Steuern & Versicherung

Steuerklassen: Tabelle und Details im Überblick

Steuerklassen Tabelle | Erfahren Sie, welche Steuerklassen es gibt und in welche Steuerklasse Sie fallen | Alles Infos hier im Detail

Welche Steuerklassen existieren und was zeichnet sie aus?

In unserem Beitrag bieten wir einen ausführlichen Einblick in die diversen Steuerklassen in Deutschland.

Wir beschreiben die Besonderheiten jeder Steuerklasse und erläutern, für wen sie am besten geeignet ist. Auf diese Weise können Sie feststellen, welche Steuerklasse optimal für Ihre individuelle Situation ist.

Bild zeigt Mann am Laptop, der Steuerklassen prüft

Quelle: Unsplash @Christian Velitchkov

Definition: Was ist eine Steuerklasse?

Eine Steuerklasse im deutschen Steuerrecht definiert, wie viel Lohnsteuer direkt von Ihrem Einkommen abgezogen wird. Die Zuordnung zu einer spezifischen Steuerklasse variiert je nach Familienstand, Verdienst und individuellen Umständen. Deutschland hat insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen mit jeweils eigenen Freibeträgen und Steuersätzen.

Übersicht: Diese Steuerklassen gibt es in Deutschland

  • Steuerklasse I: Ledige, verwitwete, dauernd getrennt lebende und geschiedene Personen.
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende.
  • Steuerklasse III: Verheiratete, deren Partner keinen oder ein geringes Einkommen hat.
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ungefähr gleichem Einkommen.
  • Steuerklasse V: Verheiratete, deren Partner in Steuerklasse III ist.
  • Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit mehreren Jobs.

Jede Steuerklasse hat ihre eigenen Besonderheiten und beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer, die abgezogen wird. Ihre Steuerklasse kann auch Auswirkungen auf andere Steuervergünstigungen und Abzüge haben, wie zum Beispiel den Kinderfreibetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Steuerklasse I: Die Steuerklasse für Alleinstehende

Steuerklasse I gilt für Personen, die ledig, verwitwet, dauerhaft getrennt lebend oder geschieden sind. Diese Steuerklasse ist auch für Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne Ehe vorgesehen. Es gibt keine speziellen Steuervorteile für Familien oder Alleinerziehende und wird als Standardklasse für Einzelpersonen verwendet.

Details in der Übersicht

MerkmalDetails
PersonenkreisLedige, Verwitwete, dauernd getrennt Lebende, Geschiedene
Grundfreibetrag10.908 Euro (2023)
KinderfreibetragPro Kind 3.012 Euro für beide Elternteile zusammen
AlleinerziehendenentlastungsbetragKein Anspruch (dafür Steuerklasse II)
BesonderheitenStandardsteuerklasse für alleinstehende Personen
AnwendungWird automatisch zugewiesen, wenn keine anderen Bedingungen zutreffen
Zusätzliche FreibeträgeKeine

Steuerklasse I wird automatisch angewendet, wenn keine anderen spezifischen Bedingungen vorliegen. Diese Klasse ist die gängigste und dient als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer bei alleinstehenden Personen.

Steuerklasse II: Für Alleinerziehende

Steuerklasse II richtet sich gezielt an Personen, die alleinerziehend sind. Diese Steuerklasse gewährt spezielle Steuervorteile und Freibeträge, um die finanzielle Belastung von Alleinerziehenden zu mindern. Sie eignet sich besonders für Menschen, die allein mit mindestens einem Kind in ihrem Haushalt leben und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.

