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Finanzen

Finanzämter: Der Irrtum der verbindlichen Auskunft

Finanzamt Auskunft

Steuern – einmal im Jahr ist es so weit.

Das Deutsche Steuersystem ist bisweilen sehr kompliziert. Über diese Aussage gibt es wohl kaum Streit.

Nicht umsonst stellt die jährliche Steuererklärung für viele Bundesbürger einen Grund zum Zähneknirschen dar, nicht umsonst gibt es unzählige Berater, Juristen und andere Experten, die sich auf das deutsche Steuerrecht spezialisiert haben.

Informieren Sie sich im Vorfeld über die Kosten der verbindlichen Auskunft

  • Für erste Rückfragen hat das Bundeszentralamt für Steuern eine Auskunftsstelle eingerichtet. Hier finden Sie geeignete Telefonnumer für kostenlose Beratungsgespräche.

Doch auch das Finanzamt hilft bei besonders kniffligen Steuerfragen. Etwa vor Geschäften mit unsicheren Steuerfolgen kann ein jeder gegen Gebühr eine sogenannte verbindliche Auskunft vom Finanzamt einholen, um den Standpunkt der Finanzbehörden zu erfahren und sich abzusichern. Allerdings kann die Bezeichnung dieser verbindlichen Auskunft teilweise zu Missverständnissen führen. So kann das Finanzamt in gewissen Situationen von der getroffenen Aussage abweichen, etwa wenn sich die Rechtslage ändert oder das Amt sich zulasten des Steuerzahlers geirrt hat. Viel praxisrelevanter und wichtiger ist jedoch, dass der Antragsteller, der eine verbindliche Auskunft beantragt hat, keinen Anspruch auf einen bestimmten Inhalt der Auskunft hat.

Was damit gemeint ist und was das für den Steuerzahler bedeutet, ist aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes von 2012 herauszulesen. Dieser entschied als letzte Instanz über die Revision eines Klägers, der Einspruch gegen eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes eingelegt hatte. Dabei ging es um die Beurteilung, ob die entgeltliche Überlassung eines Erbbaurechts an einem Grundstück steuerrechtlich als Verkauf nach dem Einkommensteuergesetz zu beurteilen sei. Das Finanzamt war ebendieser Meinung; der Antragsteller erhob Widerspruch, um einen gesondert zu versteuernden Veräußerungsgewinn zu vermeiden.

Da das Finanzamt die Steuerpflicht aber für gegeben sah, erhob der Antragsteller zunächst Klage vor dem Finanzgericht, welches die Entscheidung der Behörde bekräftigte, woraufhin Revision eingelegt wurde.

Gericht Urteil Urteilsspruch

Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich mit Steuerrecht und Steuergesetzen.

In seinem darauffolgenden Urteil stellte der BFH zwei grundlegende Leitsätze zum Charakter der verbindlichen Auskunft heraus: Wer einen Antrag auf eine solche Auskunft stellt, hat erstens keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Inhalt der Auskunft. Das Finanzamt kann nicht verpflichtet werden, auf Wunsch des Antragstellers eine lediglich nach dessen Erachten richtige Auskunft zu erteilen; vielmehr ist die Auskunft eine Leistung für den Steuerpflichtigen, um ihn bei der steuerlichen Beurteilung zukünftiger Planungen zu unterstützen und so Risiken zu minimieren. Sie stellt den sachlichen Standpunkt der Behörde und des Steuerrechts dar, nicht eine Art von Erlaubnis.

Zweitens überprüfe das Gericht die Richtigkeit der Auskunft nicht umfassend. Was zunächst abwegig klingt, hat jedoch seinen Grund: Eine verbindliche Auskunft hat ohnehin keine Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung, sie soll lediglich leitend als Hilfe dienen. Daher entschied der BFH in seinem Urteil, dass die rechtliche Einordnung einer Situation ruhig ohne komplette Neubeurteilung dem Finanzamt überlassen werden kann, solange die Auskunft in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist.

In der Folge wurde an verschiedenen Orten Kritik am Urteil des BFH laut. So bemängelten Experten, dass Steuerzahler nun in vielen Fällen nicht mehr gerichtlich gegen Auskünfte vorgehen könnten, die sie für falsch halten. Andere Stimmen merkten an, dass es wichtig sei, schnell Klarheit über steuerliche Sachverhalte erlangen zu können, da der Steuerzahler sonst förmlich gezwungen würde, unkalkulierbare Risiken einzugehen.

In der Tat ist der Inhalt einer verbindlichen Auskunft nach dem genannten Urteil nicht anfechtbar, solange er nicht augenscheinlich fehlerhaft ist. Das liegt allerdings an der Natur der verbindlichen Auskunft: Verbindlich ist sie nur gegenüber dem Finanzamt in dem Sinne, dass es die einmal getroffene Aussage nicht revidieren darf. Sie entfaltet aber keine Rechtswirkung gegenüber dem Antragsteller, sondern soll nur als Beurteilung bzw. Aufklärung eines Sachverhalts dienen. Steuerzahler sind jedoch nicht daran gebunden, entsprechend zu handeln. Es steht ihnen frei, entgegen der Empfehlung der Behörde zu agieren und später gegebenenfalls gegen einen Steuerbescheid gerichtlich vorzugehen. An dieser Stelle findet sich auch die Anwendbarkeit von Rechtsmitteln, die gegenüber der reinen Auskunft nicht möglich ist.

Eine Reform wird gefordert

Dieser Prozess ist kompliziert und in vielen Fällen ergibt es wenig Sinn, erst zuwider dem Standpunkt des Finanzamtes zu handeln und später gegen die Folgen zu klagen. Allerdings wächst diese Sachlage nicht auf dem Urteil des BFH, sondern auf der aktuellen Gesetzeslage. Viele andere Experten fordern daher vielmehr eine Reform des Steuerrechts auf diesem Gebiet, anstatt das Urteil des BFH anzugreifen.

Es bleibt abzuwarten, ob es zu solch einer Reform kommt. Bis dahin kann nur zu Vorsicht geraten werden, sollte eine verbindliche Auskunft in Betracht gezogen werden. Sie ist ein hilfreiches Werkzeug und kann große Risiken und Verluste abwenden, allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, was der Begriff der Verbindlichkeit in diesem Kontext bedeutet.

Die Klage gegen das Finanzamt kann in kurzer Zeit teuer werden. In solchen Fällen lohnt es sich für Sie, vorher eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.


Bildnachweise: Doucefleur/Shutterstock, Aerial Mike/Shutterstock, suksom/shutterstock, suksom/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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