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Finanzcheck

Restschuldversicherung – sinnvolle Absicherung oder verzichtbar?

Entscheiden Sie sich bei der Baufinanzierung für eine Risikolebensversicherung und sparen Sie bis zu 5 % an zusätzlichen Zinskosten ein

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Restschuldversicherung ist vergleichsweise teuer und kann den Effektivzins mehr als verdoppeln, wobei die Kosten nicht im Effektivzins enthalten sind.
  • Meistens ist die Restkreditversicherung bei gewöhnlichen Ratenkrediten wenig sinnvoll, im Rahmen einer Baufinanzierung allerdings oftmals angebracht.
  • Prüfen Sie vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung, ob Sie nicht bereits anderweitig abgesichert sind, beispielsweise durch eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung. Wir empfehlen in diesem Fall das Risikolebensversicherungs-Angebot von CosmosDirekt oder der Hannoverschen.
Restschuldversicherung Risikolebensversicherung Baufinanzierung

Inbesondere bei der Baufinanzierung sollten Sie anstelle einer Restkreditversicherung viel eher eine Risikolebensversicherung abschließen.

Zahlreiche Banken, die an ihre Kunden Kredite vergeben, bieten automatisch mit dem Darlehen eine Restschuldversicherung an. Diese Kreditversicherung übernimmt die offenen Raten, falls in den Versicherungsbedingungen definierte Ereignisse eintreten.

Allerdings ist eine Restkreditversicherung meistens relativ teuer, sodass wir Ihnen auf FTD.de die Frage beantworten, ob diese typische Kreditversicherung tatsächlich sinnvoll oder verzichtbar ist.

1. Worum handelt es sich bei einer Restschuldversicherung?

Wie der Name bereits sagt, handelt es sich bei der Restschuldversicherung um eine Versicherung.

Diese wird nahezu ausschließlich in Kombination mit einem Darlehen angeboten und von den Banken unter anderem mit den folgenden Bezeichnungen offeriert:

  • Restschuldversicherung
  • Restkreditversicherung
  • Ratenschutzversicherung
  • Risikolebensversicherung

Im Vordergrund der Rechtsschutzversicherung steht die Absicherung des Kredites im Hinblick auf verschiedene Risiken. Abgesichert werden dabei die noch offenen Darlehensraten, die der Kreditnehmer während der Laufzeit zu zahlen hat.

Zwar kann eine derartige Kreditversicherung sinnvoll sein, allerdings handelt es sich gleichermaßen um eine Versicherung mit relativ hohen Kosten. Daher stellt sich die Frage, ob der Kredit wirklich durch eine Ratenschutzversicherung abgesichert werden muss.

2. Wie teuer ist eine Restschuldversicherung?

Die Ratenschutzversicherung ist bei vielen Kreditnehmern nicht besonders beliebt, was vor allen Dingen auf die relativ hohen Kosten zurückzuführen ist.

Zwar gibt es bei der Versicherung keine einheitlichen Kosten, sondern jede Bank bzw. Versicherungsgesellschaft legt die Höhe der Versicherungsprämie selbst fest. Trotzdem ist es nicht selten der Fall, dass die Restschuldversicherung zwischen fünf bis zehn Prozent der Darlehenssumme kostet. Damit sind Restkreditversicherungen heutzutage sogar häufig teurer als der eigentliche Darlehenszins.

Wie sich die Kosten bei einem Ratenkredit mit Restschuldversicherung aufteilen können, zeigt unser folgendes Rechenbeispiel:

KategorieKondition
Kreditbetrag:10.000 Euro
Laufzeit:36 Monate
Zinssatz:3,90 %
Zinssumme in drei Jahren:1.170 Euro
Restschuldversicherung:900 Euro
Gesamtschuld:12.070 Euro

In diesem Fall nimmt die Restschuldversicherung einen Anteil von rund 40 Prozent an den Gesamtkosten des Darlehens (Zinsen plus Gebühren für die Restkreditversicherung) ein.

