 6-10 |
Private Rentenversicherung | Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem Alterseinkünftegesetz abgeschlossen wurden, können in begrenztem Umfang abgesetzt werden. | Anlage Vorsorgeaufwand – Zeile 11 |
Riesterrente | Beiträge zur Riester-Rente sind bis zu einem Höchstbetrag (2.100 € jährlich inkl. Zulagen) absetzbar. Zulagen werden direkt verrechnet. | Anlage AV (Altersvorsorge) – Zeilen 41-48 |
Gesetzliche Rentenversicherung | Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. freiwillige Beiträge) sind als Sonderausgaben abzugsfähig. | Anlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 4-5 |
Betriebliche Altersvorsorge | Einzahlungen in betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds) können steuerlich geltend gemacht werden. | Anlage Vorsorgeaufwand – Zeilen 31-33 |
Zusätzliche Altersvorsorge | Aufwendungen für private kapitalgedeckte Rentenversicherungen, die nicht unter die Basisversorgung fallen. | Anlage Vorsorgeaufwand – Zeile 50 |
Lebensversicherungen (nur Altverträge) | Beiträge zu Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, können eingeschränkt abgesetzt werden. | Anlage Vorsorgeaufwand – Zeile 31 |
Weitere absetzbare Kosten
Zusätzlich zu den oben genannten Kategorien gibt es weitere spezielle Ausgaben, die Rentner von der Steuer absetzen können.
1. Zweitwohnungskosten
Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten, können Sie die Kosten für diese Zweitwohnung bis zu einem Betrag von 1.000 Euro monatlich absetzen.
2. Fahrtkosten zum Arzt oder zu Therapien (z.B. Reha)
Fahrten zu Ärzten oder Therapien können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
Diese Fahrten werden in der Regel mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt.
3. Umzugskosten (z.B. aus gesundheitlichen Gründen)
Sollte ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein, können Sie auch die Kosten für diesen Umzug steuerlich geltend machen.
Weitere absetzbare Kosten | Beschreibung | Absetzbarer Betrag |
---|---|---|
Zweitwohnungskosten | Bei doppelter Haushaltsführung | Bis zu 1.000 Euro monatlich |
Fahrtkosten | Für Fahrten zu Ärzten oder Therapien | 0,30 Euro pro Kilometer |
Umzugskosten | Wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist | Nachweis erforderlich |
Belege und Nachweise: Darauf sollten Sie achten
Um diese Ausgaben geltend zu machen, ist es wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise aufzubewahren.
Das Finanzamt kann im Rahmen einer Steuerprüfung Belege anfordern. Achten Sie darauf, dass Sie alle Quittungen, Rechnungen und Nachweise gut organisiert und leicht zugänglich aufbewahren.
Eine sorgfältige Dokumentation hilft, Ihre Steuererklärung korrekt und ohne Probleme einzureichen.
Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen: Checkliste
Auch im Ruhestand können Rentner viele Ausgaben von der Steuer absetzen und so ihre Steuerlast erheblich senken.
Einige der absetzbaren Kosten sind klar geregelt und lassen sich problemlos in der Steuererklärung angeben, während andere eventuell etwas Nachweis erfordern. Zu den absetzbaren Posten zählen unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen, sollten Sie diese Kosten genau kennen und sorgfältig dokumentieren.
Hier ist die vollständige Checkliste der absetzbaren Kosten für Rentner und eine Übersicht, wo diese in der Steuererklärung eingetragen werden müssen:
Kategorie | Absetzbare Posten | Eintrag in der Steuererklärung |
---|---|---|
Werbungskosten | ||
Pauschale | 102 € jährlich (automatisch abgezogen) | Anlage R, Zeile 48 |
Kontoführungsgebühren | Tatsächliche Kosten oder pauschal 16 € pro Jahr | Anlage R, Zeile 48 |
Steuerberatungskosten | Kosten für die Steuererklärung | Anlage N oder Sonderausgaben |
Gewerkschaftsbeiträge | Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden | Anlage N |
Sonderausgaben | ||
Krankenversicherung | Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (vollständig absetzbar) | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 12-31 |
Pflegeversicherung | Beiträge zur Pflegeversicherung (vollständig absetzbar) | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 12-31 |
Kirchensteuer | Absetzbar, wenn gezahlt | Anlage Sonderausgaben, Zeile 40-42 |
Spenden | Bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens | Anlage Sonderausgaben, Zeile 5-10 |
Außergewöhnliche Belastungen | ||
Gesundheitskosten | Kosten für Arzt, Medikamente, Zahnersatz, Brillen, die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden | Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 31-39 |
Pflegekosten | Ausgaben für Pflegeleistungen oder häusliche Pflege | Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 67-73 |
Haushaltsnahe Dienstleistungen | ||
Handwerkerleistungen | 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € jährlich | Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen, Zeile 5-10 |
Haushaltshilfen und Gärtner | Bis zu 4.000 € jährlich | Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen, Zeile 11-16 |
Altersvorsorgeaufwendungen | ||
Rürup-Rente | Beiträge bis zu 26.528 € (Ledige) bzw. 53.056 € (Verheiratete) | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 6-7 |
Sonstige Absetzbarkeiten | ||
Zweitwohnungskosten | Bei doppelter Haushaltsführung bis zu 1.000 € monatlich | Anlage N, Zeile 49-56 |
Fahrtkosten | Fahrten zum Arzt, Krankenhaus oder zur Therapie | Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 65-66 |
Umzugskosten | Wenn aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Pflege erforderlich | Anlage Außergewöhnliche Belastungen |
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Fazit: Rentner können viele Ausgaben absetzen
Als Rentner haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken.
Ob Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen – viele Kosten können steuerlich abgesetzt werden. Es lohnt sich, alle relevanten Belege zu sammeln und diese sorgfältig aufzubewahren.
So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden steuerlichen Vorteile nutzen und Ihre Steuerlast minimieren.
FAQ – Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen? (Checkliste)
Was kann ich von der Steuer als Rentner absetzen?
Als Rentner können Sie verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen. Dazu gehören Werbungskosten, Sonderausgaben wie Krankenversicherungsbeiträge und außergewöhnliche Belastungen wie Gesundheitskosten oder Pflegekosten.
Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar als Rentner?
Rentner können ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Auch Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung sind teilweise absetzbar.
Welche Werbungskosten kann ein Rentner absetzen?
Für Rentner gilt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro jährlich. Darüber hinaus können Kontoführungsgebühren, Steuerberatungskosten und Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden als Werbungskosten abgesetzt werden.
Kann man als Rentner die Kfz-Versicherung steuerlich absetzen?
Die Kfz-Versicherung kann nur dann abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird. Ansonsten zählt die Kfz-Versicherung zu den privaten Ausgaben, die nicht steuerlich geltend gemacht werden können.
Was sind Sonderausgaben bei der Steuererklärung für Rentner?
Zu den Sonderausgaben zählen unter anderem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Spenden sowie Beiträge zu bestimmten Altersvorsorgeprodukten wie der Rürup-Rente.
Was sind außergewöhnliche Belastungen für Rentner?
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die über das übliche Maß hinausgehen, wie etwa Gesundheitskosten, Pflegekosten oder Ausgaben für Heilmittel. Diese können ab einem bestimmten Schwellenwert steuerlich abgesetzt werden, wenn sie nicht von der Krankenkasse erstattet werden.
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