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Finanzcheck

Riester-Bausparen – staatliche Förderungen in die Eigenheimfinanzierung einbinden

Erhalten Sie als Familie bis zu 950 € Gesamtzulagen auf Ihren Riester-Bausparvertrag

Das Wichtigste in Kürze
  • In der Anlagephase des Riester-Bausparen zahlen Sie einen von Ihnen festgelegten Beitrag in den Bausparvertrag ein, um anschließend ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu können.
  • Alleinstehenden stehen pro Jahr 175 € Förderung zu, die Kinderzulage beträgt pro Kind 300 €. Demnach profitieren insbesondere Familien mit Kindern von den Zulagen.
  • Bausparkassen wie Schwäbisch Hall, Wüstenrot und LBS bieten Ihnen Riester-Bausparverträge inklusive staatlicher Förderung an. Sollten Sie bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, können Sie unproblematisch zu einem anderen Anbieter wechseln.
Riester Bausparen Kinderzulage

Familien mit einem Kind können bis zu 300 € Kinderzulage zum Riester-Bausparen erhalten.

Mittlerweile gibt es über 15 Millionen Riester-Verträge, die von den Bundesbürgern abgeschlossen wurden.

Einen vergleichsweise geringen Anteil daran hat das Riester-Bausparen, durch das Sie die Möglichkeit haben, mit der staatlichen Förderung einen Teil der Eigenheimfinanzierung durchzuführen.

Wenn der Wunsch nach den eigenen vier Wänden besteht, ist ein Riester-Bausparvertrag eine sehr gute Option.

Wie Riester-Bausparen funktioniert, worin die Unterschiede zum normalen Bausparen bestehen und was sonst noch zu diesem Thema interessant ist, das erfahren Sie in unserem folgenden Beitrag.

1. Hintergrund: Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Bevor wir näher auf das Riester-Bausparen und somit auf einen Riester-Bausparvertrag eingehen, möchten wir noch einmal kurz erläutern, wie Bausparen an sich funktioniert.

Sicherlich wissen nicht alle Verbraucher, durch welche Eigenschaften sich das Bausparen auszeichnet. Der wesentliche Inhalt beim Bausparen besteht darin, dass es sich in zwei Phasen gliedert:

  • die Ansparphase
  • die Darlehensphase

Zunächst zahlen Sie also regelmäßig Beiträge in den Bausparvertrag (BSV) ein, um Guthaben anzusparen. Sind anschließend bestimmte Bedingungen erfüllt, ist der BSV zuteilungsreif und Sie haben dann die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu erhalten.

Es handelt sich dabei um ein Recht, nicht um eine Pflicht.

Sie müssen das Darlehen also nicht beantragen, jedoch ist der Bausparvertrag aufgrund der sehr geringen Guthabenzinsen heutzutage als reiner Sparvertrag nicht mehr geeignet.

Damit die Zuteilung und anschließend die Auszahlung des Bauspardarlehens erfolgen kann, müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestanspardauer absolviert
  • Mindestguthaben erreicht (meistens 30 bis 50% der Bausparsumme)
  • Bewertungskennzahl erreicht

Nach der Zuteilung können Sie dann sowohl das angesparte Bausparguthaben als auch das Bauspardarlehen in eine Immobilienfinanzierung einbinden.

2. Wie funktioniert Riester-Bausparen?

Das Riester-Bausparen funktioniert zunächst einmal genauso wie das gewöhnliche Bausparen: Es gibt also im ersten Schritt eine Ansparphase und im zweiten Schritt eine Darlehensphase.

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass es sich bei den Riester-Bausparverträgen um spezielle, zertifizierte Verträge, handelt. Daraus wiederum resultiert, dass der Bausparer von der Riester-Förderung profitieren kann. Während der Ansparphase des Riester-Bausparens beträgt die Kündigungsfrist bis zu drei Monate.

Das Guthaben darf beim Riester-Bausparen allerdings nur genutzt werden, wenn es dazu dient, eine Immobilie zu erwerben, zu bauen oder um ein Immobiliendarlehen zu tilgen.