MerkmalDetails
PersonenkreisAlleinerziehende, die mit mindestens einem Kind zusammenleben
Grundfreibetrag10.908 Euro (2023)
KinderfreibetragPro Kind 3.012 Euro für beide Elternteile zusammen
Alleinerziehendenentlastungsbetrag4.260 Euro (2023)
BesonderheitenZusätzlicher Freibetrag für Alleinerziehende
AnwendungAuf Antrag bei der Steuerklasse I durch Vorlage entsprechender Nachweise
Zusätzliche FreibeträgeKeine

Steuerklasse II unterstützt Alleinerziehende finanziell durch einen zusätzlichen Entlastungsbetrag und wird auf Antrag gewährt. Dies macht sie zur bevorzugten Steuerklasse für alleinerziehende Personen, die allein mit ihren Kindern leben.

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Steuerklasse III: Für Verheiratete mit Alleinverdiener

Beschreibung

Steuerklasse III gilt für verheiratete Personen, bei denen ein Ehepartner der Hauptverdiener ist oder der andere Partner über ein niedriges Einkommen verfügt. Diese Steuerklasse gewährt höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze, um die finanzielle Last für Paare zu mindern, bei denen ein Partner das Haupteinkommen bringt.

Details in der Übersicht

MerkmalDetails
PersonenkreisVerheiratete, deren Partner keinen oder ein geringes Einkommen hat
Grundfreibetrag21.816 Euro (doppelt so hoch wie in Steuerklasse I)
KinderfreibetragPro Kind 3.012 Euro für beide Elternteile zusammen
AlleinerziehendenentlastungsbetragKein Anspruch
BesonderheitenGeringerer Steuersatz für den Hauptverdiener
AnwendungAuf Antrag, wenn ein Ehepartner die Steuerklasse V gewählt hat
Zusätzliche FreibeträgeKeine

Steuerklasse III wird häufig von verheirateten Paaren genutzt, bei denen ein Partner das Haupteinkommen erzielt, während der andere Partner ein geringes oder kein Einkommen hat. Diese Steuerklasse ermöglicht es, von höheren Freibeträgen zu profitieren und dadurch die Steuerlast zu verringern.

Steuerklasse IV: Für Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen

Steuerklasse IV wird für verheiratete Paare verwendet, deren Einkommen ähnlich ist. Diese Steuerklasse ist besonders geeignet für Ehepartner mit vergleichbaren Einkommen, da beide in die gleiche Steuerklasse eingestuft werden und somit eine gerechte Verteilung der Steuerlast gewährleistet wird. Häufig wird sie zusammen mit der Kombination IV/IV mit Faktor gewählt, um eine gerechtere Aufteilung der Steuern zu ermöglichen.

Details in der Übersicht

MerkmalDetails
PersonenkreisVerheiratete mit ähnlichem Einkommen
Grundfreibetrag10.908 Euro pro Person (2023)
KinderfreibetragPro Kind 3.012 Euro für beide Elternteile zusammen
AlleinerziehendenentlastungsbetragKein Anspruch
BesonderheitenGleiche Steuerklasse für beide Partner
AnwendungAutomatisch, wenn beide Ehepartner ein ähnliches Einkommen haben
Zusätzliche FreibeträgeKeine

Steuerklasse IV ist ideal für verheiratete Paare, die beide arbeiten und ein ähnliches Einkommen erzielen. Diese Steuerklasse sorgt für eine gerechte Verteilung der Steuerlast und vermeidet große Nachzahlungen oder Rückerstattungen bei der Steuererklärung.

Steuerklasse V: Für Verheiratete mit geringerem Einkommen

Steuerklasse V ist für verheiratete Personen gedacht, bei denen ein Partner deutlich weniger verdient als der andere. Oft wird diese Steuerklasse zusammen mit Steuerklasse III genutzt. Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt dann Steuerklasse III, während der Partner mit dem geringeren Einkommen in die Steuerklasse V eingestuft wird. Diese Kombination hilft dabei, die Steuerlast zu optimieren, da der Hauptverdiener von höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen profitiert.

