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Finanzcheck

Witwenrente – Die Versorgung der Hinterbliebene nach Tod des Ehepartners

Informieren Sie sich über die Rente für Hinterbliebene zur Existenzsicherung

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Witwenrente ist zur Versorgung des hinterbliebenen Ehepartners gedacht, falls der andere Partner gestorben ist.
  • Nach der sogenannten Vierteljahresrente erhalten Hinterbliebene entweder eine kleine oder große Witwenrente, die 25 bzw. 55 % der letzten Rente ausmacht.
  • Die Witwenrente kann durch die DRV unter Umständen gekürzt werden, wenn Sie hinzu verdienen und ein zu hohes Einkommen erzielen. Möchten Sie sich und Ihre Hinterbliebenen zusätzliche absichern, empfehlen wir die Risikolebensversicherung der Allianz, CosmosDirekt oder Hannoverschen.
Witwenrente Hinterbliebenenrente

Die Witwenrente als Teil Rente für Hinterbliebene, kann sowohl von einem Ehe- als auch Lebenspartner beansprucht werden.

Der Tod des Ehepartners ist immer ein schwerer Schlag, nicht nur emotional, sondern häufig ebenfalls in finanzieller Hinsicht. Aus diesem Grund existiert schon seit vielen Jahren die Witwenrente. Ehepartner des Verstorbenen haben Anspruch darauf, eine große oder kleine Witwenrente zu erhalten.

In unserem Beitrag erfahren Sie, worum es sich bei der Witwenrente handelt und wer Anspruch auf die große bzw. kleine Hinterbliebenenrente hat. Zudem gehen wir darauf ein, wie hoch die Witwenrente ist und was es mit dem alten sowie neuen Recht auf sich hat.

1. Worum handelt es sich bei der Witwenrente?

Die Witwenrente ist eine Versorgung des hinterbliebenen Ehepartners, falls Ehemann oder Ehefrau sterben.

Die Witwenrente erhalten nicht nur Frauen, sondern ein hinterbliebener Ehemann hat natürlich ebenfalls Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, die dann häufig als Witwerrente bezeichnet wird.

Die Witwenrente wird allerdings nicht automatisch nach dem Tod des Partners gezahlt, sondern es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Basis für die Zahlung der Witwenrente ist die deutsche Rentenversicherung, dort müssen Sie auch den Antrag stellen.

Deutsche Rentenversicherung

Sind Sie beim Beantragen der Witwenrente unsicher, können Sie bei der deutschen Rentenversicherung auch einen Beratungstermin vor Ort vereinbaren. Bringen Sie am besten alle geforderten Dokumente schon einmal mit und bereiten Sie sich vor.

2. Welche Unterschiede gibt es zwischen der kleinen und großen Witwenrente?

Prinzipiell muss unterschieden werden, ob Hinterbliebene einen Anspruch auf die große Witwenrente haben oder lediglich die kleine Witwenrente beansprucht wird.

Auf diese Unterschiede bezüglich der Voraussetzungen und der jeweiligen Höhe der Hinterbliebenenrente gehen wir in den folgenden Abschnitten näher ein.

Witwenrente berechnen Rechner

Im Internet bieten zwar mehrere Seite die Möglichkeit, die voraussichtliche Witwenrente anhand weniger Faktoren zu berechnen – eine verlässliche Aussage und Höhe der Rente bietet Ihnen jedoch nur die Rentenversicherung.

3. Anspruch auf die Witwenrente: Welche Voraussetzungen sind für die große Rente zu erfüllen?

Der Anspruch auf Witwenrente ergibt sich daraus, dass bestimmte Voraussetzungen vom hinterbliebenen Ehepartner erfüllt werden können.

Eine Bedingung besteht darin, dass der hinterbliebene Partner nach dem Tod nicht erneut heiratet.

Zudem muss gewährleistet sein, dass die verstorbene Person jeweils mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen, von denen mindestens eine erfüllt sein muss:

  • Hinterbliebene erzieht ein minderjähriges Kind
  • Hinterbliebene sorgt für ein behindertes Kind
  • Notwendige Altersgrenze ist erreicht
  • Hinterbliebene ist erwerbsgemindert aufgrund einer Krankheit oder Behinderung

» Hier gelangen Sie zu den Erläuterungen der DRV zum Antrag auf Hinterbliebenenrente
In diesem Zusammenhang ist auch das Thema Witwenrente und Altersrente bzw. Altersgrenze von Bedeutung. Seit acht Jahren, nämlich seit 2012, findet eine kontinuierliche Anhebung der Altersgrenze der Witwenrentestatt.

