Berlin (pte007/09.09.2022/09:30) – Der Musik-Streaming-Dienst Spotify http://spotify.com muss die umstrittene Preisanpassungsklausel in seinen Abonnementbedingungen überarbeiten. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) http://vzbv.de entschieden.
Keine Kostensenkung
Dem Gericht nach ist es unzulässig, steigende Kosten weiterzugeben, ohne Preise bei sinkenden Kosten herabzusetzen. „Verbraucher sind derzeit in vielen Bereichen von Preiserhöhungen betroffen. Daher gilt es umso mehr, der Anbieterseite klarzumachen, dass sie sich dabei an die rechtlichen Vorgaben halten müssen. Spotify hat dies nicht getan“, so vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld.
Spotify hatte sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten, Abogebühren und sonstigen Preise zu erhöhen, um „die gestiegenen Gesamtkosten“ für die Bereitstellung der Streaming-Dienste auszugleichen. Dazu zählten zum Beispiel Produktions- und Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel aber nicht vor.
Unfaire Kundenbehandlung
Das Berliner Landgericht stellt auch klar: Das Recht des Kunden, den Vertrag jederzeit zu kündigen, gleicht die Benachteiligung durch die Preisänderungsklausel nicht aus. Kunden hätten in der Regel kein Interesse an einer Kündigung, weil sie mit einem Anbieterwechsel ihre gespeicherten Playlists sowie weitere Einstellungen verlieren und ihnen bei einem anderen Anbieter nicht die gleichen Inhalte zur Verfügung stehen. Spotify sieht sich weiter im Recht und hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Quelle: www.pressetext.com
Bildnachweise: Spotify: Preisanpassungsklausel des Unternehmens unrechtens (Foto: pixabay.com, StockSnap) (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
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