Bonn – Facebook, Instagram, Messenger, WhatsApp: Diese Dienste gehören zu Mark Zuckerbergs Meta-Konzern. Der Tech-Riese zieht Profit aus großen Massen anfallender Daten. Ohne grünes Licht des Nutzers darf Meta die Daten aber nicht aus mehreren Quellen zusammenführen – das hat das Bundeskartellamt 2019 verfügt. Mit einer neuen Kontenübersicht will Meta nun Abhilfe schaffen.
Facebook oder Insta isoliert nutzen – oder verknüpfen? Das sollen Nutzer mit dem neuen Konten-Manager bald selbst entscheiden. Wer Meta-Dienste integriert verwenden will, kann dann einen Beitrag in mehreren Portalen posten, willigt aber in den übergreifenden Gebrauch seiner Daten ein.
Kartellamtschef Andreas Mundt sieht diese neue Praxis als ersten Schritt, die Vorgaben umzusetzen: „Wir sehen jetzt, dass der Weg zu einer freien und informierten Entscheidung von Nutzerinnen und Nutzern über die Art und Weise wie ihre Daten verarbeitet werden steinig ist, aber gelingen kann.“
Enge Zusammenarbeit hat letztlich Resultate gebracht
Dabei ist Metas Klage gegen das Verknüpfungsverbot von 2019 noch anhängig – ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte laut Kartellamt am 4. Juli fallen. Trotz Rechtsstreit: Die Bundesbehörde und der Tech-Konzern blieben in Kontakt, verhandelten über eine adäquate Lösung.
Ergebnis war eine erste Kontoübersicht – der das Bundeskartellamt aber nicht uneingeschränkt zustimmen konnte. Die Aufsichtsbehörde bemängelte etwa das Fehlen neutraler und transparenter Kundeninformation. Seit Februar 2023 habe Meta nun den Dienste-Manager intensiv überarbeitet.
Neue Vorschriften könnten weiteres Handeln erfordern
Die neue Version kam beim Kartellamt gut an: Obgleich im Detail noch Optimierungspotential bestehe, könne man im Anwendungsbereich der Kontenübersicht nun von einem weitgehend freien und informierten Entscheidungsprozess für die Kunden sprechen, heißt es in der Mitteilung.
Allerdings: Die Behörde weist auch darauf hin, dass sich Metas Verbesserungen auf den Beschluss von 2019 beziehen. Aus heutiger Sicht könnten weitere Vorschriften in das Thema hineinspielen, etwa die 2021 erweiterten Handlungsoptionen des Bundeskartellamts gegen Tech-Konzerne.
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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Text stellt keine Handelsempfehlung oder Anlageberatung dar.
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