Dies ist auf das gestiegene Regelrenteneintrittsalter von mittlerweile 67 Jahren zurückzuführen. Wer beispielsweise ab 2029 verstirbt, dessen Hinterbliebener muss mindestens 47 Jahre alt sein, um die Witwenrente zu erhalten. Aktuell im Jahr 2024   beträgt das Mindestalter noch 45 Jahre und neun Monate.

4. Die Höhe der Witwenrente: Was bekomme ich bei der großen Witwenrente?

Die große Witwenrente trägt ihren Namen nicht zu Unrecht, denn die Höhe der Hinterbliebenenrente ist anders als bei der kleinen Witwenrente. Um die große Witwenrente zu berechnen, stehen im Internet zum Beispiel spezielle Witwenrente Rechner zur Verfügung.

Trotzdem ist es sicherlich sinnvoll, wenn Sie zumindest zuvor die Berechnungsgrundlage kennen, die sich wie folgt darstellt:

Voraussetzung ist immer, dass Sie ab 2002 verheiratet sind oder alternativ eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben. In diesem Fall gilt nämlich das neue Recht, auf welches wir im Folgenden noch etwas näher eingehen werden. Nach diesem neuen Recht haben Sie bei der großen Witwenrente Anspruch auf 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene seitens der Rentenversicherung entweder bereits erhalten hat oder zukünftig erhalten hätte. Hinzu kann noch ein Kinderzuschlag kommen.

Wie Sie nun die Witwenrente berechnen können, wobei nicht zwingend ein Witwenrente Rechner erforderlich ist, möchten wir an unsere Beispielrechnung gerne verdeutlichen:

  • Gesetzliche Rente des Verstorbenen: 1.200 Euro pro Monat
  • Witwenrente neues Recht: 55 Prozent
  • Höhe der großen Witwenrente: 660 Euro im Monat

Die Rechnung ist also relativ einfach und leicht nachvollziehbar. Schaut man sich einmal den Bundesdurchschnitt ein, so belief sich die Witwenrente, allerdings meistens nach altem Recht, auf 680 Euro im Monat für hinterbliebene Frauen.

Die sogenannte Witwerrente, die hinterbliebene Männer erhalten, fällt hingegen mit durchschnittlich 360 Euro wesentlich niedriger aus. Der Grund ist der, dass Frauen nach wie vor ein durchschnittlich geringeres Einkommen haben und vor allem eine im Durchschnitt niedrigere Altersrente bekommen.

» Hier gelangen Sie zum Antrag 505 der großen Witwenrente der DRV

5. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente kommt immer dann infrage, wenn Sie als Hinterbliebene die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllen können. Ein häufiger Grund besteht darin, dass der Hinterbliebene zum Todeszeitpunkt des Partners jünger als aktuell 45 Jahre und neun Monate ist.

Ein großer Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente besteht darin, dass die kleine Hinterbliebenenrente normalerweise ausschließlich für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Tod des Partners gezahlt wird, während die große Witwenrente vom Grundsatz her unbefristet ist.
» Hier gelangen Sie zum Antrag 500 auf Hinterbliebenenrente der DRV

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Liegt Ihr Hochzeitstermin vor 2002 und wurde Ihr verstorbener Partner vor 1962 geboren, gilt das sogenannte alte Recht. Dann erhalten Sie die kleine Hinterbliebenenrente bis zum Ende Ihres Lebens. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht, die Sie erfüllen müssen.

5.1. Höhe der Witwenrente: Wie hoch ist die kleine Witwenrente?

Im Gegensatz zur großen Witwenrente beträgt die kleine Hinterbliebenenrente nicht 55, sondern lediglich 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene entweder bereits erhielt oder bekommen hätte.

Hinzu gerechnet werden kann unter Umständen ebenfalls ein Kinderzuschlag.

5.2. Neues und altes Recht bei der Witwenrente im Detail

Es ist von größerer Bedeutung, bei der Witwenrente altes Recht und neues Recht voneinander zu trennen.

