Berlin – Etwa jeder und jede fünfte Deutsche nutzt aktuell mindestens eine Augmented-Reality-Anwendung (AR), zeigt eine Befragung des Digitalverbands BITKOM unter 1.165 Personen ab 16 Jahren.
Am häufigsten wird die Technologie demnach für AR-Spiele genutzt, die die echte Welt in ein Spiel integrieren, wie etwa bei „Pokémon Go“ – 15 Prozent haben dies schon mal ausprobiert. 12 Prozent haben bereits Kamerafilter genutzt, die Gesichter und Fotos um digitale Inhalte wie lustige Ohren oder Brillen erweitern.
„AR lässt sich nahtlos in den Alltag integrieren. Auch wenn die meisten AR mit Gaming und Entertainment verbinden, wird oft übersehen, dass AR heute außerdem bereits produktiv in Unternehmen eingesetzt wird – von Schulungen und Fernwartungen bis hin zu Kollaboration und Planung“, sagt BITKOM-Bereichsleiter Sebastian Klöß.
Große Anwendungspalette
Auch zum Online-Shoppen, für Maßband-Apps zum Ausmessen von Gegenständen, für Apps, die in Museen oder Ausstellungen virtuelle Inhalte in die reale Welt einblenden sowie für Trainings- oder Schulungs-Apps, die ihre Lerninhalte lebensecht in der realen Umgebung anzeigen, kam AR bei jeweils 3 Prozent bereits zum Einsatz, so der BITKOM.
Im privaten Umfeld wird AR heute fast ausschließlich auf Smartphones und Tablets genutzt. Künftig werden AR-Brillen eine größere Rolle spielen. Denn jeder Zweite kann sich vorstellen, eine AR-Brille zu nutzen. Und 77 Prozent würden eine solche Brille bei anderen allerdings nur ohne eingebaute Kamerafunktion akzeptieren. 57 Prozent fänden es praktisch, durch AR-Brillen Infos wie Wegebeschreibungen oder News angezeigt zu bekommen.
46 Prozent würden sich jedoch unwohl fühlen, wenn andere um sie herum eine AR-Brille trügen. Ein Viertel fände es gut, wenn AR-Brillen Menschen, die sie nicht sehen möchten, ausblenden würden. 21 Prozent fänden es wiederum gut, wenn sie Infos zu der Person in ihrer Umgebung eingeblendet bekämen, zum Beispiel Social-Media-Profile. 8 Prozent würden über ihre AR-Brille sogar gerne erfahren, in welcher Stimmung sich das Gegenüber befindet.
Quelle: www.pressetext.com
(pte017/08.01.2024/12:30)
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