Ratgeber

Bahnreise in Europa: Verspätung, Umbuchung, Entschädigung – das gilt seit Juli 2023

EU-Verordnung fasst Rechte und Pflichten von Bahnkunden neu / Kostenfreier und interaktiver Online-Ratgeber hilft bei Problemen

Frau mit Trolley auf einem Bahnsteig vor einem einfahrenden Zug (Foto: freepik) - Bahnreise in Europa: Verspätung Umbuchung Entschädigung – das gilt seit Juli 2023

Bahnreisende aufgepasst! Seit 7. Juni 2023 gibt es neue Regeln für Fahrgäste in der Europäischen Union. Denn seit diesem Tag ist die überarbeitete EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ in Kraft. Verbraucherschützer sehen Licht und Schatten.

Verspätungen, Zugausfälle, Gepäckverlust, Ticketvarianten – bei Zugreisen in Europa können unterschiedlichste Fragen aufkommen. Für schnelle Antworten hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) einen kostenfreien Online-Ratgeber entwickelt.

Mehr Rechte bei Durchgangsfahrkarten

Eine Durchgangsfahrkarte bündelt mehrere Tickets für verschiedene Abschnitte einer Bahnreise. Für Inhaber solcher Tickets schafft die neue EU-Verordnung mehr Rechte. Bei Fahrten in der EU sind Bahnunternehmen dazu aufgerufen, möglichst Durchgangsfahrkarten anzubieten.

Allerdings besteht bei den grenzüberschreitenden Fahrten weiter keine Pflicht dazu, was die Verbraucherschützer kritisieren. Denn bei Einzeltickets müssen Reisende dann auch künftig die Kosten für eine Umbuchung selbst tragen, sollte der Zug zu spät sein oder ausfallen.

Verspätungen: Keine Entschädigung bei manchen Ursachen?

Ist ein Zug 1 Stunde zu spät, kann der Kunde 25 Prozent des Preises fordern, bei mehr als 2 Stunden sogar 50 Prozent. Die neue Verordnung nennt aber erstmals Szenarien, bei denen der Anspruch entfällt. Dazu zählen etwa extreme Witterung oder Kabeldiebstahl und andere Umstände, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Gregor Kolbe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht davon aus, dass gerade das Thema Unwetter noch Gerichte beschäftigen wird.

Umbuchung bei Verspätung, verpasstem Anschluss und Zugausfall

Verspätet sich ein Zug, dürfen Bahnreisende ab sofort eine Umbuchung selbst organisieren, sobald 100 Minuten nach planmäßiger Ankunft verstrichen ist. Laut EVZ ein Fortschritt, denn früher haben Bahnbetreiber keine Umbuchung angeboten oder nicht für selbst organisierte Umbuchungen gezahlt.

Das Europäische Verbraucherzentrum fordert allerdings, die Verordnung nachzubessern: Demnach sollten Kunden auch dann selbst eine Umbuchung organisieren dürfen, wenn die vom Bahnbetrieb angebotene Alternative nicht in zumutbarer Art mit der ursprünglichen Reise übereinstimmt.

Information und Aufklärung durch Bahnbetreiber

Die EVZ kritisiert, dass die Bahnbetreiber ihre Kunden teils nicht angemessen über ihre Rechte aufklären. Ein Problem seien auch die Ansagen im Zug, die häufig nur in der jeweiligen Landessprache gemacht werden, nicht aber in Englisch. Dasselbe gelte für Aushänge und andere Fahrgastinfos.

Schlupfloch bei der Haftung von Fahrkartenverkäufern

Reisebüro und andere Stellen, die Fahrkarten verkaufen, haften nun nach den neuen EU-Regeln im Fall verpasster Anschlusszüge, vor allem bei grenzübergreifenden Fahrten. Die Ticketverkäufer müssen den Fahrpreis zurückgeben und zusätzlich 75 Prozent des Preises als Entschädigung leisten.

Allerdings entfällt laut EVZ diese Haftung, wenn die Verkaufsstelle den Fahrgast vorab darüber informiert, dass die Fahrkarten getrennte Beförderungsverträge darstellen – selbst, wenn sie der Kunde in einem einzigen Vorgang erwirbt. Dann ist laut EVZ nur die Erstattung des Fahrpreises für den verspäteten Zug möglich. Die Verbraucherschützer kritisieren dies als wenig kundenfreundlich.

Quellen und mehr Info: www.evz.de, www.merkur.de

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