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Finanzcheck

Neukundenboni: Ein häufiger Wechsel lohnt sich nicht immer für den Kunden

Günstige Tarife und Bonus-Angebote verlocken viele Verbraucher zum Anbieterwechsel. Doch wer es übertreibt, spart am falschen Ende.

Das Wichtigste in Kürze
  • Viele Anbieter locken Neukunden beim Tarifwechsel mit attraktiven Rabatten, Bonustarifen und Bonuszahlungen.
  • Bei den Energieversorgern gehören Bonustarife zum Marketinginstrument der Wahl.
  • Verbraucherschützer warnen vor undurchsichtigen Tarifkonditionen und erhöhten Preisen im zweiten Jahr nach dem Wechsel.
  • Die Bundesnetzagentur sieht keine rechtliche Handhabe, um Datenbanken mit häufig wechselnden Kunden zu stoppen.

Alljährlich flattern Verbrauchern Angebote von Strom- und Gasanbietern ins Haus. Sie beinhalten günstige Stromtarife, gepaart mit attraktiven Neukundenboni und umfangreichen Services rund um einen Anbieterwechsel. Günstige Konditionen für Wechselwillige gehören zu den stärksten Marketinginstrumenten der Versorger. Insbesondere Neukundenboni sind die Flaggschiffe der Strom- und Gasanbieter, wenn es um die Akquise geht. Doch oft gibt es einen Haken.

Fallen und Tricks der Anbieter beim Tarifwechsel

Auch im Dschungel der Mobilfunktarife haben sich Neukundenprämien als Incentives für einen Tarifwechsel etabliert. Günstige Datenpakete, eine zweite SIM-Karte, ein vergünstigtes Endgerät, die Möglichkeiten sind vielfältig und lassen sich ganz auf die jeweilige Zielgruppe zuschneiden. Vor allem die jüngere Generation der Mobilfunkkunden nutzt gezielt die Möglichkeit, im Internet mit wenigen Klicks eine große Auswahl an Händlern zu vergleichen und die passenden Tarifkonditionen in Kombination mit einer attraktiven Willkommensprämie auszuwählen. 

Eine weitere Branche, die Neukundenboni als Marketingstrategie nutzt, sind Online Casinos und Sportwetten, ein seit Jahren stark boomender Markt. Auch hier stellen Entwickler ihre Willkommensboni in die erste Reihe, um sich aus der Vielzahl internationaler Anbieter abzuheben. Der Unibet Casino Bonus ist ein typisches Branchenbeispiel, an dem gleichzeitig deutlich wird, wie das Incentive für Neukunden funktioniert. Mit der Registrierung eines Nutzerkontos können verschiedene Vergünstigungen, wie zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an Freispielen, ein Guthaben auf dem Echtgeldkonto oder ähnliche Boni genutzt werden. 

Während Neukundenboni im Mobilfunk- und Casinobereich für einen kritisch prüfenden Verbraucher in der Regel transparent und relativ übersichtlich gestaltet sind, sind die Strom- und Gasanbieter in der Vergangenheit häufiger in den Fokus der Verbraucherzentralen geraten. Grund dafür sind die teilweise wenig verständlich und konkret gehaltenen Geschäftsbedingungen, die den Verbraucher nicht selten schlechter stellen, als es im Angebot erscheint.

Ein häufiger Wechsel des Energieversorgers lohnt sich für den Kunden also nicht immer. Verbraucher sollten bei den Konditionen eines Vertragswechsels ganz genau hinschauen. 

Der Trick: Bonustarife sind meist nur im ersten Jahr günstig

Verbraucherzentralen beschäftigen sich schon länger mit den vermeintlich günstigen Bonustarifen der Strom- und Gasanbieter. Ihr Fazit: Viele Tarife sind nur im ersten Jahr günstig und werden schon im zweiten Vertragsjahr deutlich teurer und damit unattraktiver als viele Vergleichsprodukte. Grund hierfür ist häufig die Diskrepanz zwischen der Vertragslaufzeit und der Belieferungszeit. Hierzu informieren die Verbraucherzentralen:

„Die Belieferungszeit beginnt mit der Belieferung und damit in aller Regel deutlich später als die Vertragslaufzeit, die mit Vertragsschluss startet. Das heißt: Wenn Sie einen Vertrag mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit zum Ablauf des ersten Vertragsjahres kündigen, können Sie im Normalfall eine 12-monatige Mindestbelieferungszeit nicht erreichen – der Bonus kann verloren gehen. Ein Bonus der nicht an die Belieferungszeit, sondern an die Vertragslaufzeit gekoppelt ist, ist für Sie rechtssicherer.“

(Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de

Damit verknüpft ist auch die Frage, wie ein Anbieter den vertraglich vereinbarten Bonus handhabt, wenn ein Kunde tatsächlich nach dem ersten Vertragsjahr wieder kündigt und einen erneuten Anbieterwechsel vornimmt. Nicht selten ist in den Geschäftsbedingungen hinterlegt, dass eine Prämie verfällt, wenn der Vertrag nach dem ersten Jahr aufgelöst wird. Hier sollten Verbraucher konkret nachfragen und die Vertragsunterlagen gründlich prüfen. Die Verbraucherzentralen raten dazu, Prämien und Boni bei den Filtereinstellungen von Vergleichsportalen bewusst aus den Auswahlkriterien auszuschließen. 