Andernfalls müssten die erhaltenen -Zulagen zum Riester-Bausparen wieder zurückgezahlt werden. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das Bauspardarlehen spätestens getilgt sein muss, wenn der Bausparer das 68. Lebensjahr erreicht hat.
» Weiteres zur Riester-Förderung auf FTD.de

2.1. Welche Fördervoraussetzungen sind zu beachten?

Nicht jeder Bundesbürger kann einen Riester-Bausparvertrag abschließen, denn es sind bestimmte Fördervoraussetzungen zu beachten.

Wer die Riester-Bausparen Zulagen erhalten möchte, der muss vor allem in die gesetzliche Rentenkasse Beiträge einzahlen. Ebenfalls mittelbar begünstigt sind die jeweiligen Ehepartner.

Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass mindestens der Sockelbetrag in Höhe von jährlich 60 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt wird. Man spricht in dem Zusammenhang daher auch von der Mindestrate beim Riester-Bausparen.

Zudem muss der Bausparvertrag nebst dem Guthaben des Riester-Bausparens für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, also konkret vor allem für den Kauf oder den Bau einer Immobilie. Das Riester-Bausparen als solches fällt übrigens unter den Begriff „Wohn-Riester“, der sehr häufig verwendet wird.

2.2. Wie sieht die Riester-Förderung beim Bausparen im Detail aus?

Für das Wohn-Riester gibt es keine speziellen Zulagen, sondern es gilt die allgemeine Riester-Förderung, die bei jedem Riester-Vertrag gezahlt wird.

Diese Förderung setzt sich aus den folgenden drei möglichen Riester-Bausparen Zulagen zusammen:

  • Grundzulage
  • Kinderzulage
  • Berufseinsteiger-Bonus
Die Grundzulage ist die Säule der Riester-Förderung, auch beim Riester-Bausparen. Sie besteht aus einer jährlichen Zahlung in Höhe von 175 Euro an den Bausparer, der mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens in den Bausparvertrag einfließen lässt. Gezahlt wird die Zulage solange der Vertrag existiert bzw. der Inhaber sein Renteneintrittsalter erreicht hat.

Wer Kinder hat, der erhält unter Umständen für diese zusätzlich zur Grundzulage noch eine Kinderzulage. Deren Höhe richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes:

  • Liegt dieses vor 2008, wird eine Kinderzulage über 185 Euro gezahlt.
  • Für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, beträgt die Zulage sogar 300 Euro im Jahr.

Gezahlt wird die Kinderzulage solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Ein weiterer Teil der Riester-Förderung kann auch beim Bausparen im Berufseinsteiger-Bonus bestehen. Dieser wird jedoch nur einmal gezahlt, beträgt 200 Euro und kommt allen Bausparern zugute, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Neben den Zulagen ist es ein weiterer Bestandteil der Förderung, dass die Sparraten für den Riester-Bausparvertrag bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden können.

Wie sich die Riester-Förderung auswirkt und welche zum Teil hohen Gesamtsummen so in den Jahren zusammenkommen können, möchten wir in der folgenden Tabelle einmal anhand einiger Beispiele verdeutlichen.

KategorieBetrag
Grundzulage
  • Alleinstehender: 175 €
  • Familie mit 1 Kind: 350 €
  • Familie mit 2 Kindern: 350 €
Kinderzulage
  • Alleinstehender: –
  • Familie mit 1 Kind: 300 €
  • Familie mit 2 Kindern: 600 €
Gesamtzulagen
  • Alleinstehender: 175 €
  • Familie mit 1 Kind: 650 €
  • Familie mit 2 Kindern: 950 €
Betrag in 10 Jahren
  • Alleinstehender: 1.75 €
  • Familie mit 1 Kind: 6.500 €
  • Familie mit 2 Kindern: 9.500 €
Betrag in 20 Jahren
  • Alleinstehender: 3.500 €
  • Familie mit 1 Kind: 13.000 €
  • Familie mit 2 Kindern: 19.000 €

Wie Sie an diesen Beispielrechnungen erkennen können, lohnt das Riester-Bausparen aufgrund der recht hohen Kinderzulage vor allem für Familien mit Kindern. Mitunter können Sie nämlich nur durch die Riester-Zulagen in manchen Fällen 25 Prozent Ihres Eigenheims finanzieren.

