Ratgeber

Mit Hund oder Katze verreisen: Regeln in der EU – Vorschriften bei Flug und Bahnreisen

Anmeldung, Anzahl, Dokumente und mehr – das sollten Tierfreunde im Urlaub beachten / Das Europäische Verbraucherzentrum gibt hilfreiche Tipps

Hund mit Sonnenbrille auf einem Reisekoffer (Foto: freepik, Gizmo Illustrator) - Hund mit Sonnenbrille auf einem Reisekoffer (Foto: freepik, Gizmo Illustrator)

Kehl – Wer Haustiere in die Ferien mitnehmen will, steht vor der Frage: Was ist dabei zu beachten? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) gibt hilfreiche Hinweise, worauf Halter achten sollten, wenn sie mit ihrem tierischen Begleiter per Flugzeug, Bahn oder Bus unterwegs sind.

In den EU-Ländern sowie in Norwegen und Nordirland existieren bestimmte Mindestanforderungen für Hunde und Katzen. So dürfen Halter im privaten Reiseverkehr höchstens 5 Tiere pro Person mitführen. Das gilt auch, wenn die Tiere gemeinsam mit ihren Besitzern dauerhaft umziehen.

Abweichende Regeln bei Kleintieren und beim Tierhandel

In manchen Fällen weichen die Regeln zur Anzahl der mitzuführenden Tiere ab. Etwa wenn die Vierbeiner zu einem Tierwettbewerb reisen. Des Weiteren müssen Haustiere in Begleitung ihrer Besitzer unterwegs sein. Ausnahme: Es liegt eine schriftliche Befugnis für eine andere Person vor.

Diese Regeln gelten nicht für Kleintiere wie Hamster oder Vögel. Für diese Tiere sind die jeweiligen nationalen Bestimmungen maßgebend. Außerdem wichtig zu wissen: Bei einem Transport zu Verkaufszwecken finden die EU-Bestimmungen für den gewerblichen Tierhandel Anwendung.

Gültiger Heimtierausweis bei Reisen in der EU

Obligatorisch in EU-Ländern, Norwegen und Nordirland: ein gültiger EU-Heimtierausweis. Reisen Hunde und Katzen in diese Länder, müssen sie durch Mikrochip oder Tätowierung eindeutig identifizierbar und gegen Tollwut geimpft sein. Beides muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein.

Für Reiseziele außerhalb der Europäischen Union gelten die jeweiligen Einreisebestimmungen des Drittstaates. Bei der Rückkehr in die EU können je nach Urlaubsland weitere Dokumente nötig sein. Im Falle von Unklarheiten empfiehlt es sich, bei der Botschaft des Urlaubslandes nachzufragen.

Trotz EU-Heimtierausweis: EVZ-Juristin Julia Kreidel rät, sich frühzeitig vor Reisebeginn über spezifische Vorschriften in den EU-Staaten, Norwegen und Nordirland zu informieren. So unterscheiden sich etwa Regeln zu verbotenen Hunderassen auch weiterhin innerhalb der EU.

Vierbeiner in Bussen und Bahnen mitnehmen

Mitnahmeregeln bei Haustieren variieren je nach Verkehrsbetrieb und EU-Land. Das EVZ rät daher: Rechtzeitig vor der Reise informieren! Bei der Deutschen Bahn können Besitzer Hunde und Katzen kostenlos mitführen, sofern sie sich in einer Transportbox befinden (maximal 70 x 30 x 50 cm).

Größere Hunde benötigen ein eigenes Ticket – sofern sie keine Assistenzhunde sind. Mit Ticket gelten laut EVZ für sie dieselben Beförderungsrechte bei Zugverspätungen und -ausfällen wie für ihre Besitzer. Des Weiteren besteht in vielen Bahnen eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde.

Mit Katzen und Hunden im Flugzeug verreisen

Vor der Flugbuchung sollte man sich informieren, ob die Gesellschaft Tiere akzeptiert und ob es Beschränkungen für bestimmte Rassen gibt. Die Regeln etwa bezüglich der Kosten und die erlaubte Anzahl von Tieren variieren. Meist kann man ein Tier als Übergepäck in einer Transportbox im Frachtraum befördern oder kleinere Tiere in einem Weichschalenbehälter in die Kabine mitnehmen.

Das EVZ rät, sich vorab schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen zu lassen, dass sie das Tier am gewünschten Datum und Flug akzeptiert. Reisende sollten sich zudem über die Check-in-Zeiten mit Tieren informieren und sorgfältig die Beförderungshinweise durchlesen. Oft gibt es Anmeldefristen.

Für das Einhalten der Einreisebestimmungen bei Flugreisen ist ebenfalls der Tierbesitzer verantwortlich. Passagiere haben die Möglichkeit, einen „Tiertransportdienstleister“ zu nutzen, der das Abholen, den Check-in und alle weiteren erforderlichen Schritte übernimmt.

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