Eine weitere Strategie vieler Energieversorger, die Experten kritisch betrachten, besteht darin, angebotene Prämien bereits in den monatlichen Energiepreis einzurechnen. So erscheint der Angebotspreis geringer als in vielen Vergleichsangeboten. Im zweiten Vertragsjahr müssen Kunden in diesem Fall aber mit einem starken Anstieg ihres Energiepreises rechnen

Grundsätzlich gilt: Ein häufiger Anbieterwechsel eignet sich nur für Verbraucher, die bereit sind, ganz genau hinzuschauen, ihren Tarif regelmäßig im Blick zu behalten und tatsächlich jedes Jahr wieder umfangreich zu vergleichen. Wer sich mit den potenziellen Strategien der Strom- und Gaslieferanten auskennt und bereit ist, jährlich etwas Zeit in die Recherche zu investieren, kann durch einen häufigen Anbieterwechsel tatsächlich einige Hundert Euro sparen. 

Sofortbonus und Neukundenbonus im Vergleich

Ein wichtiger Unterschied, den Verbraucher beim Tarifwechsel und Tarifvergleich kennen sollten, ist der Unterschied zwischen dem Sofortbonus und dem Neukundenbonus

  • Der Sofortbonus wird in der Regel innerhalb der ersten 4 bis 8 Wochen der Belieferungszeit oder der Vertragslaufzeit gewährt und kann unabhängig vom Jahresverbrauch oder von der Weiterführung des Vertrages nach dem ersten Jahr in Anspruch genommen werden. Ein Sofortbonus wird als Pauschale im Vertragsangebot ausgewiesen. 
  • Ein Neukundenbonus ist üblicherweise ein Rabatt, den der Energieversorger dem Kunden am Ende des ersten Belieferungsjahres gewährt. Er wird üblicherweise ausbezahlt oder mit einer potenziellen Nachzahlung oder dem Abschlag für den letzten Belieferungsmonat verrechnet. Hier gibt es verschiedene Fallstricke für den Verbraucher. Einige Unternehmen knüpfen die Inanspruchnahme der Prämie an einen Mindestverbrauch im Rahmen des ersten Belieferungsjahres. In einigen Geschäftsbedingungen behält sich der Anbieter auch das Recht vor, die Prämie einzubehalten, wenn der Kunde den Vertrag nach dem ersten Jahr beendet und einen erneuten Wechsel anstrebt. 

Kritisch kann es auch im Falle eines Umzugs innerhalb des ersten Belieferungsjahres werden. Unter Umständen ist es nicht möglich, den Energielieferanten nach dem Ortswechsel zu behalten und die Prämie geht möglicherweise verloren. 

Viele Anbieter nutzen Boni für Neukunden, doch insbesondere Gas- und Stromtarife können nach dem ersten Jahr deutlich teurer werden.

Viele Anbieter nutzen Boni für Neukunden, doch insbesondere Gas- und Stromtarife können nach dem ersten Jahr deutlich teurer werden.

Verbraucherschützer warnen außerdem vor dem Risiko, dass ein Energielieferant vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres insolvent werden könnte. In diesem Fall haben Kunden gerichtlich selten eine Handhabe, um die ihnen vertraglich zugesicherte Prämie in Anspruch nehmen zu können. 

Verbraucher gehen mit dem Sofortbonus ein geringeres Risiko ein und können außerdem die Vergünstigungen schon zu Beginn des Belieferungszeitraumes nutzen. Wer die Wahl hat, sollte deshalb auf einen Sofortbonus setzen. 

Neukunden werden nicht selten abgelehnt

Ein Wechsel des Energielieferanten hängt nicht ausschließlich von der Wechselbereitschaft des Kunden ab. Auch Anbieter haben die Möglichkeit, neue Kunden abzulehnen, und sie machen nicht selten Gebrauch davon. Aktuell wird etwa jeder fünfte Neukunde vom Energielieferanten abgelehnt, so eine Auskunft des Vergleichsportals „Wechselpilot“. 