3. Wie hoch ist die Rendite beim Riester-Bausparen?

Wenn Sie das Riester-Bausparen als Altersvorsorge nutzen möchten und Sie später schuldenfrei in Ihren eigenen vier Wänden wohnen und daher keine Miete mehr zahlen müssen, dann interessiert Sie vermutlich die erzielbare Rendite.

Allerdings muss dazu gesagt werden, dass die Verzinsung des Riester-Bausparens alleine definitiv kein Grund wäre, sich für einen Riester-Bausparvertrag zu entscheiden.

Das wird deutlich, wenn man einmal die durchschnittlichen Renditen der verschiedenen Riester-Veträge gegenüberstellt:

KategorieKonditionen
Riester-Banksparplan
  • 2,0 bis 2,5 %
konventionelle private Rentenversicherung
  • 2,5 bis 3,0 %
fondsgebundene private Rentenversicherung
  • 3,5 bis 4,5 %
Fondssparplan
  • 4,5 bis 6,0 %
Riester-Bausparen
  • 0,5 bis 1,0 %

Das Riester-Bausparen schneidet also von der reinen Vertragsrendite in der Regel am schlechtesten ab, denn selbst der Riester-Banksparplan hat meistens höhere Zinsen.

» Weiteres zum Riester-Banksparplan auf FTD.de
Riester-Bausparen Zulagen Familie

Beim Riester-Bausparen profitieren Sie weniger von den Zinsen, sondern eher von den Zulagen – insbesondere Familien mit mehreren Kindern erhalten eine hohe Zulage.

Allerdings muss man natürlich auch hier die Zulagenrendite beachten, die auch beim Bausparvertrag je nach Anzahl der Kinder und gemessen daran, wie hoch die Einzahlung in das Riester-Bausparen Monat für Monat ist, problemlos zwischen 10 und 20 Prozent betragen kann.

Je höher die Sparrate beim Riester-Bausparen ist, desto geringer ist die Zulagenrendite.

Daher können Kunden mit einem relativ geringen Eigenanteil, also einer niedrigen Sparrate beim Riester-Bausparen, auch von einer besonders hohen Zulagenrendite profitieren. Somit kann die Rendite in der Ansparphase beim Riester-Bausparen insgesamt einen sehr ansehnlichen Wert annehmen.

4. Wie finde ich die besten Angebote für das Riester-Bausparen?

4.1. Riester-Bausparen im Vergleich: Die besten Angebote finden

Hierzulande gibt es eine breite Anzahl an Bausparkassen, die unter anderem auch Riester-Bausparverträge anbieten.

Dazu gehören zum Beispiel:

Darüber hinaus arbeiten die meisten Banken mit einer Bausparkasse zusammen, wie zum Beispiel die Sparkassen mit der LBS, sodass Sie auch dort den entsprechenden Riester-Bausparvertrag beantragen können.

Einen Schritt weiter beim Finden des besten Riester-Bausparens bringt Sie vielleicht ein Test der Anbieter beim Riester-Bausparen bzw. der dortige Testsieger beim Riester-Bausparen. Bevor Sie einen Anbieter zum Riester-Bausparen aussuchen, ist es sinnvoll, sich solche Tests näher zu betrachten, die zum Beispiel von der Stiftung-Warentest bzw. Finanztest durchgeführt werden. Die Testergebnisse geben Ihnen zum Beispiel Aufschluss darüber, wo Sie Riester-Bausparen günstig abschließen können, wo besonders niedrige Darlehenszinsen anfallen und welche Bauspartarife sehr kundenfreundlich gestaltet sind. Weitere Informationen zu möglichen Auswahlkriterien finden Sie zudem in Beiträgen auf FTD.de 2024 .

4.2. Anleitung: Wie gehe ich vor, wenn ich Riester-Bausparen nutzen möchte?

Wenn Sie sich grundsätzlich dazu entschieden haben, die staatliche Riester-Förderung mit einem Bausparvertrag zu kombinieren, fragen Sie sich vielleicht, wie Sie in dem Fall konkret vorgehen müssen.