Ab Mitte 2002 gab es eine Neuregelung für Verheiratete, die besagt, dass die Hinterbliebenenrente nur noch unter der Voraussetzung gezahlt wird, dass die Ehe über einen Zeitraum von einem Jahr oder länger bestanden hat. Einzige Ausnahme ist, dass der Partner durch einen Unfall verstorben ist. Nur in ganz wenigen Ausnahmen wird die kleine Witwenrente dennoch nach altem Recht gezahlt und somit unbegrenzt.

Das alte Recht wird darüber hinaus ebenfalls angewendet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Partner ist ab dem 1. Januar 2002 gestorben, jedoch fand die Heirat vor 2002 statt und mindestens ein Partner ist vor 1962 geboren
  • Ehepartner ist vor 2002 gestorben

Diese beiden Bedingungen müssen nicht beide erfüllt werden, sondern es ist ausreichend, wenn einer der zwei genannten Punkte zutrifft.

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6. Witwenrente beantragen: Wie muss ich vorgehen?

Nach dem Tod des geliebten Partners gibt es viele Formalitäten, die zu erledigen sind. Dazu gehört auch im Hinblick auf die Witwenrente einen Antrag zu stellen.

6.1. Beantragung der Witwenrente in fünf Schritten

Die folgende Anleitung soll Ihnen dabei helfen, die entsprechenden Schritte nachvollziehen zu können:

  1. Über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie das Formular herunterladen
    » Hier gelangen Sie zum Antrag 505 der großen Witwenrente der DRV
    oder das Formular online ausfüllen
    » Hier gelangen Sie zum eAntrag der DRV
  2. Formulare ausfüllen
  3. Ausgefüllten Antrag entweder postalisch an die Rentenversicherung schicken oder in einer der Beratungsstellen abgeben
  4. Antrag wird geprüft
  5. Bei positivem Entscheid erhalten Sie die Hinterbliebenenrente

Oftmals ist es notwendig, sich beim Ausfüllen des Antrages Hilfe zu holen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Antrag auf Witwenrente nicht gerade einfach ist.

Zu diesem Zweck können Sie entweder eine Rentenberatungsstelle aufsuchen oder die kostenlose Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.

Das kostenlose Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter der folgenden Nummer: 0800 1000 4800

6.2. Versteuerung der Witwenrente: das sollten Hinterbliebene wissen

Die Versteuerung der Witwenrente ist ein durchaus wichtiges Thema. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass für die Versteuerung der Hinterbliebenenrente die gleichen Vorgaben wie für eine gewöhnliche Altersrente gelten.

Allerdings gibt es einen Freibetrag, sodass zumindest ein Teil der Hinterbliebenenrente steuerfrei ist.

Wie hoch dieser Rentenfreibetrag ist, hängt davon ab, in welchem Jahr der Renteneintritt stattfand bzw. stattgefunden hätte.

Die Witwenrente zu versteuern ist selbstverständlich eine gesetzliche Pflicht, sodass in erster Linie korrekte Angaben in der Einkommensteuererklärung wichtig sind.

7. Wird das Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet?

Ein weiteres interessantes Thema in Verbindung mit der Witwenrente ist der Hinzuverdienst. Dabei stellt sich schon vor dem Witwenrente beantragen die Frage, ob das Einkommen des Hinterbliebenen auf die Rente angerechnet wird. Dies ist tatsächlich der Fall, sodass eine Witwenrente Kürzung stattfinden kann.

Angerechnet wird übrigens nicht nur das eigene Einkommen des Hinterbliebenen, sondern ebenfalls eine eventuell bereits gezahlte eigene Rente. Da zudem Freibeträge existieren, ist die Berechnung des letztendlich gezahlten Betrages nicht ganz einfach. Im Prinzip geht die Rentenversicherung bei der Ermittlung der Hinterbliebenenrente unter Berücksichtigung eines Einkommens des Hinterbliebenen wie folgt vor:

  1. Ermittlung des Nettoeinkommens
  2.  Eigene Rente: Abzug 14 Prozent pauschal = netto
  3.  Abzug eines Freibetrages vom Nettoeinkommen (ca. 880 Euro)
  4.  Erhöhung des Freibetrages um rund 185 Euro, wenn Kinder vorhanden sind

Von dieser so ermittelten Summe rechnet die Deutsche Rentenversicherung nun 40 Prozent auf die jeweilige Hinterbliebenenrente an. Das bedeutet, dass letztendlich die Witwenrente um 40 Prozent gekürzt wird, wenn nach Abzug der Freibeträge immer noch ein höheres Einkommen als Hinzuverdienst vorhanden ist.