3. Wann wird eine Restschuldversicherung angeboten?

Banken bieten eine Restschuldversicherung nahezu ausschließlich in Verbindung mit einem Darlehen an.

So wird die Restschuldversicherung bei einem Auto, welches in Form eines Autokredites oder eines Ratenkredits finanziert werden soll, relativ häufig angeboten. Aber auch die Restschuldversicherung bei der Baufinanzierung bzw. die Restschuldversicherung beim Hausbau ist häufig anzutreffen.

Eine besondere Berufsgruppe sind Selbstständige und Freiberufler: Diese Berufsgruppe kann die Kosten der Restschuldversicherung als Betriebsausgabe deklarieren und bei der Steuer geltend machen.

Während die Restschuldversicherung bei einem Immobilienkredit durchaus sinnvoll sein kann, bezweifeln viele Experten, dass die Restschuldversicherung beim Auto oder sonstigen zu finanzierenden Konsumgütern mehr Vor- als Nachteile hat. Trotzdem sollten Sie stets im Einzelfall entscheiden, ob die Ratenschutzversicherung für Sie eine sinnvolle Absicherung sein kann.

In der Übersicht wird die Restkreditversicherung meistens in Kombination mit den folgenden Kreditarten angeboten:

  • Restschuldversicherung beim Immobilienkredit
  • Rechtsschutzversicherung beim Ratenkredit
  • Rechtsschutzversicherung bei sonstigen Konsumkrediten

4. Wann zahlt die Restschuldversicherung?

4.1. Lesen Sie vor Vertragsabschluss, wann die Restschuldversicherung greift

Die zahlreichen Ratenschutzversicherungen, die von den Banken in Kombination mit einem Darlehen angeboten werden, unterscheiden sich nicht nur bezüglich des Beitrages.

Darüber hinaus kann es ebenfalls Unterschiede in der Hinsicht geben, wann die Restkreditversicherung zahlt bzw. die noch offenen Darlehensraten übernimmt. Die Unterschiede in den Kosten und den Leistungen können Sie unter anderen mit einem Restschuldversicherung-Rechner herausfinden. Mit einem solchen Restschuldversicherungs-Rechner lassen sich einerseits Angebote vergleichen, aber auch Details zu den jeweiligen Anbietern erfahren.

Je nachdem, welche Leistungen innerhalb der Ratenschutzversicherung vertraglich vereinbart wird sind, gibt es insbesondere die folgenden Leistungsarten:

  • Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit
  • Restschuldversicherung bei Krankengeld
  • Restschuldversicherung für den Todesfall
  • Restschuldversicherung bei Krankheit
  • Restschuldversicherung bei Berufsunfähigkeit

4.2. Schützen Sie sich vor Übersicherung

Die Restschuldversicherung bei längerer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit kann durchaus sinnvoll sein, denn in der Regel muss der Darlehensnehmer dann mit einem verringerten Einkommen auskommen. Dies könnte dazu führen, dass die vereinbarte Darlehensrate nicht mehr tragbar ist.

Ein ebenfalls häufiger Baustein ist in der Restschuldversicherung die Arbeitslosigkeit. Hier muss allerdings bereits differenziert werden, denn in dem Fall ist Arbeitslosigkeit nicht gleich Arbeitslosigkeit. Auf die sogenannte Ausschlussklausel und verschiedene Ausschlusskriterien gehen wir im Folgenden noch etwas näher ein.

Ob die Restschuldversicherung bei Krankengeld aufkommt, ist ebenfalls von den jeweiligen Bedingungen abhängig.

In der folgenden Tabelle möchten wir im Überblick darstellen, bei welchen Ereignissen die Restkreditversicherung oft eine Leistung erbringt, worin diese besteht und wie Sie sich gegen das jeweilige Ereignis noch anderweitig absichern können.

