Die Europäische Zentralbank (EZB) ist eines der sieben Organe beziehungsweise Institutionen der Europäischen Union.
Sie wurde als gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion 1998 gegründet.
Ihr Sitz ist in Frankfurt a.M. Der aktuelle Präsident der EZB ist seit dem 1. November 2011 der Italiener Mario Draghi.
1. Die Aufgaben der EZB
Die Arbeit der EZB wurde erstmalig 1992 in Maastricht vertraglich festgelegt. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Überwachung des europäischen Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge. Die EZB soll verhindern, dass es zu größeren Schwankungen des Geldwertes kommt. Außerdem soll sie das Preisniveau in der Eurozone stabil halten. Das ganze wird letztendlich über den Leitzins gesteuert. Der bestimmt, zu welchem Zinssatz die nationalen Geschäftsbanken sich bei ihr Geld leihen können. Mit der Höhe des Zinssatzes kann man die Inflationsrate, sowie die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone regulieren. Zu den weiteren Aufgaben gehört unter anderem die Durchführung von Devisengeschäften, die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten, die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, die Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes.
Im Herbst 2014 wurde der Kompetenzbereich der EZB um eine weitere Dimension erweitert: Von nun an gehört auch die Beobachtung besonders relevanter nationaler Banken zum Aufgabenbereich der EZB.
2. Die Organisation der EZB
Das Direktorium besteht aus sechs Mitgliedern, vier von ihnen kommen üblicherweise aus den großen Eurostaaten Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien stammen. Im EZB-Rat sitzen neben dem Direktorium auch die 28 Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Gemeinsam fällen sie die wichtige Entscheidungen, wie etwa die Festlegung des Leitzinses. Die Amtszeit eines Direktoriumsmitglieds beträgt acht Jahre, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist.
3. Kritik an der EZB
Kritiker der EZB bemängeln, dass deren Geldpolitik teilweise nicht legal sei. So ist der EZB laut Satzung „der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von Regierungen der Mitgliedstaaten durch die Europäische Zentralbank“ (Art. 123 AEUV ) verboten. Genau dies hat die EZB 2011 gemacht, zwar nicht von den Staaten selbst, sondern auf dem Sekundärmarkt. Zur Diskussion steht jedoch, ob der Ankauf von Anleihen über den Sekundärmarkt ein unmittelbares oder mittelbares Vorgehen war.
Bildnachweise: ProfessionalPhoto/Pixabay.com (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
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