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Fonds

MiFID II: Handel von US ETFs nicht mehr möglich

EU-Richtlinien regulieren die Finanzmärkte (Bild: Fotolia)

MiFID, ausgesprochen „Markets in Financial Instruments Directive“, zu deutsch Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente ist eine EU-Richtlinie, die bereits im Jahr 2007 in Kraft trat. Die vorrangigen Ziele sind der Anlegerschutz, erhöhter Wettbewerb sowie eine Vereinheitlichung der europäischen Finanzmärkte. Im Januar 2018 wurde MiFID I durch MiFID II ersetzt.

Die Richtlinie brachte tatsächlich Vorteile für Anleger. Allerdings hat die Richtlinie auch Züge angenommen, die einigen Verbrauchern zu weit gehen. So mancher Börsenteilnehmer bezeichnet MiFID II daher nicht als Anlegerschutz, sondern als Anlegerbevormundung. Zum Beispiel sind de facto ETFs außerhalb der EU nicht mehr handelbar. Die Hintergründe für diese Entwicklung und welche Alternativen Anleger (noch) haben, erklärt dieser Artikel.

1. MiFID bringt durchaus Anlegerschutz

Nun ist es nicht so, dass die EU-Richtlinie von vorn bis hinten nur schlecht wäre. Eine gewisse Regulierung im Finanzsektor ist auch wichtig. Schließlich sind Banken für das Wirtschaftsleben unerlässlich. Würde man hier den Finanzsektor schalten und walten lassen, wie es beliebt, dann würde das vermutlich zu sehr unangenehmen Folgen für die Bevölkerung führen. Auf der anderen Seite darf der Sektor natürlich auch nicht „zu Tode reguliert“ werden.

Bereits heute müssen Kreditinstitute rund 15 Prozent ihrer Einnahmen für regulatorische Bürokratie ausgeben. Das sind Milliardenbeträge!

Was brachte MiFID? Insbesondere das Offenlegen von Kosten durch den Emittenten und Provisionen, die die Bank beim Verkauf erhält, ist nun gesetzlich vorgeschrieben. Auch muss die Bank automatisch für den Kunden den preiswertesten Börsenplatz ermitteln und Orders auch dort ausführen, sofern der Kunde nichts Gegenteiliges anordnet. Das ist durchaus im Interesse des Kunden. Im Vorfeld einer Wertpapiertransaktion muss das Kreditinstitut zudem sicherstellen, dass sich der Anleger über die Risiken im Klaren ist. Praktisch nennt sich das Ganze Eignung und Angemessenheit. Das heißt, die Wertpapierempfehlung muss in das Risikoprofil des Kunden passen (Eignung) sowie auch dessen Erfahrungshorizont abdecken (Angemessenheit). Das soll Banken daran hindern, dem Kunden Anlagen „aufzuschwatzen“, für die er gar nicht geeignet ist – obwohl das den einen oder anderen Berater natürlich dennoch nicht daran hindert.

  • Anlegerschutz steht im Vordergrund
  • Offenlegen von Kosten, Provisionen usw.
  • Abklären der Bank, ob der Kunde für die Wertpapierempfehlung geeignet ist

2. Nachteile der MiFID II Regelungen

In Bezug auf die Offenlegung von Kosten, trat zu Beginn des Jahres 2018 eine erweiterte Regelung in Kraft. So müssen nun auch einige Fonds und ETFs, bestimmte Basisinformationsblätter bereitstellen, die sogenannten KIIDs (Key Investors Information Documents). Man könnte diese Dokumente auch als eine Art „Beipackzettel“ beschreiben, ähnlich wie es sie bei Medikamenten gibt. In den KIIDs müssen die Emittenten unter anderem die Chancen und Risiken darstellen. Auch die historische Entwicklung, Kosten, für welche Kundengruppen das Wertpapier geeignet ist usw. müssen enthalten sein. Bei Investmentfonds und ETFs die nach den UCITS-Standards in Europa aufgelegt werden, sind diese KIIDs enthalten. Doch außerhalb der EU erstellen Emittenten solche „Beipackzettel“ nicht. Und sie werden es auch nicht tun.

Das Problem, welches nun entsteht ist, dass ETFs, die diese KIIDs nicht erstellen, innerhalb der EU nicht gehandelt werden dürfen. Nicht nur das, Anleger erhalten aus der EU heraus auch gar keinen Zugang mehr zu diesen Wertpapieren. Das heißt, selbst der Handel von US-ETFs über US-Börsen ist nicht mehr möglich. Auch dann nicht, wenn der Anleger das unbedingt möchte und sich der Risiken usw. absolut bewusst ist.

Nun sind es aber gerade ETFs aus den USA, die Anlegern Zugang zu Märkten geben, die sie in Europa nicht erhalten. Da wären zum Beispiel REITS oder Nischenmärkte wie Cannabis. Die MiFID Richtlinie bezieht sich ja nicht auf Aktien. Das heißt, der Anleger könnte zwar Cannabis Aktien kaufen, aber keinen ETF auf Cannabis Aktien, denn diese gibt es bis dato nur von Emittenten außerhalb der EU. Und diese Emittenten werden KIIDs nicht erstellen. Dafür ist der europäische Markt viel zu klein, sprich die Nachfrage viel zu gering.

Das ist der Punkt, an dem Anleger von Bevormundung anstatt Verbraucherschutz sprechen.

  • Bestimmte Fonds und ETFs außerhalb der EU nicht mehr handelbar
  • Auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers

3. Ausweg für Anleger: Broker außerhalb der EU – Schweiz

Wie sieht ein Ausweg für Anleger aus? Es ist tatsächlich so, dass Online Broker und Banken den Handel mit ETFs und bestimmten Fonds außerhalb der EU nicht mehr zulassen. Anleger sind nun gezwungen, auf sogenannte Offshore-Plätze auszuweichen. Broker außerhalb der EU unterliegen den MiFID II Regularien ja nicht. Da wäre zum Beispiel die Schweiz. Wer dort ein Wertpapierdepot besitzt, kann auch weiterhin Wertpapiere in aller Welt handeln. Vor allem auch Fonds und ETFs auf sogenannte Hochdividendenwerte sind ja in bestimmtem Anlegerkreisen sehr beliebt. Für diese Gruppe könnte ein Schweizer Depot eine Lösung sein.

Die Depoteröffnung ist dabei auch gar nicht so kompliziert. Über den Anbieter www.degiro.ch können Anleger ausschließlich online und in circa 10 Minuten ein Depot in der Schweiz eröffnen. Swissquote ist ebenfalls ein Schweizer Depotanbieter, über den eine Online Kontoeröffnung problemlos für deutsche Kunden möglich ist. Broker mit Sitz in Großbritannien könnten vielleicht nach dem Brexit wieder interessant sein. Doch aktuell ist auch hier der Zugang zum US-Markt versperrt.

An dieser Stelle bereits der Hinweis, dass die EU es in Zukunft Anlegern natürlich auch „untersagen“ kann, bei einem Broker außerhalb der EU ein Depot oder Konto zu eröffnen. Für US-Bürger beispielsweise ist es ebenfalls sehr schwierig außerhalb der USA ein Konto oder Depot zu eröffnen. Gut möglich, dass die EU hier die gleiche Richtung einschlagen wird. In puncto CFD und Forex Handel scheint der Weg bereits dahin zu gehen.

4. Das geeignete Depot für ETFs finden

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