Das Wichtigste in Kürze
- Das P-Konto ist im Grunde kein spezielles Girokonto, sondern stattdessen wird meistens das zuvor ganz normal genutzte Girokonto mit einer Zusatzvereinbarung ausgestattet.
- Die wesentliche Eigenschaft des P-Kontos besteht darin, dass beim Pfändungsschutzkonto unter der Voraussetzung, dass gegen den Kontoinhaber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, nicht jede einzelne Verfügung seitens der Bank genehmigt werden muss.
- Pfändungsschutzkonten gibt es bei allen Kreditinstituten wie den Sparkassen, der Volksbank, der Commerzbank, der Deutschen Bank, der Postbank und weiteren.
Die weitaus meisten Bundesbürger nutzen ein gewöhnliches Girokonto, auf dem Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge verbucht werden.
Darüber hinaus ist es jederzeit möglich, mindestens innerhalb des Guthabens Verfügungen vorzunehmen, sei es in bar oder mittels einer bargeldlosen Zahlung, zum Beispiel im Supermarkt.
Oftmals kann das Girokonto sogar in Soll geraten, wenn mit der Bank ein Dispositionskredit vereinbart wurde. Neben dem allgemeinen Girokonto gibt es das Konto noch in speziellen Varianten, zu denen unter anderem auf das sogenannte P-Konto zählt.
1. Welche Varianten des Girokontos gibt es?
Typen des Girokontos:
- Jugendgirokonto
- Girokonto für Auszubildende oder Studenten
- Guthabenkonto
- Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto)
Bei deutlich über 80 Prozent aller Girokonten in Deutschland handelt es sich um gewöhnliche Zahlungsverkehrskonten, die mit keinerlei Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzung verbunden sind.
Darüber hinaus gibt es allerdings noch einige speziellere Varianten, bei denen sich die Bank mit ihrem angeboten Konto beispielsweise an bestimmte Kundengruppen richtet oder das Zahlungsverkehrskonto unterliegt speziellen Einschränkungen.
Mit einigen speziellen Girokonten richten sich Banken also an bestimmte Kundengruppen, insbesondere an Schüler, Studenten oder Auszubildende. Minderjährige Kunden dürfen zudem nur ein Girokonto als Guthabenkonto nutzen, da keine Schulden gemacht werden dürfen.
» Weiteres zum Girokonto auf FTD.deEin ganz besonderes Konto ist das Pfändungsschutzkonto, welches auch unter der Kurzbezeichnung P-Konto bekannt ist. Mit diesem Konto möchten wir uns im Folgenden näher beschäftigen.
Im Folgenden sollen nun wichtige Fragen zum P-Konto beantwortet werden:
- Worum handelt es sich beim P-Konto?
- Wie funktioniert das P-Konto?
- Muss die Bank ein P-Konto eröffnen?
- Wie viele P-Konten darf man eröffnen?
1.1. Worum handelt es sich beim P-Konto?
Das P-Konto ist im Grunde kein spezielles Girokonto, sondern stattdessen wird meistens das zuvor ganz normal genutzte Girokonto mit einer Zusatzvereinbarung ausgestattet.
Exakt diese zusätzliche Vereinbarung macht das Konto dann zu einem Pfändungsschutzkonto.
Die wesentliche Eigenschaft besteht darin, dass beim Pfändungsschutzkonto unter der Voraussetzung, dass gegen den Kontoinhaber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, nicht jede einzelne Verfügung seitens der Bank genehmigt werden muss.
Dies wäre nämlich bei einem gewöhnlichen Girokonto der Fall, denn dann ist die Bank mit Erhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dazu verpflichtet, das Konto zu sperren und nur bestimmte Verfügungen ausdrücklich zuzulassen.
» Weiteres zur Eröffnung eines Girokontos auf FTD.de1.2. Wie funktioniert das P-Konto?
In aller Regel wird die Bank das bisher geführte Girokonto mit einer Zusatzvereinbarung ausstatten, sodass es sich anschließend – zumindest für die Dauer des vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses – um ein P-Konto handelt.
Meistens ist dies gleichbedeutend damit, dass keine Überziehungen zugelassen werden, sodass das Pfändungsschutzkonto in aller Regel gleichzeitig ein Guthabenkonto ist. Innerhalb des nicht pfändbaren Guthabens darf der Kontoinhaber beim P-Konto jederzeit Verfügungen vornehmen, also beispielsweise Bargeld am Geldautomaten abholen oder in Geschäften mit seiner Bankkarte zahlen.
