Forschung

Vorsicht beim Kauf: Geräte mit verbotener Aufnahmefunktion

Die Bundesnetzagentur warnt vor Alltagsgegenständen, die heimlich Bild- und Tonmitschnitte machen und versenden

Gerät zur Spionage? Manche Saugroboter machen Ton- oder Bildaufnahmen (Foto: freepik, freepik) - Vorsicht beim Kauf: Geräte mit verbotener Aufnahmefunktion

Gerät zur Spionage? Manche Saugroboter machen Ton- oder Bildaufnahmen (Foto: freepik, freepik)

Bonn – Mit Mikrofonen ausgestattete Blumentöpfe, mit Kameras versehene Wanduhren, nachtsichtfähige Sparschweine – auf solche kuriosen Produkte ist die Bundesnetzagentur schon gestoßen. Allesamt „Alltagsgegenstände“, die unbemerkt Bild oder Ton aufnehmen und übertragen.

Vorsicht beim Kauf, warnt anlässlich des Weihnachtsgeschäfts die Bundesnetzagentur. Denn: „Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren“, betont Netzagentur-Präsident Klaus Müller.

Darunter können vermeintlich normale, aber vernetzte Alltagsdinge fallen. Bei den Weihnachtseinkäufen sollten Verbraucher darauf achten, ob Haushaltsgeräte, Spielzeuge oder Accessoires unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und versenden können. Die Bundesnetzagentur rät, Beschreibung des Geräts und dazugehöriger Apps genau zu prüfen.

Aufnahmegeräte müssen Umstehende warnen

Verboten sein können etwa Saugroboter, die Fotos oder Tonmitschnitte an das Handy des Besitzers senden. Solche Aufnahmen können in die Privatsphäre von Dritten eingreifen. Daher sei es wichtig, so die Netzagentur, dass der Roboter optische oder akustische Signale abgibt, wenn er aufnimmt.

Vorsicht ebenso bei smarten Brillen, die Fotos oder Videos aufnehmen können. Auch sie könnten die Privatsphäre umstehender Menschen berühren. Daher sollte auch solch eine Brille bei der Aufnahme wahrnehmbare optische oder akustische Hinweise abgeben. Wenn nicht, könnten sie verboten sein.

Spionagetechnik im Kinderzimmer

Auch mit Spielzeug lässt sich heimlich spionieren. Es gibt etwa Roboter und Plüschtiere, die Bild- oder Ton speichern, etwa Gespräche des Kindes, die der Besitzer dann per App abhören kann. Unkritisch sind Spielsachen, die sich nicht mit dem Internet verbinden und Aufnahmen übertragen.

Das Thema „heimliche Aufnahme“ gibt es auch bei Futter- und Leckerli-Automaten. Ist eine Kamera oder ein Mikro mit Sendefunktion eingebaut, muss eine Aufnahme für betroffene Menschen zweifelsfrei erkennbar sein.

Unsicher? Die Bundesnetzagentur hilft

Wer unsicher ist, ob ein Gegenstand unter das Verbot fällt, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Entweder per E-Mail an funkstoerung@bnetza.de oder per Telefon unter (0228) 14 15 16 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr).

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