Dieser Punkt ist durchaus wichtig, denn nicht selten führt die Restschuldversicherung schlichtweg zu einer Übersicherung, weil Sie sich gegen die gegen das entsprechende Risiko bereits anderweitig versichert haben.

versichertes RisikoKonditionen
Tod
  • Leistung: Tilgung des Darlehens
  • anderweitige Absicherung: Risiko- oder Kapitallebensversicherung,
    beispielsweise der Allianz
Berufsunfähigkeit
  • Leistung: Übernahme offene Raten bis Ende BU
  • anderweitige Absicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung,
    beispielsweise der CosmosDirekt
Arbeitslosigkeit
  • Leistung: Übernahme offene Raten bis Ende AL
  • anderweitige Absicherung: Private Arbeitslosenversicherung
Krankheit
  • Leistung: Übernahme offene Raten bis Ende AU
  • anderweitige Absicherung: Krankentagesgeld-Versicherung

5. Warum werden Restschuldversicherungen oftmals kritisiert?

Restschuldversicherungsrechner

Ob sich eine Restschuldversicherung lohnt, können Sie mithilfe eines Rechners ermitteln. Hierzu müssen Sie zunächst eine Vielzahl an Fragen beantworten. (Quelle: Hannoversche)

Die Restschuldversicherung zählt allgemein nicht zu den prinzipiell empfehlenswerten Versicherungsarten, auch wenn die Absicherung natürlich im Einzelfall sinnvoll sein kann.

Häufig werden die Restkreditversicherungen sogar kritisiert, weil Verbraucherschützer und manche Experten vor allem die folgenden Punkte bemängeln:

  • hohe Kosten für den Kreditnehmer
  • oftmals keine transparente Darlegung der Gebühren
  • Ausfallrisiko für die Bank sinkt bei gleichem Zinssatz
  • häufig Doppelabsicherung durch die Restschuldversicherung

Während die ersten drei Punkte nahezu selbsterklärend sind, möchten wir vor allem zum Thema Doppelversicherung noch einige Punkte ausführen: Wie wir zuvor bereits erwähnt haben, werden durch die Restschuldversicherung einige Ereignisse abgesichert, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit, längere Krankheit und das Todesfallrisiko.

Nicht wenige Kreditnehmer haben diese Risiken allerdings bereits anderweitig abgesichert, wie zum Beispiel durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Risikolebensversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung. In diesen Fällen wäre die Restschuldversicherung im Prinzip überflüssig, denn die doppelte Absicherung führt lediglich zu vermeidbaren Zusatzkosten. Daher sollten Sie vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung stets überprüfen, ob der Großteil der Risiken nicht bereits anderweitig abgesichert ist.

5.1. Restschuldversicherung im Vergleich: selten Auswahl bei der Kreditvergabe

Eine Restschuldversicherung in Tests wurde zwar bereits häufiger veröffentlicht, macht allerdings in der Regel für Sie als Verbraucher wenig Sinn.

Der Grund besteht darin, dass die Restschuldversicherung in den weitaus meisten Fällen nur in Kombination mit einem Darlehen abgeschlossen wird. Dann können Sie sich den Versicherer allerdings selten aussuchen.

Stattdessen müssen Sie die Ratenschutzversicherung abschließen, die von der entsprechenden Bank angeboten wird. Somit gibt es zwar häufiger einen Restschuldversicherung-Testsieger, der zum Beispiel von der Stiftung Warentest bzw. Finanztest gekürt wird.

Dass Sie die Restschuldversicherung aussuchen und sich somit für eine besonders günstige Restschuldversicherung entscheiden können, ist jedoch eher die Ausnahme. Trotzdem kann das Lesen von Erfahrungsberichten und eines Restschuldversicherungs-Tests sinnvoll sein, falls Sie sich zwischen mehreren Restkreditversicherungen entscheiden können. Dann ist es optimal, wenn Sie so die beste Restschuldversicherung finden.

Es gibt eine Reihe von Versicherungsgesellschaften, die eine Ratenschutzversicherung o. Ä. anbieten und ebenso einige Banken, die im Zusammenhang mit einem Kredit diese Versicherung offerieren.