» Hier gelangen Sie zur PfändungstabelleWie hoch das pfändungsfreie Guthaben ist, hängt in erster Linie davon ab, wie hoch der Pfändungsfreibetrag ist. Dieser wiederum richtet sich vor allem danach, ob der Kontoinhaber Kinder oder sonstige Familienmitglieder hat, für die er unterhaltspflichtig ist. Unter dieser Voraussetzung haben die aktuellen Pfändungsfreibeträge in Deutschland das folgende Niveau:
Familienstand | Pfändungsfreibetrag |
---|---|
Alleinstehend ohne Kinder |
|
Ein Kind |
|
2 Kinder |
|
1.3. Muss die Bank ein P-Konto eröffnen?
Die pauschale Aussage, dass jede Bank in Deutschland grundsätzlich dazu verpflichtet ist, ein P-Konto zu eröffnen, ist so nicht ganz korrekt.
Unter der Voraussetzung, dass der Kunde beispielsweise bereits ein gewöhnliches Girokonto bei der Sparkasse hat, ist beispielsweise die Volksbank nicht dazu verpflichtet, ein Pfändungsschutzkonto und somit ein zweites Girokonto einzurichten.
In diesem Fall ist allerdings die Sparkasse, bei der das gewöhnliche Girokonto ohnehin schon geführt wird, dazu verpflichtet, dieses durch die Zusatzvereinbarung zu einem Pfändungsschutzkonto zu machen.
Ein Kreditinstitut muss also nicht zwingend der Eröffnung eines neuen Kontos zustimmen, wenn der Kunde bereits über ein Girokonto bei einer anderen Bank verfügt, welches problemlos zu einem P-Konto werden kann. Allerdings dürfen die Banken eben nicht die Umstellung des vorhandenen Girokontos auf ein Pfändungsschutzkonto verweigern.
» Hier gelangen Sie zum Antrag auf ein Pfändungsschutzkonto der Postbank1.4. Wie viele P-Konten darf man eröffnen?
Das P-Konto hat einen bestimmten Sinn und Zweck, nämlich dass das Guthaben innerhalb des Pfändungsfreibetrages vor Pfändungen geschützt wird.
Ansonsten wäre es nämlich problemlos möglich, beispielsweise bei drei unterschiedlichen P-Konten bei verschiedenen Banken jeweils den Pfändungsfreibetrag in Anspruch zu nehmen, sodass der Kontoinhaber letztendlich über den dreifachen monatlichen Pfändungsfreibetrag verfügen könnte. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, mehr als ein Pfändungsschutzkonto zu führen.
2. Weiterführende Fragen zu P-Konten und Girokonten
2.1. Was ist ein P-Konto?
Die wesentliche Eigenschaft des P-Kontos besteht darin, dass beim Pfändungsschutzkonto unter der Voraussetzung, dass gegen den Kontoinhaber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, nicht jede einzelne Verfügung seitens der Bank genehmigt werden muss. In aller Regel wird die Bank das bisher geführte Girokonto mit einer Zusatzvereinbarung ausstatten, sodass es sich anschließend – zumindest für die Dauer des vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses – um ein P-Konto handelt.2.2. Welche Summen kann ich pro Tag von meinem Girokonto abheben?
Wie viel Geld pro Tag Sie vom Girokonto abheben können hängt in aller Erste von den Konditionen, die mit Ihrer Bank vereinbart wurden, ab.2.3. Was ist zu tun, in dem Fall, dass mein Girokonto gesperrt wurde?
Die Gründe für eine Sperrung kann vielfältig sein, bspw. können Sie selbst eine Sperrung veranlassen, bspw. wenn Sie Ihre Girokarte verloren haben. In jedem Fall sollten Sie Ihre Bank kontaktieren.2.4. Gibt es aktuelle Tests/Vergleiche zu Girokonten?
Die Stiftung Warentest/Finanztest hat zuletzt am 17. September 2019 in einem Artikel zu Girokonten und Online-Banking Anbieter verglichen.2.5. Kann es für die Eröffnung von Girokonten bestimmte Prämien geben?
Ja, es gibt zum Teil Prämien für die Eröffnung eines Girokontos. Diese Prämien können bspw. Geldwerte sein.
Bildnachweise: totojang1977/shutterstock, totojang1977/shutterstock, Screenshot/Anwalt-kg.de, goodluz/Shutterstock, (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
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