MerkmalDetails
PersonenkreisVerheiratete, deren Partner in Steuerklasse III ist
Grundfreibetrag0 Euro (wird beim Partner in Steuerklasse III berücksichtigt)
KinderfreibetragPro Kind 3.012 Euro für beide Elternteile zusammen
AlleinerziehendenentlastungsbetragKein Anspruch
BesonderheitenHöhere Steuerabzüge im Vergleich zu anderen Steuerklassen
AnwendungAutomatisch in Kombination mit Steuerklasse III des Partners
Zusätzliche FreibeträgeKeine

Steuerklasse V ist weniger vorteilhaft für den Partner mit dem geringeren Einkommen, da hier höhere Steuerabzüge anfallen. Sie wird hauptsächlich gewählt, um die Steuerlast innerhalb der Ehe durch die Kombination mit Steuerklasse III zu optimieren.

Steuerklasse VI: Für Arbeitnehmer mit mehreren Jobs

Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung noch eine oder mehrere zusätzliche Jobs haben, durch die sie zusätzliches Einkommen erzielen. Diese Steuerklasse betrifft die zusätzlichen Beschäftigungen und zeichnet sich durch höhere Abzüge aus, da keine Freibeträge berücksichtigt werden. Steuerklasse VI wird nur auf die Nebeneinkünfte angewendet, während das Hauptgehalt gemäß den üblichen Steuerklassen (I bis V) besteuert wird.

MerkmalDetails
PersonenkreisArbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen
Grundfreibetrag0 Euro (alle Freibeträge werden im Hauptjob berücksichtigt)
KinderfreibetragNicht anwendbar
AlleinerziehendenentlastungsbetragKein Anspruch
BesonderheitenHöchste Steuerabzüge aufgrund fehlender Freibeträge
AnwendungAutomatisch auf jedes weitere Beschäftigungsverhältnis neben dem Hauptjob
Zusätzliche FreibeträgeKeine

Steuerklasse VI führt zu den höchsten Steuerabzügen unter den Steuerklassen, da sie keine Freibeträge berücksichtigt. Sie wird automatisch auf alle weiteren Arbeitsverhältnisse angewendet, die neben der Hauptbeschäftigung bestehen, um sicherzustellen, dass das zusätzliche Einkommen entsprechend besteuert wird.

Steuerklasse Tabelle: In welcher Steuerklasse bin ich?

Wenn Sie wissen möchten, in welcher Steuerklasse Sie sich befinden und welche Freibeträge und Besonderheiten gelten, nutzen Sie die folgende Tabelle:

SteuerklassePersonenkreisGrundfreibetrag (2024)KinderfreibetragAlleinerziehendenentlastungsbetrag (2024)Besonderheiten
Steuerklasse ILedige, Verwitwete, dauernd getrennt Lebende, Geschiedene11.408 EuroPro Kind 3.012 Euro für beide Elternteile zusammenKein AnspruchStandardsteuerklasse für alleinstehende Personen
Steuerklasse IIAlleinerziehende mit mindestens einem Kind11.408 EuroPro Kind 3.012 Euro für beide Elternteile zusammen4.452 EuroZusätzlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Steuerklasse IIIVerheiratete, deren Partner kein oder ein geringes Einkommen hat22.816 EuroPro Kind 3.012 Euro für beide Elternteile zusammenKein AnspruchHöhere Freibeträge und geringere Steuersätze für den Hauptverdiener
Steuerklasse IVVerheiratete mit ähnlichem Einkommen11.408 Euro pro PersonPro Kind 3.012 Euro für beide Elternteile zusammenKein AnspruchGleiche Steuerklasse für beide Partner, ausgeglichene Steuerlast
Steuerklasse VVerheiratete, deren Partner in Steuerklasse III ist0 EuroPro Kind 3.012 Euro für beide Elternteile zusammenKein AnspruchHöhere Steuerabzüge im Vergleich zu anderen Steuerklassen
Steuerklasse VIArbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen0 EuroNicht anwendbarKein AnspruchHöchste Steuerabzüge aufgrund fehlender Freibeträge

Mit diesen Informationen können Sie herausfinden, welche Steuerklasse auf Ihre persönliche Situation zutrifft und welche Freibeträge und Besonderheiten gelten. Beachten Sie, dass bei Veränderungen im Familienstand oder Beschäftigungsverhältnissen eine Änderung der Steuerklasse erforderlich sein kann.

