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Finanzcheck

Basiskonto oder Girokonto für jedermann – Infos & Tipps

Nutzen Sie das kostenlose Konto für jedermann der folgenden Anbieter

Das Wichtigste in Kürze
  • Beim Basiskonto handelt es sich zunächst einmal um ein ganz gewöhnliches Girokonto, welches demzufolge dem Zahlungsverkehr dient.
  • Mit dem Basiskonto ist EU-intern durch eine Richtlinie geregelt, dass jeder EU-Bürger und noch einige andere Personenkreise, wie zum Beispiel Asylnehmer mit Aufenthaltsstatus, das Recht besitzen, ein Girokonto zu haben.
  • Anbieter eines Basiskontos sind beispielsweise: Sparkassen, comdirect, Commerzbank, ING, Deutsche Bank, Postbank, DKB und Norisbank.
Basiskonto oder Girokonto

Ein Basiskonto beinhaltet neben Extrafunktionen auch die selben Funktionen wie ein Girokonto.

Die meisten Kreditinstitute konnten sich bis vor einiger Zeit frei entscheiden, ob sie dem Antrag auf die Einrichtung eines Girokontos seitens der Kunden stattgeben wollten oder die Kontoeröffnung ablehnten.

Lediglich die Sparkassen waren aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu angehalten, für jeden Bürger ein Girokonto zu eröffnen. Zwischenzeitlich gab es zwar das sogenannte Girokonto für jedermann, doch war in der Praxis dennoch nicht immer gewährleistet, dass tatsächlich jeder Bürger auch ein Girokonto erhielt.

Dies hat sich spätestens seit Mitte 2016 geändert, denn seitdem gibt es innerhalb der Europäischen Union das sogenannte Basiskonto.

1. Worum handelt es sich beim Basiskonto?

Folgende Personengruppen haben das Recht auf ein Basiskonto für jedermann:

  • EU-Bürger
  • Personen ohne festen Wohnsitz
  • Asylsuchende
  • Personen ohne Aufenthaltstitel

Mit dem Basiskonto ist EU-intern durch eine Richtlinie geregelt, dass jeder EU-Bürger und noch einige andere Personenkreise, wie zum Beispiel Asylnehmer mit Aufenthaltsstatus, das Recht besitzen, ein Girokonto zu haben.

Die Banken sind demzufolge dazu verpflichtet, ein solches Basiskonto zu eröffnen/einzurichten. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der entsprechende Kunde innerhalb der Europäischen Union noch kein Girokonto besitzt. Hat der Antragsteller also beispielsweise bereits ein Girokonto bei einer französischen Bank, ist ein deutsches Kreditinstitut in diesem Fall nicht dazu verpflichtet, ein Basiskonto einzurichten.

Im Folgenden wollen wir Ihnen weiterführende Informationen zum Basiskonto geben:

  1. Eigenschaften des Basiskontos
  2. Basiskonto als Guthabenkonto
  3. Leistungen, die das Basiskonto nicht beinhaltet
» Weiteres zur Eröffnung von Girokonten auf FTD.de

1.1. Welche Eigenschaften besitzt das Basiskonto?

Beim Basiskonto handelt es sich zunächst einmal um ein ganz gewöhnliches Girokonto, welches demzufolge dem Zahlungsverkehr dient.

Daher sind es insbesondere die folgenden Leistungen und Funktionen, die auch das Basiskonto beinhaltet:

  • Online-Banking
  • Überweisungsaufträge durchführen
  • Daueraufträge einrichten
  • Bankkarte zum Konto
  • Bargeld am Bankschalter oder am Geldautomaten verfügen

Das Basiskonto muss demzufolge alle grundlegenden Funktionen beinhalten, die zur Durchführung des Zahlungsverkehrs notwendig sind. Wie der Name allerdings bereits sagt, handelt es sich bei diesem Girokonto meistens tatsächlich nur um eine Basis-Variante.

Diese soll dafür sorgen, dass der Kontoinhaber am gewöhnlichen Zahlungsverkehr teilnehmen kann und in dieser Hinsicht keinen Einschränkungen unterliegt, sodass beispielsweise Gehaltseingänge oder Sozialleistungen auf dem Konto verbucht werden können.

» Weitere Infos zu Girokonten auf FTD.de

1.2. Basiskonto wird häufig als Guthabenkonto eingerichtet

In nicht wenigen Fällen richtet die Bank, die grundsätzlich zur Eröffnung eines Basiskontos verpflichtet ist, dieses Girokonto als Guthabenkonto ein.

Dies bedeutet, dass der Kontoinhaber zwar alle grundlegenden Funktionen nutzen kann, jedoch keine Kontoüberziehungen geduldet werden.

Berliner-Sparkasse-Basiskonto

Beim Basiskonto handelt es sich zunächst einmal um ein ganz gewöhnliches Girokonto, welches demzufolge dem Zahlungsverkehr dient. (Quelle: Berliner Sparkasse)

Meistens hat dies damit zu tun, dass zahlreiche Antragsteller das Basiskonto, aufgrund von Kündigung des Girokontos oder aufgrund fehlenden Einkommens aus Bonitätsgründen, beantragen, da sie bei anderen Kreditinstituten in der Vergangenheit kein Konto erahlten.