Gründe für die Ablehnung werden häufig nicht genannt. Es liegt allerdings nahe, anzunehmen, dass vor allem wechselfreudige Kunden ungern aufgenommen werden. Kundendaten dürfen bislang nur gespeichert und ausgetauscht werden, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ihm ein Betrug zur Last gelegt wird. Der Schufa-E-Pool könnte dies ändern. Das Projekt soll die Möglichkeit beinhalten, auch Daten über Wechselaktivitäten und Vertragslaufzeiten einzelner Kunden zu speichern und unter den verschiedenen Anbietern auszutauschen. So könnten Energieversorger ihre Kunden künftig noch gezielter danach auswählen, wie lohnend eine Kooperation auch langfristig für das Unternehmen sein kann. 

Geplanter E-Pool der Schufa stößt auf Kritik

Was für die Energieversorger ein echter Vorteil werden könnte, wird auf Seiten der Verbraucherschützer kritisch betrachtet. Mit dem E-Pool der Schufa könnten insbesondere Verbraucher künftig schlechter gestellt werden, die häufig ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln, um von günstigen Neukundentarifen zu profitieren.

„Der Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt lebt vom Wechsel des Anbieters. Wir sehen es kritisch, wenn versucht wird, den Wechsel von Kunden zu erschweren“, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur gegenüber der Süddeutschen Zeitung

Insbesondere sind die Bemühungen der Auskunfteien Schufa und Crifbürgel in die Kritik geraten, die an umfangreichen Datenbanken zum Verbraucherverhalten und Vertragsdaten rund um das Thema Energieversorgung arbeiten. Derzeit soll die Software noch in der Entwicklung und nicht ausreichend einsatzfähig sein. Ein Sprecher der Schufa reagierte dennoch auf die kritischen Stimmen aus den Reihen des Verbraucherschutzes und gab an, „man habe nicht das Ziel, Vielwechsler zu identifizieren, um diese an der Möglichkeit des Wechsels ihres Energieversorgers zu hindern“.

Die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentralen hegen dennoch die Befürchtung, dass Energieunternehmen die Datenbanken nach ihrer Fertigstellung nutzen könnten, um sich gezielt vor Kunden zu schützen, die in der Vergangenheit durch eine hohe Wechselbereitschaft aufgefallen sind. Die Bundesnetzagentur gab allerdings an, trotz aller Kritikpunkte kaum eine rechtliche Handhabe zu haben, um die Entwicklung entsprechender Datenbanken einzuschränken. Hier wird der Datenschutz auf der Ebene von Bund und Ländern eine Grundsatzentscheidung treffen müssen, die die Interessen von Verbrauchern und Energieversorgern ausreichend berücksichtigt. 

Bedingungen für die Bonusauszahlung unter der Lupe

Tarife mit Neukundenbonus müssen nicht grundsätzlich schlecht für den Verbraucher sein. Wichtig ist allerdings, die Konditionen, an die eine Bonuszahlung gekoppelt ist, genau unter die Lupe zu nehmen. Auf diese vertraglichen Besonderheiten weisen die Verbraucherzentralen besonders hin:

  • Der Bonus sollte klar beziffert und nicht in unkonkreten Prozentangaben festgelegt sein. Prozentuale Boni werden beispielsweise in den Geschäftsbedingungen des Energielieferanten nicht selten auf einen Teilbetrag beschränkt.
  • Ein Bonus wird häufig auch an einen bestimmten Mindestverbrauch während des ersten Vertragsjahres gekoppelt. Hier sollten Verbraucher genau einschätzen können, ob dieser Mindestverbrauch für sie realistisch ist. Verbraucherfreundlicher sind Verträge, die einen Bonus unabhängig vom Verbrauch auszahlen.
  • Ein Bonus ist für den Kunden nur sinnvoll, wenn er auch bei einem Anbieterwechsel nach dem ersten Vertragsjahr ausbezahlt wird.
  • Verbraucher, die auf erneuerbare Energien setzen und in ihrem Eigenheim eine Photovoltaikanlage oder eine Erdwärmepumpe betreiben, werden häufig von Neukundenboni ausgeschlossen.
  • Kunden sollten genau prüfen, wie der Begriff des Neukunden in den Geschäftsbedingungen definiert wird. Häufig schließen Anbieter einen Neukundenbonus für Verbraucher aus, die innerhalb der letzten sechs Monate schon einmal von ihnen beliefert wurden.
  • Verbraucher sollten prüfen, ob die Prämienzahlung bei einem Umzug innerhalb des ersten Belieferungsjahres ausschließen und ob ein Vertrag grundsätzlich bei einem Umzug weitergeführt werden kann, sofern dies regional möglich ist.
  • Nicht zuletzt sollte der Kunde auch die Diskrepanz zwischen Vertragslaufzeit und Belieferungszeit prüfen und feststellen, ob ein vollständiges Ausschöpfen der für den Neukundenbonus erforderlichen Belieferungszeit auch im Rahmen des ersten Vertragsjahres möglich ist.


Bildnachweise: © vchalup - stock.adobe.com, © momius - stock.adobe.com (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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