Mit Geschenken kann der Unternehmer seine Mitarbeiter an den Betrieb binden. Das kann durchaus mehr sein, als die übliche Flasche Wein für gute Leistungen. Es gibt viele Wege, mit denen ein Chef seinen Mitarbeitern zeigen kann, dass er sie schätzt, etwa mit einem Arbeitgeberdarlehen oder einer Beihilfe in besonderen Notlagen. Zwar pocht der Fiskus auf die Einhaltung bestimmter Regeln. Doch richtig ausgewählt lassen sich mit den Wohltaten sogar Steuern vermeiden.
So bleibt etwa Berufskleidung steuerfrei, wenn sie eine rein berufliche Funktion erfüllt. Beim Klassiker des staatlich unterstützten Kümmerns um die Angestellten, der betrieblichen Altersvorsorge, profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Der Angestellte kann die Beiträge direkt vom Bruttolohn an den Versicherer überweisen lassen, der Arbeitgeber spart einen Teil der Sozialabgaben. Auch Chefs, die ihren Leuten nur gelegentlich mal etwas Gutes tun wollen, haben dazu viele Möglichkeiten. Etwa mit einem Strauß Blumen, der dann aber maximal 40 Euro kosten darf. Ist das Präsent teurer, befindet der Fiskus: Das ist zu viel des Guten.