Dazu gehören zum Beispiel:

AnbieterKonditionen
HUK
Hannoversche
Santander
CreditPlus
TARGOBANK

5.2. Restschuldversicherung ja oder nein: so können Sie vorgehen

Bei nicht wenigen Banken ist der Abschluss einer Kreditversicherung obligatorisch, sodass Sie kein Darlehen erhalten, wenn Sie sich nicht für den Abschluss der Versicherung entscheiden.

Dies ist allerdings nicht immer der Fall, denn bei manchen Kreditgebern können Sie sich frei entscheiden, ob Sie die Ratenschutzversicherung abschließen möchten oder nicht.

Daher soll Ihnen unsere folgende Anleitung dabei helfen, dass Sie die richtige Entscheidung für oder gegen die Restkreditversicherung treffen.

  1. Wie hoch ist die Darlehenssumme?
    Restschuldversicherungen lohnen meistens erst ab einem Mindestkreditbetrag von 10.000 Euro
  2.  Habe ich genügend finanzielle Reserven, um die offenen Raten selbst beim Wegfall meines Einkommens bezahlen?
  3.  Bin ich bereits gegen die meisten Risiken anderweitig versichert, beispielsweise durch eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung?
  4.  Was kostet die Restschuldversicherung?
  5.  Nutzen und Kosten abwägen

Wenn Sie sich die zuvor genannten Fragen stellen, werden Sie vermutlich eine gute Entscheidung treffen können, ob die Restkreditversicherung für Sie eine sinnvolle Absicherung darstellt oder verzichtbar ist.

6. Welche Ausschlusskriterien gibt es bei der Ratenschutzversicherung?

Bei der Restkreditversicherung sollten Sie stets genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen, wann eine Leistung erbracht wird und welche Ausschlusskriterien vorhanden sind.

In dem Zusammenhang gibt es einige typische Ausschlusskriterien, die Sie so oder ähnlich bei zahlreichen Ratenschutzversicherungen finden, nämlich:

  • Arbeitslosigkeit: Absicherung lediglich in den ersten zwölf Monaten
  • Arbeitslosigkeit: nicht bei eigener Kündigung
  • Arbeitslosigkeit: nicht bei persönlich bedingter Kündigung durch Arbeitgeber
  • Arbeitslosigkeit: keine Leistung bei Ablauf befristeter Arbeitsvertrag
  • Tod: nur bei natürlicher Todesursache

Die meisten Ausschlusskriterien beziehen sich also auf die Arbeitslosigkeit, sodass in vielen Fällen keine Leistung erbracht wird, obwohl die Arbeitslosigkeit grundsätzlich versichert ist.

Mitunter gibt es auch im Zusammenhang mit dem Todesfall Ausschlusskriterien, nämlich dass die Versicherung keine Leistung erbringt, falls der Darlehens- und somit Versicherungsnehmer Selbstmord begeht oder ein nicht geklärtes Tötungsdelikt vorliegt.

Es ist demzufolge auf jeden Fall sinnvoll, dass Sie sich im Detail mit den Ausschlüssen auseinander setzen.

  • 6.1. Wie transparent sind die Kosten der Restschuldversicherung?

    Die bei der Restschuldversicherung fällige Versicherungsprämie stellt für Kunden einen zusätzlichen Kostenfaktor dar.

    Eine Problem besteht darin, dass die Restkreditversicherung mit dem jeweiligen Beitrag nicht in den Effektivzins einfließt, der bei jedem Kredit angegeben werden muss. Dabei sind die Kosten einer derartigen Kreditversicherung relativ hoch, sodass der fiktive Effektivzins für das Darlehen durch die Ratenschutzversicherung deutlich ansteigt.

    So zahlen Sie bei manchen Darlehen beispielsweise ohne Restschuldversicherung einen Effektivzins zwischen 2,5 und 3,5 Prozent.

    Mit einer Restschuldversicherung klettert der fiktive Effektivzins dann jedoch größtenteils auf über acht Prozent, wenn man die Kosten der Restkreditversicherung einrechnen würde. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Sie den jeweiligen Kreditgeber zumindest fragen, mit welchen Kosten Sie bei der Restkreditversicherung rechnen müssen.