Damit diese Berechnung nicht zu theoretisch bleibt, möchten wir anhand des folgenden Rechenbeispiels verdeutlichen, wie das Ermitteln der Witwenrente unter Berücksichtigung eines Einkommens stattfindet:

KategorieBetrag
Nettoeinkommen der Witwe
  • 1.500 Euro
aktueller Freibetrag
  • 872,52 Euro
1 Kind in Ausbildung
  • 185,08 Euro Freibetrag
Gesamtfreibetrag:
  • 1.057,60 Euro
Überhang des Einkommens:
  • 442,40 Euro
40 Prozent des Überhangs:
  • 176,96 Euro
In diesem Beispiel wird die Hinterbliebenenrente also um knapp 180 Euro im Monat gekürzt.

7.1. Die wichtigsten Begriffe rund um die Hinterbliebenenrente im Überblick

Es gibt tatsächlich einige Fachtermina, die im Zusammenhang mit der Witwen- oder Witwerrente von Bedeutung sind:

  • Witwenrente: Hinterbliebenenrente für Ehepartnerin
  • Witwerrente: Hinterbliebenenrente für Ehepartner
  • Sterbevierteljahr: Volle Rente in den ersten 3 Monaten nach dem Tod des Partners
  • neues und altes Recht: wirkt sich auf die Höhe und Dauer der Witwenrente aus
  • große und kleine Witwenrente: unterschiedliche Voraussetzung, gemessen an Dauer und Höhe der Rente
  • Deutsche Rentenversicherung: Träger, hier beantragen Sie die Witwenrente

7.2. Die Witwenrente im Vergleich zur Rente des Hinterbliebenen

Interessant ist, wie sich die Witwenrente im Vergleich zur Rente des Verstorbenen verhält. Bei der großen Witwenrente ist es so, dass der oder die Hinterbliebene immerhin 55 Prozent der normalen Altersrente erhalten, die der Verstorbene erhielt oder bekommen hätte.

Eine Witwenrente im Test gibt es deshalb nicht, weil es sich um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht um eine privatrechtliche Versorgung handelt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in einigen Ausgaben der Stiftung Warentest bzw. Finanztest und selbstverständlich ebenfalls auf FTD.de.

Um bis zum Renteneintritt noch genügend privates Vermögen aufzubauen, empfehlen wir Ihnen die fondsgebundene Rentenversicherung oder Riester-Rente.
» Weiteres zur fondesgebundenen Rentenversicherung auf FTD.de
» Weiteres zur fondesgebundenen Riester-Rente auf FTD.de

8. Häufige Fragen zur Witwenrente

  • 8.1. Welches Steuerformular wird für die Witwenrente benötigt?

    Die Witwenrente zählt zu den sonstigen Einkünften und muss demzufolge innerhalb Ihrer gewöhnlichen Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Daher wird kein spezielles Steuerformular benötigt.
  • 8.2. Wie lange muss man verheiratet gewesen sein, um Anspruch auf die Witwenrente zu haben?

    Nach der neuen Regelung müssen müssen der Verstorbene und der/die Hinterbliebene mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, um Anspruch auf die Witwenrente zahlen. Ausnahme ist lediglich, falls der Verstorbene vorher aufgrund eines Unfalls gestorben ist.
  • 8.3. Für welchen Zeitraum wird die Witwenrente gezahlt

    Eine häufig gestellte Frage bezieht sich auf die Witwenrente Dauer. Hier muss zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden werden. Die kleine Witwenrente wird für gewöhnlich (nach neuem Recht) über einen Zeitraum von zwei Jahren gezahlt. Die große Hinterbliebenenrente hingegen ist zeitlich nicht begrenzt. Allerdings endet die Zahlung meistens, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet.
  • 8.4. Worum handelt es sich beim Sterbevierteljahr?

    Das Sterbevierteljahr beschreibt eine spezielle Unterstützung von Hinterbliebenen durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Leistung besteht darin, dass die reguläre Rente des Verstorbenen innerhalb der ersten drei Monate nach dessen Tod, also über ein viertel Jahr lang, in voller Höhe und in einer Summe ausgezahlt wird. In diesem Fall findet auch keine Anrechnung des eigenen Einkommens des/der Hinterbliebenen statt.


Bildnachweise: Photographee.eu/Shutterstock.com, Photographee.eu/Shutterstock.com, Screenshot/DRV.de, Screenshot/Smart-rechner.de, Screenshot/Allianz (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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