Berlin – Derzeit ziehen viele Kunden des E-Auto-Bauer Tesla vor Gericht – das Produkt hält aus ihrer Sicht nicht, was es verspricht. Es geht um Geschwindigkeit, die Heizung, den Autopiloten. Was ist, wenn durch den Fehler ein Schaden entstanden ist? Dann geht es um Produkthaftung – das entsprechende EU-Gesetz, mittlerweile 40 Jahre alt, will die EU-Kommission modernisieren.
Der Kommissionsvorschlag liegt seit September vor. Nachbessern! fordert nun der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – vor allem bei den Themen Beweislast und Haftung des Online-Handels. Eine grundlegende Reform des fast 40 Jahre alten Produkthaftungsrechts sei nötig.
Verbraucherzentrale fordert Beweislastumkehr
„Mit dem Entwurf hat es die Kommission verpasst, eine grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts vorzulegen”, sagt vzbv-Chefin Ramona Pop. Größte Baustelle ist die Beweislast.“ Verbraucher hätten kaum eine Chance, Fehler von Produkten nachzuweisen.
Denn dem Hersteller seien seine Produkte vertraut. Er könne viel besser aufzeigen, dass kein Fehler vorliegt. Hingegen falle es Käufern schwer, den Nachweis eines Produktfehlers und des daraus entstandenen Schadens zu führen.
Auch Online-Marktplätze sollen haften
Ist ein bestelltes Produkt kaputt, müssten auch die Online-Marktplätze künftig stärker in der Pflicht sein, fordern die Verbraucherschützer. Zumal wenn die Verantwortlichen nicht greifbar sind. Der Online-Handel verdiene gut am globalen Warenfluss und müsse daher Verantwortung tragen.
Beim Online-Handel moniert der vzbv auch die Rückgabepolitik: Viele hielten sich nicht an ihr Versprechen, Ware bei Nichtgefallen wieder zurückzunehmen. Es werde hingegen häufig versucht, Verbraucher von der Rücksendung eines Produktes abzuhalten.
Ein weiteres Problem: Drittanbieter verkaufen laut Verbraucherzentrale auf Online-Marktplätzen zunehmend Geräte, die nicht europäischen Bestimmungen entsprechen. Erst kürzlich warnte etwa die Bundesnetzagentur vor Haushaltsgeräten, die verbotene Mitschnitte machen können.
Klarstellung beim Thema Software
Lob für den EU-Gesetzentwurf gibt es auch: So hebt die Verbraucherzentrale positiv hervor, dass Konsumenten künftig Ansprüche ab dem ersten Euro Schaden gelten machen können. Bislang geht das erst ab einem Wert von 500 Euro. Der vzbv begrüßt zudem, dass nach der EU-Richtlinie Software – egal ob alleinstehend oder integriert – künftig als eigenständiges Produkt zu behandeln ist.


Meistgelesen
Vergleiche

Festgeld-Vergleich
Geben Sie die Laufzeit vor, ftd.de findet die besten Zinsen

Tagesgeld-Vergleich
Mit dem Einlagensicherungscheck sind Sie auf der sicheren Seite

Depot-Vergleich
Ohne den Vergleich von ftd.de sollten Sie kein Depot eröffnen