Großes Aufsehen erregte vor einiger Zeit die Razzia am Tegernsee, bei der Immobilien durchsucht wurden, die dem russischen Oligarchen Alischer Usmanow zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft München begründete diese Aktion unter anderem mit Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und den verhängten Sanktionen der EU.
Usmanow wird auf einer EU-Sanktionsliste im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geführt. Er darf deshalb weder über die ihm zugeordneten Immobilien verfügen noch darf er diese nutzen. Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft verstieß der Oligarch hiergegen, da er die Immobilien durch eine Sicherheitsfirma bewachen ließ und durch die Bezahlung dieser Bewachungsdienste dem Verfügungsverbot über eingefrorene Gelder zuwidergehandelt habe.
Darüber hinaus könnte außerdem der Straftatbestand der Steuerhinterziehung im Raum stehen. Dieser Verdacht erhärte sich aus der Tatsache, dass Usmanow wohl keine Steuererklärungen in Deutschland abgegeben habe und seine steuerlichen Pflichten „an dem Ort erfüllte, an dem er seine Hauptinvestitionen getätigt habe, nämlich in Russland“, worauf ein Sprecher Usmanows hingewiesen hat.
Mehrfache Besteuerung von Einkommen
Steuerliche Pflichten werden gerade international immer wieder zu Stolpersteinen. In Deutschland ist jede natürliche Person, die hier einen Wohnsitz hat, auch grundsätzlich steuerpflichtig und zwar mit dem gesamten Welteinkommen. Um dabei eine mögliche mehrfache Besteuerung von Einkommen auszuschließen, haben Staaten bilateral sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, in welchen geregelt ist, welcher Staat unter welchen Voraussetzungen Steuern erheben darf.
Deutschland hat auch mit der Russischen Föderation ein solches Abkommen geschlossen. Nun dürfte es den Spezialisten vorbehalten sein, den Sachverhalt in die entsprechenden Regelungen einzuordnen und zu bewerten. Es wird dabei sicher auch überprüft werden, wie lange und wie häufig Usmanow sich am Tegernsee aufgehalten hat.
Parallelen zum Fall Boris Becker
Ein ähnlicher Fall hatte im Jahr 2002 die deutsche Regenbogenpresse bewegt. Der Tennisprofi Boris Becker hatte gegenüber der deutschen Finanzverwaltung angegeben, dass er seinen Wohnsitz in Monaco, einem bekannten Steuerparadies, innehatte. Die Prominenz des einstigen Tennisstars führte aber dazu, dass seine häufigen Aufenthalte in München in einer Wohnung in München-Bogenhausen bekannt wurden.
Nach Wertung des Gerichts hatte Becker zwar in den Jahren 1991 bis 1993 offiziell seinen Wohnsitz in Monaco, tatsächlich hatte er aber seinen Lebensmittelpunkt in der Wohnung in München gehabt und war damit in Deutschland steuerpflichtig.
Anforderung für Bewährungstrafen
Boris Becker wurde aufgrund dessen im Herbst 2002 in München wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Strafmaß das aus heutiger Sicht als milde bezeichnet werden muss.
Denn mittlerweile hat der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil im Jahr 2012 die Anforderungen zur Verhängung von Bewährungsstrafen deutlich verschärft. Steuerstraftäter dürfen danach nicht mehr darauf hoffen, dass Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Steuerschaden mehr als eine Millionen Euro beträgt.
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