Köln – Über die App mobile Briefmarken kaufen, Porto-Code per Hand auf den Umschlag notieren, Brief absenden – fertig. So funktioniert das papierlose Porto-Angebot der Deutschen Post. Der Haken bisher: Die mobilen Marken sind nur 14 Tage gültig – Umtausch unmöglich. Dagegen hat die Verbraucherzentrale geklagt und nun vom Landgericht Köln Recht bekommen, wie auf der Homepage berichtet wird.
Das Gericht stellte demnach in seinem Urteil fest: Die Post benachteilige Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen, indem sie die Gültigkeit befriste. Denn Ansprüche aus Kaufverträgen sind erst nach 3 Jahren verjährt. Davon weiche die 14-Tage-Klausel zu sehr ab. Daher sei diese Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Post hat Berufung eingelegt.
Systeme müssen Mehrfachnutzung verhindern
Die Post hatte argumentiert, die kurze Gültigkeit der 8-stellige Codes sei nötig, um Missbrauch zu vermeiden. Diese Sicht bezeichneten die Richter als nicht nachvollziehbar. Der Code aus Zahlen und Buchstaben beinhalte eine hinreichende Menge an Kombinationsmöglichkeiten. Im Übrigen müsse die Post ihre Systeme so zu sichern, dass eine Mehrfachnutzung von Codes nicht möglich sei.
Mit mobilen Briefmarken können Bürgerinnen und Bürger seit 2020 anstelle von gewöhnlichen Marken aus Papier Briefe und Postkarten frankieren. Den 8-stellige Code notieren die Versender handschriftlich auf dem Brief oder der Karte. Bis zu 20 Codes kann der Kunde auf einmal erwerben.
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