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Tesla Hauptversammlung 2024: Showdown für Musk – streichen die Aktionäre das Gehalt?

Am Donnerstag, 13. Juni 2024: Annual Shareholder Meeting des E-Auto-Herstellers Tesla, Inc. / Öffentlicher Live-Stream um 23.30 Uhr (MESZ)

Automobile in Fabrikhalle (Symbolbild, Foto: freepik, AI Generated) - Tesla Hauptversammlung 2024: Showdown für Musk – streichen die Aktionäre das Gehalt?

Automobile in Fabrikhalle (Symbolbild, Foto: freepik, AI Generated)

Austin – Drogengeschichten, Gerichtsprozesse – und viele andere Aktivitäten: Ist Elon Musk für Tesla noch die zig Milliarden US-Dollar wert, die ihm die Aktionäre einst gewährt haben? Heute stimmt die Hauptversammlung (öffentlicher Live-Stream auf YouTube) abermals darüber ab, nachdem das Vergütungspaket vor Gericht durchgefallen ist.

Dabei gibt es für die Tesla-Aktionäre in der langen Sicht nichts zu meckern – um fast 1.050 Prozent ist der Kurs in den letzten 5 Jahren gestiegen. Anders sieht es 2024 aus, seit Jahresbeginn hat die Aktie über 30 Prozent verloren. Gestern zum Börsenstart notierte das Papier bei knapp 173 US-Dollar.

Ernüchternd waren die Zahlen des 1. Quartals für den E-Auto-Bauer. Umsatz und Gewinn fielen nicht nur schwächer aus, als von Analysten prognostiziert. Der Umsatz von rund 21,3 Milliarden US-Dollar und der Gewinn von 1,13 Milliarden US-Dollar lagen auch unter den Werten des Vorjahresquartals.

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303 Millionen Aktienoptionen – Norwegischer Staatsfonds dagegen

Heute also der Showdown, die Vertrauensfrage für Musk: Die Aktionäre sollen die Vergütung des CEO in Form von 303 Millionen Aktienoptionen im Wert von 52,6 Milliarden US-Dollar (Eröffnungskurs gestern) wieder bewilligen. 2018 hatten 73 Prozent dafür gestimmt. Heute könnte es knapp werden.

Denn Anfang 2024 hatte ein US-Gericht den Vergütungsplan als überzogen abgelehnt – ein Investor hatte geklagt. Renommierte Stimmrechtsberater empfehlen nun, Musk das Traum-Gehalt nicht mehr zu genehmigen. Auch der norwegische Staatsfonds (0,98 Prozent Anteile) stellt sich dagegen.

Investor für Musks Rekord-Salär – Twitter-Leak von Ergebnissen

Aber für das Rekord-Salär für Musk, einen der reichsten Menschen der Welt, gibt es auch starke Unterstützer. So meint etwa der Investor Ron Baron, Musk habe „seinen Lohn verdient“. Dan Ives, Analyst der US-Investmentfirma Wedbush Securities, unterstreicht: „Musk ist immer noch das Herz und die Lunge der Wachstumsgeschichte von Tesla.“

Nicht wenige glauben, dass Tesla ohne Musks Genius untergehen wird – und dass er sich ohne Vergütungspaket stärker anderen Vorhaben widmet. Kurios: Musk selbst hat nun vorläufige Aktionärsvoten geleakt: Angeblich hätten 90 Prozent der Kleinaktionäre für das Gehalt gestimmt.

Abstimmung über formalen Firmensitz – Musks Attacke auf Apple

Doch zunächst ändert sich wohl wenig, wenn die Aktionäre das Gehaltspaket absegnen: Das Votum fließt ins Berufungsverfahren ein. Um der Justiz im Bundestaat Delaware künftig zu entgehen, sollen die Anteilseigner zudem den Umzug des formalen Firmensitzes nach Austin beschließen.

Viel Feind, viel Ehr scheint Musks Prinzip zu sein: So liegt er seit Jahren mit der ChatGPT-Firma OpenAI im Clinch. Eine Klage gegen OpenAI wegen vertragswidriger Profitorientierung zog er zwar zurück. Dafür drohte Musk nun, Apple-Geräte in seinen Firmen zu verbieten, da der iPhone-Konzern ChatGPT ins Betriebssystem integriert. Begründung: Die KI gefährde die Sicherheit von Nutzerdaten.

 

Anklage wegen Insiderhandel – Nvidia lobt autonomes Fahren

Zu allem Überfluss hat nun ein Großinvestor Musk wegen Insiderhandels verklagt. Demnach habe der Tesla-Chef „unrechtmäßigen Gewinne“ über Milliarden US-Dollar eingestrichen, so der Pensionsfonds ERSRI. Es gehe um Aktienverkäufe 2021 und 2022 jeweils kurz vor kursrelevanten Tesla-Meldungen.

Ein Lichtblick bei all dem Ärger: Kürzlich lobte Nvidia-CEO Jensen Huang Teslas System für das autonome Fahren. „Revolutionär“ nannte der Chef des Halbleiter-Giganten das „Full-Self-Driving“ von Tesla – für das Nvidia Chips liefert. Der E-Auto-Bauer sei bei selbstfahrenden Autos weit voraus.

 

Disclaimer:
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Text stellt keine Handelsempfehlung oder Anlageberatung dar.

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