    Fallen Ihnen diese übrigens erst im Nachhinein auf, haben Sie in der Regel aufgrund der Widerrufsbelehrung die Möglichkeit, das entsprechende Darlehen und damit auch die die Restschuldversicherung zu kündigen.

  • 6.2 .Kann ich die Restkreditversicherung widerrufen?

    Aufgrund der nicht immer gegebenen Transparenz stellen manche Kreditnehmer erst einige Zeit nach Abschluss des Darlehensvertrages fest, dass sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben und welche Kosten diese verursacht.

    Dann stellt sich häufiger die Frage, ob die Versicherung im Nachhinein widerrufen werden kann. Tatsächlich ist es so, dass Sie zum Kredit und zur Restschuldversicherung eine Widerrufsbelehrung bekommen.

    Diese weist unter anderem darauf hin, dass eine Widerspruchsfrist von gewöhnlich 14 Tagen besteht. Das bedeutet, dass Sie auch die Ratenschutzversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss noch widerrufen können. Ist zudem das Todesfallrisiko abgesichert, gilt meistens sogar eine verlängerte Widerspruchsfrist, die sich über einen Zeitraum von 30 Tagen erstreckt.

  • 6.3. Restschuldversicherung kündigen: Wie muss ich vorgehen?

    Möchten Sie Ihre Restschuldversicherung ordentlich kündigen, weil Ihnen vielleicht der Beitrag zu hoch ist oder das abgesicherte Risiko nicht mehr existiert bzw. durch eine andere Versicherung abgedeckt wird?

    Aber auch eine Umschuldung kann dazu führen, dass das aktuelle Darlehen erledigt ist und Sie die Restkreditversicherung daher nicht mehr benötigen. Vor der Kündigung sollten Sie wissen, dass es bei der Restschuldversicherung rückwirkend keine Erstattung von Prämien für den abgelaufenen Zeitraum gibt.

    Allerdings haben Sie die Möglichkeit, für die Restschuldversicherung eine Rückerstattung zu berechnen. Zwar würden Ihnen die Abschlusskosten und die Prämien für die absolvierte Laufzeit nicht zurückerstattet, aber anteilig werden Ihnen die Prämien für die eigentlich restliche Laufzeit gutgeschrieben.

    Wenn Sie für die Restschuldversicherung Ihre Rückerstattung berechnen, kommt es also vor allem auf das Verhältnis der bereits absolvierten zur noch offenen Laufzeit an.

    Zu unterscheiden ist bei der Restschuldversicherung zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer Sonderkündigung:

    • Bei der ordentlichen Kündigung müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende einhalten, falls der Vertrag überhaupt ein ordentliches Kündigungsrecht vorsieht. Meistens ist dies der Fall und Sie haben daher einen Anspruch, dass eine Rückerstattung des noch nicht verbrauchten Risikobeitrages vorgenommen wird.
    • Eine Sonderkündigung ist immer dann möglich, wenn Sie das aktuelle Darlehen umschulden und die Absicherung durch die Restschuldversicherung nicht mehr notwendig ist. Allerdings erlischt die Versicherung keineswegs automatisch, sondern Sie müssen tatsächlich separat eine Sonderkündigung vornehmen.
  • 6.4. Gruppenversicherungsvertrag als Besonderheit

    In der Regel wird die Restschuldversicherung auf eine Person abgeschlossen, nämlich auf Sie als Kreditnehmer.

    Manchmal gibt es allerdings auch einen sogenannten Gruppenversicherungsvertrag: In diesem Fall sind nicht Sie Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, sondern der Kreditgeber, also die Bank.

    Trotzdem haben Sie seit dem vergangenen Jahr aufgrund der Gleichstellung des Versicherten mit dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, auch diesen Vertrag zu widerrufen sowie zu kündigen.


Bildnachweise: Elle Aon/Shutterstock, Elle Aon/Shutterstock, (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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