Köln – Es klingt paradox: Der Bundeshaushalt 2023 erfüllt zwar die Vorgaben der Schuldenbremse – aber die Maastrichter Stabilitätskriterien verfehlt das Budget der Ampel-Regierung. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Die Kölner haben in ihrer Studie die kreative Haushaltsführung des Bundes in Bezug auf die sogenannten Sondervermögen durchleuchtet.
Zu diesen Sondervermögen zählen etwa der Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus der Corona-Zeit, der Klima- und Transformationsfonds oder zuletzt das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro.
Diskrepanz zwischen nationalen und EU-Regeln
45,6 Milliarden Euro Haushaltsdefizit im Jahr 2023 – das reicht, um die Schuldenbremse des Grundgesetzes einzuhalten. Allerdings betrage die Schuldenaufnahme durch Sondervermögen 2023 faktisch 140 Milliarden Euro, so das IW. Mit 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts mehr, als das 3-Prozent-Kriterium des Maastricht-Vertrags erlaubt.
Die EU rechne anders als Deutschland, sagen die IW-Forscher. In der politischen Praxis sei eine „Diskrepanz zwischen den nationalen und den EU-weiten Fiskalregeln“ entstanden. Grund sei vor allem, dass die Ampel-Koalition 2022 die haushaltsmäßige Anrechnung von Zuführungen zu Sondervermögen im Rahmen der Schuldenbremse verändert habe.
IW empfiehlt Öffnung der Schuldenbremse
Das bedeutet: Werde künftig eine staatliche Ausgabe aus Sondervermögen bezahlt, mindere das nicht mehr den Spielraum für Neuverschuldungen im betroffenen Jahr. Denn der Bund verbucht das Sondervermögen nur noch im Jahr der Erstaufnahme, die EU hingegen konkrete Zahlungen daraus im jeweiligen Jahr.
Eine kohärente Finanzpolitik auf europäischer Ebene sei so nicht möglich, kritisiert das IW. „Der ausufernde Einsatz von Sondervermögen muss enden“, fordert IW-Haushaltsexperte Martin Beznoska. Stattdessen empfiehlt er der Bundesregierung die Öffnung der Schuldenbremse. Dies würde transparente Investitionsspielräume schaffen.
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