Dabei kann Ihnen unsere folgende Anleitung sicherlich helfen:

  1. Angebote der Bausparkassen vergleichen und dabei vor allem auf Guthabenzins, Darlehenszins, Kosten und Zulteilungsvoraussetzungen achten
  2. Monatliche Sparrate festlegen
  3. Bausparvertrag in Form eines Riester-Bausparvertrages bei der Bausparkasse abschließen
  4. Zulagenantrag stellen (übernimmt oft die Bausparkasse)

5. Welche weiteren Bedingungen muss ich beachten?

  • 5.1. Die Wohnungsbauprämie als weitere Fördermöglichkeit

    Eine weitere staatliche Förderung, die Sie häufig mit den Zulagen für das Riester-Bausparen kombinieren können, ist die Wohnungsbauprämie.

    Diese wird vor allem dann gezahlt, wenn Sie einen Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Allerdings ist die Zahlung der Wohnungsbauprämie im Gegensatz zur Riester-Förderung daran gebunden, dass Sie eine Einkommensgrenze nicht überschreiten.

    Die Grenze liegt bei Alleinstehenden bei 25.600 Euro bzw. Verheirateten bei 51.200 Euro im Jahr. Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent auf die Einzahlungen in den Bausparvertrag. Allerdings bezieht sich das auf maximal 512 bei Alleinstehenden bzw. 1.024 Euro bei Verheirateten im Jahr, sodass die Wohnungsbauprämie jährlich maximal 45,06 bzw. 90,12 Euro betragen kann.

  • 5.2. Riester-Bausparen in der Darlehensphase

    Die Förderung beim Wohn-Riester erhalten Bausparer nicht nur während der Ansparphase, sondern ebenfalls beim Riester-Bausparen in der Darlehensphase.
    Sobald der Vertrag beim Riester-Bausparen zuteilungsreif ist, kann das Darlehen beantragt werden. Der Bausparvertrag als solcher wird dann zwar nicht mehr bedient, weil die Ansparphase abgeschlossen und die Darlehensphase begonnen hat.

    Die Zulagen können jedoch weiterhin genutzt werden, nämlich indem sie in die Tilgung  der Finanzierung beim Riester-Bausparen fließen. Somit werden die Zulagen für einen Teil der zu leistenden Annuität verwendet. Somit wird der Vorgang etwas beschleunigt, dass Sie durch das Riester-Bausparen mietfrei wohnen können.

  • 5.3. Riester-Bausparen und Steuern: Was ist zu beachten?

    Zum Thema Riester-Bausparen und Steuern gibt es einige Punkte zu beachten. Das Stichwort lautet in dem Zusammenhang: nachgelagerte Besteuerung.
    Zunächst einmal können Sie die Einzahlungen in den Riester-Bausparvertrag natürlich als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 2.100 Euro jährlich von der Steuer absetzen.

    Ein wichtiger Aspekt besteht zudem darin, dass beim Wohnriester – nicht wie bei anderen Riester-Verträgen – kein Aufbau eines Vorsorgekapitals stattfindet. Stattdessen fließen die Zulagen in die Tilgung des Immobilienkredites.

    Aus diesem Grund wird ein sogenanntes fiktives Wohnförderkonto eingerichtet, dieses dient vor allem für die spätere Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Das Wohnförderkonto beinhaltet nämlich sämtliche Zulagen und auch Tilgungen. Zudem findet eine jährliche Verzinsung statt.

    Der Rentenbezug kommt dann so zustande, dass mit Beginn der Rente die Pflicht besteht, die Steuern zu zahlen, die auf Grundlage des Wohnförderkontos ermittelt wurden. Sie können diese Steuern entweder über einige Jahre verteilt begleichen oder sofort.

    Im letzteren Fall profitieren Sie von einem Steuerabschlag in Höhe von 30 Prozent der Steuerschuld.


Bildnachweise: Watchara Ritjan/Shutterstock, Watchara Ritjan/Shutterstock, Visual3Dfocus/Shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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