Bonn – 19 Prozent oder 7 Prozent Mehrwertsteuer? Bei welchen Produkten und Leistungen die volle Umsatzsteuer anfällt und wo die ermäßigte, ist oft schwer nachvollziehbar. Teils treten kuriose Grenzfälle auf. Der Bundesrechnungshof kritisiert diese Praxis. In einem Brief an die Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag fordern die Wirtschaftsprüfer laut Medienberichten Reformen.
Ein Beispiel: Milch im Kaffee. Bei heißem Kaffee mit einem Schuss Milch falle 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Ab einem Milchanteil von mindestens 75 Prozent sind es aber 7 Prozent – allerdings nur, wenn es kein Milchersatzprodukt ist. Dann sind es wieder 19 Prozent.
Probleme bei der Abgrenzung
Auch bei Dienstleistungen ist es mitunter knifflig: Wann ist zum Beispiel ein Schwimmbad (7 Prozent Umsatzsteuer) ein Spaßbad (19 Prozent Umsatzsteuer)?
Fast 35 Milliarden Euro jährlich an steuerlichen Vorteilen kämen laut Bundesrechnungshof dadurch zustande, dass es Probleme bei der Abgrenzung und schwer nachvollziehbare Regelungen gäbe. Daher müsse die Politik den Katalog der Ermäßigungen von Grund auf überarbeiten.
Reformbedarf seit 2010
Von Bienen über Malbücher bis hin zu Lebensmittelabfällen – allein die Liste der Gegenstände, auf die nach Umsatzsteuergesetz nur 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig wird, ist lang.
Im Schreiben vom Dienstag weisen die Rechnungsprüfer den Berichten nach darauf hin, dass der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2010 dringenden Reformbedarf aufgezeigt habe.
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