Gegen die Maßnahme, dass Banken das Basiskonto oftmals als Guthabenkonto führen, ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Das Gesetz schreibt nämlich nicht vor, dass dieses spezielle Girokonto die Eigenschaft besitzen muss, dass auch Kontoüberziehungen erfolgen können.

1.3. Welche Leistungen muss das Basiskonto nicht beinhalten?

Welche Leistungen sind im Basiskontoin der Regel nicht enthalten?
  • Kontoüberziehungen
  • Einrichtung eines Dispositionskredites
  • Geduldeter Überziehungsrahmen
  • Kreditkarte zum Konto

Nur wenige Bürger werden vermutlich freiwillig ein Basiskonto einrichten lassen, wenn es nicht auch die Möglichkeit gibt, ein gewöhnliches Girokonto zu führen.

Ein Grund besteht darin, dass das Basiskonto in der Praxis meistens mit einigen Einschränkungen verbunden ist.

Diese beziehen sich zwar nicht auf die Zahlungsverkehrsfunktionen, jedoch auf weitere zusätzliche Leistungen, die eben nicht jedes Girokonto automatisch beinhalten muss.

Wie an dieser Auflistung zu erkennen ist, bleiben die Grundfunktionen des Kontos definitiv erhalten, jedoch bleiben häufig einige zusätzliche Leistungen, die für Inhaber eines gewöhnlichen Girokontos vollkommen normal sind, außen vor.

2. Wie teuer ist das Basiskonto in der Praxis?

Ein nicht selten auftretender Irrtum bezüglich des Basiskontos besteht darin, dass das Basiskonto kostenlos sein müsse.

Dies ist keineswegs der Fall, denn natürlich dürfen die Banken bei einem Basiskonto auch nicht gratis sein und Kontoführungsgebühren verlangen.

Es gibt jedoch auch konstelose Girokonten, die in Anspruch genommen werden können.

» Weiteres zum kostenlosen Girokonto auf FTD.de
In der Praxis sieht es sogar nicht selten so aus, dass die Gebühren  eines Basiskontos relativ hoch sind. Dies kann unter Umständen sogar dazu führen, dass Kunden zwar grundsätzlich ein Recht auf das Konto haben, sie es sich aufgrund der Kontoführungsgebühren das Basiskonto jedoch nicht leisten können. Die trifft vor allem für Personen mit keinem Einkommen bzw. geringen Einkünften zu, beispielsweise Obdachlose oder Asylsuchende.

3. Bei welchen Anbietern gibt es geeignete Angebote?

In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen eine Anzahl an Anbietern aufgelistet, die Kontoführungsgebühren erheben oder ein kostenloses Girokonto anbieten:

AnbieterKontoführungsgebühren
Berliner Sparkasse
  • 1 bis 7 € pro Monat

» Hier gelangen Sie zum Angebot der Sparkassen

DKB
  • Kostenlos

» Hier gelangen Sie zum Angebot der DKB

ING
  • Kostenlos

» Hier gelangen Sie zum Angebot der ING

Comdirect
  • 1,70 € pro Monat

» Hier gelangen Sie zum Angebot der comdirect

4. Weitergehende Fragen

  • 4.1. Kann ich ein Basiskonto ohne Schufa eröffnen?

    Ja, da das Basiskonto in der Regel auf Guthaben basiert, ist die Eröffnung eines Basiskontos ohne Schufa möglich
  • 4.2. Kann ich ein Basiskonto ohne festen Wohnsitz erhalten?

    Ja, Banken sind verpflichtet Menschen ohne festen Wohnsitz, bspw. Obdachlosen, ein Basiskonto einzurichten.
  • 4.3. Wie verhält sich mit einem Basiskonto bei einer Pfändung?

    Ein Basiskonto ist nicht per se vor Pfändung geschützt, jedoch kann man auch ein Basiskonto durch einen Pfändungs-Schutz schützen.
  • 4.4. Kann man ein Basiskonto auch online sofort eröffnen? Können Selbstständige Basiskonten eröffnen?

    Ja, man kann auch ein Basiskonto online sofort eröffnen, auch Selbstständigen ist es selbstverständlich erlaubt Basiskonten zu eröffnen.
  • 4.5. Gibt es aktuelle Tests/Vergleiche zu Basiskonten?

    Die Stiftung Warentest/Finanztest haben zu diesem Thema veröffentlicht, ohne jedoch einen Test im herkömmlichen Sinne durchzuführen, weswegen es auch keinen Testsieger beim Thema Basiskonto gibt. Allerdings hat die Stiftung Warentest im November 2019 einen Bericht zu diesem Thema veröffentlicht.
So gehen Sie vor
  • Beim Basiskonto handelt es sich zunächst einmal um ein ganz gewöhnliches Girokonto, welches demzufolge dem Zahlungsverkehr dient.
  • Mit dem Basiskonto ist EU-intern durch eine Richtlinie geregelt, dass jeder EU-Bürger und noch einige andere Personenkreise, wie zum Beispiel Asylnehmer mit Aufenthaltsstatus, das Recht besitzen, ein Girokonto zu haben.
  • Anbieter eines Basiskontos sind beispielsweise: Sparkassen, comdirect, Commerzbank, ING, Deutsche Bank, Postbank, DKB und Norisbank.


Bildnachweise: tommaso79/shutterstock, tommaso79/shutterstock, Screenshot/Sparkasse (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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