Handel und Dienstleister

Essen und Trinken zum Mitnehmen: Mehrwegpflicht ab 2023

Neues Verpackungsgesetz in Kraft / Kunden dürfen Mehrwegverpackungen statt Einwegbehälter verlangen

Zwei Pizzen in geöffneten Pappverpackungen (Foto: freepik, indstudio) - Essen und Trinken zum Mitnehmen: Mehrwegpflicht ab 2023

Berlin – Der Müll wird weniger – aber es ist eine Herausforderung für die Gastronomie: Egal ob im Restaurant, Café oder Imbiss, ab 2023 haben Kunden das Recht, alternativ zu Wegwerf-Behältern aus Plastik ihre Getränke oder Speisen in Mehrwegverpackungen mitzunehmen.

Das heißt konkret: Wer warmes Mittagessen im Restaurant abholt oder einen Kaffee zum Mitnehmen bestellt, kann entscheiden, ob er einen Einweg- oder einen Mehrwegbehälter möchte. Größere Betriebe (mehr als 5 Mitarbeiter, mehr als 80 Quadratmeter) müssen dafür wiederverwendbare Behälter in passender Größe anbieten.

Mehrweg darf nicht teurer sein

Hintergrund ist das nach EU-Vorgaben überarbeitete Verpackungsgesetz. An die neuen Take-Away-Regeln müssen sich zum Beispiel auch Kantinen, Lieferdienste, Caterer sowie Lebensmittelhändler halten, die etwa an einer heißen Theke fertige Speisen zum Mitnehmen anbieten.

Dabei gilt unter anderem: Die Betriebe dürfen auf Mehrwegverpackungen kein Pfand erheben, die Speisen und Getränke dürfen nicht teurer sein als in der Einwegverpackung und die Unternehmen sind verpflichtet, die selbst ausgegebenen Mehrwegbehälter auch wieder zurückzunehmen.

Ausnahme bei kleinen Gastro-Betrieben

Größere Betriebe können beispielsweise mit einem Anbieter von Mehrwegverpackungen in Rahmen eines sogenannten Pooling-Systems kooperieren – oder sie beschaffen selbst wiederverwendbare Verpackungen, etwa aus Kunststoff oder Glas, und stellen diese bereit.

Lediglich kleinere Geschäfte sind von der Mehrwegpflicht ausgenommen. Diese Ausnahme greift bei einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern und maximal 5 Beschäftigten. Allerdings können sich Kunden hier Speisen und Getränke in mitgebrachte Mehrwegbehälter füllen lassen.

Kritik von beiden Seiten

„Viele unserer Betriebe vermeiden bereits Einwegartikel und setzen Alternativen zu Plastikprodukten ein“, heißt es auf der Webseite des Deutscher Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). Die neue Verpflichtung jedoch, bei Einwegbehältern auch eine alternative Mehrwegvariante anzubieten, sei für die Branche mit viel Aufwand und Kosten verbunden.

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gehen hingegen laut einem Bericht auf swr.de die Regeln nicht weit genug. Es brauche Vorgaben, wieviel Mehrweg genutzt werden soll, zudem sollten aus Sicht der DUH die Einwegbehälter finanziell schlechter gestellt werden.

Der Dehoga unterstützt seine Mitgliedsunternehmern ebenso mit Tipps zur Umsetzung wie die regionalen Industrie- und Handelskammern.

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