Wirtschaft und Politik werfen der EU-Kommission vor, das Gütesiegel abschaffen zu wollen. Die Brüsseler Bürokraten erklären das zum Missverständnis.
von Mark SchrörsBrüssel,
Daniela Leistikow
und Margret HuckoHamburg
Zwischen der deutschen Wirtschaft und Politik auf der einen und EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta auf der anderen Seite ist ein heftiger Streit um das Label "Made in Germany" entbrannt. Wirtschaftsvertreter warnten am Montag, dass neue Gesetzespläne Semetas das Ende des bewährten Gütesiegels bedeuten könnten. Die Bundesregierung und die Opposition stellten sich hinter die Wirtschaft. Die Kommission hielt dagegen und erklärte in einer Stellungnahme, die Aufregung basiere auf einem Missverständnis. Es gebe keine Pläne für eine Änderung des "Made in Germany"-Siegels.
Hintergrund des Streits ist, dass die Kommission einheitliche Regeln für Herkunftsbezeichnungen für Produkte anstrebt, die aus Staaten außerhalb der EU in die Union eingeführt werden - als Folge einer Schlappe vor dem EU-Gerichtshof um Antidumpingzölle. Die Brüsseler Behörde argumentiert allerdings, dass es bei dem noch vorzulegenden Überarbeitungsvorschlag ausschließlich um solche Produkte gehe, die in die EU eingeführt werden - nicht um die Exporte. Die deutsche Wirtschaft aber fürchtet, dass die Regeln auch auf Ausfuhren wie jene aus Deutschland Anwendung finden könnten.
Für deutsche Unternehmen geht es um viel, da "Made in Germany" weltweit ein Verkaufsschlager ist - vor allem in Branchen wie dem Maschinen- und Anlagenbau, der Autoindustrie und der Elektrotechnik. Für etliche der 17.000 zugelassenen Exportfirmen würde ein teilweiser Wegfall nicht nur ideelle, sondern auch echte Verluste in Euro und Cent bedeuten, warnte schon früher der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen.
Konkret sehen die Pläne der Kommission laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unter anderem vor, dass nur noch dann ein Produkt als in einem Land hergestellt bezeichnet werden darf, wenn mindestens 45 Prozent des Wertanteils aus dem Land stammen. Bisher gilt laut EU-Regeln das Land als Herkunftsland, in dem "die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung" vorgenommen wurde. Der Anteil konnte also deutlich geringer sein.
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