Wann ändert sich Ihre Steuerklasse?

Ihre Steuerklasse kann sich in verschiedenen Lebenssituationen ändern:

  • Heirat: Nach der Heirat werden Sie und Ihr Ehepartner automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Sie können jedoch auch eine andere Kombination wie III/V wählen, um die Steuerlast zu optimieren.
  • Scheidung oder Trennung: Nach einer Scheidung oder dauerhaften Trennung wechseln Sie in die Steuerklasse I, sofern keine Kinder im Haushalt leben. Alleinerziehende können in Steuerklasse II wechseln.
  • Geburt eines Kindes: Als Alleinerziehende(r) können Sie Steuerklasse II beantragen, um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu erhalten.
  • Tod des Ehepartners: Im Todesfall des Ehepartners wechseln Sie im darauffolgenden Jahr in Steuerklasse III und danach in Steuerklasse I, wenn keine neuen Umstände eintreten.
  • Änderung der Einkommensverhältnisse: Ehepaare können ihre Steuerklassenkombination ändern (z.B. III/V oder IV/IV), um die Steuerlast besser zu verteilen, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern.
  • Aufnahme eines weiteren Jobs: Wenn Sie einen zweiten Job annehmen, wird dieser automatisch in Steuerklasse VI eingestuft.

In allen Fällen ist es wichtig, die Änderung der Steuerklasse beim Finanzamt zu melden, um sicherzustellen, dass die korrekten Steuerabzüge vorgenommen werden.

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Steuerklasse beim Finanzamt ändern: So funktioniert’s

Formular besorgen:

    • Besorgen Sie sich das entsprechende Formular zur Änderung der Steuerklasse. Dies können Sie online auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen oder direkt beim Finanzamt erhalten.

Formular ausfüllen:

    • Füllen Sie das Formular vollständig und korrekt aus. Geben Sie alle erforderlichen Informationen an, wie Ihre persönlichen Daten, die aktuelle Steuerklasse und die gewünschte neue Steuerklasse.

Notwendige Unterlagen beifügen:

    • Je nach Grund der Änderung müssen Sie möglicherweise zusätzliche Unterlagen beifügen, z.B.:
      • Heiratsurkunde bei Heirat
      • Scheidungsurteil bei Scheidung
      • Geburtsurkunde des Kindes bei Geburt
      • Sterbeurkunde bei Tod des Ehepartners
      • Nachweis über dauerhafte Trennung

Formular einreichen:

    • Reichen Sie das ausgefüllte Formular und die erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Finanzamt ein. Dies können Sie persönlich, per Post oder oft auch online erledigen.

Bestätigung abwarten:

    • Warten Sie auf die Bestätigung des Finanzamts. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Änderung Ihrer Steuerklasse.

Änderung überprüfen:

    • Überprüfen Sie nach Erhalt der Bestätigung, ob die neue Steuerklasse korrekt auf Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird.

Tipps aus unserer Redaktion

  • Fristen beachten: Beachten Sie, dass Änderungen der Steuerklasse nur einmal im Jahr möglich sind und bis zum 30. November des laufenden Jahres beim Finanzamt eingereicht werden müssen, damit sie ab dem folgenden Jahr wirksam werden.
  • Beratung nutzen: Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Änderung Ihrer Steuerklasse können Sie sich an einen Steuerberater oder direkt an das Finanzamt wenden.

Durch diese Schritte stellen Sie sicher, dass Ihre Steuerklasse korrekt geändert wird und Sie die entsprechenden Steuervergünstigungen erhalten.

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