Finanzen

Steuerregeln ab 2023: Wird Immobilien erben teurer?

Jahressteuergesetz 2022 sieht neue steuerliche Bewertungskriterien für Immobilien vor

Modernes Wohnhaus (Foto: freepik, frimufilms) - Steuerregeln ab 2023: Wird Immobilien erben teurer?

Berlin – Immobilien zu vererben oder zu verschenken könnte künftig teurer werden: Denn mit dem Jahressteuergesetz 2022 soll der Wert von Häusern und Eigentumswohnungen künftig anders bestimmt werden. Ein Anstieg der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist dadurch wahrscheinlich.

Die neuen Vorgaben zur Wertermittlung von Immobilien folgen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Mit Einführung der Verordnung zur Ermittlung von Immobilienwerten 2021 soll sich diese am „gemeinen Wert“ orientieren. Also etwa am realisierbaren Verkaufspreis.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis moniert. Denn bis vor kurzem ergaben sich steuerliche Immobilienwerte noch aus den fortgeschriebenen Einheitswerten aus den 1930-Jahren.

Immobilienpreise stark gestiegen

Das Jahressteuergesetz 2022 ist noch nicht in Stein gemeißelt. Dem Gesetzentwurf der Regierung müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Der Bundestag hat am 14. Oktober erstmals beraten und an den Finanzausschuss überwiesen. Häufig nimmt das Parlament noch Anpassungen an Gesetzen vor.

Kommen die neuen Bewertungsregeln aber unverändert, erwarten Experten einen Anstieg des Werts vieler Immobilien – zunächst ist das ein Vermögenszuwachs für den Hauseigentümer. In den vergangenen Jahren sind die Immobilienpreise stark gestiegen, zumal in Städten und guten Lagen.

„Unauffällig wirkende Stellschrauben“

Was sich hingegen nicht ändert: die Freibeträge bei der Erbschaft- und bei der Schenkungsteuer. Für direkte Nachkommen sind das 400.000 Euro, bei Enkelkindern nur 200.000 Euro.

Konkret betreffen die fraglichen Änderungen das Bewertungsgesetz, das im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 angepasst werden soll. Es handelt sich um „unauffällig wirkende Stellschrauben“, sagte Sibylle Barent vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland gegenüber der „Wirtschaftswoche“.

20 bis 30 Prozent Steigerung des Wertes

„Nimmt man alle Stellschrauben zusammen, kommen da leicht 20 bis 30 Prozent Steigerung der steuerlichen Werte zusammen“, so Barent. Sogar eine Verdopplung sei in manchen Fällen möglich.

Betroffen sind laut der Expertin vor allem Mietwohnobjekte, die im Ertragswertverfahren bewertet werden, sowie Einfamilienhäuser, bei denen das Sachwertverfahren angewendet wird.

Wer Immobilieneigentum beispielsweise an seine Kinder übertragen möchte, sollte prüfen, welche Auswirkungen die neuen Regeln in seinem Fall hätten und ob es Handlungsmöglichkeiten gibt. Hilfreich ist es, den Steuerberater oder einen anderen Experten hinzuzuziehen.

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