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Finanzcheck

SEPA-Lastschriftmandat – Wie funktionieren Lastschriftzahlungen via SEPA?

Erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat und lassen Sie Geldbeträge einziehen

Das Wichtigste in Kürze
  • Das SEPA-Lastschriftmandat regelt, wie ein Lastschrifteinzug innerhalb der Europäischen Union stattfinden muss.
  • Die Lastschrift ist eine alternative Zahlungsvariante, bei der die Initiative nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgeht. Die SEPA-Lastschrift ist innerhalb der Europäischen Union einheitlich, wobei die Abkürzung SEPA für „Single European Payment Area“ steht.
  • Sie können die SEPA-Lastschrift prinzipiell mit einem Girokonto bei jeder Bank nutzen, zum Beispiel der Postbank, comdirect, DKB, ING und auch Norisbank. Insbesondere die Direktbanken zeichnen sich durch kostenlose Girokonten aus.

Sepa Überweisung LastschriftmandatWer eine Zahlung durchführen muss, der kann dies per Überweisung tun oder dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung für eine Lastschrift erteilen.

Die Aktivität geht in dem Fall von Gläubiger aus, der faktisch Geld vom Zahlungspflichtigen und dessen Konto einzieht. Innerhalb des Euroraums gibt es seit geraumer Zeit die SEPA-Lastschrift als Grundlage.

In unserem Beitrag erfahren Sie, worum es sich bei einer SEPA-Lastschrift eigentlich handelt. Ferner gehen wir näher auf das SEPA-Lastschriftmandat ein und beschäftigen uns damit, wie sicher dieses Verfahren ist. Darüber hinaus erfahren Sie etwas zu den Erstattungsfristen und durch welche Vorteile sich das SEPA-Lastschriftverfahren auszeichnet.

1. Worum handelt es sich bei einer SEPA-Lastschrift?

In folgenden Ländern außerhalb der EU wird SEPA verwendet:
  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Monaco

Bevor wir näher auf das SEPA-Lastschriftmandat eingehen, möchten wir Ihnen erläutern, worum es sich bei der SEPA-Lastschrift im Detail handelt. Die Abkürzung SEPA steht für die englische Fachbezeichnung „Single European Payment Area“.

Gemeint ist damit ein innerhalb der Europäischen Union einheitliches Verfahren, welches darüber hinaus (fernab der EU-Staaten) zusätzlich in vier weitere Ländern Anwendung findet (s. rechte Box).

Seit Anfang 2016 wurden alle vorherigen Einzugsermächtigungen sowie Abbuchungsverfahren automatisch in das neue SEPA-System übertragen. Bankkunden haben davon in der Regel nichts mitbekommen, denn in weiten Teilen ist die heutige SEPA-Lastschrift identisch mit der früheren Lastschrift in Deutschland.

Kennzeichnend für die SEPA-Lastschrift ist neben dem EU-weiten Standard vor allem, dass diese ausschließlich in Euro erfolgt.

Ein weiteres Merkmal der SEPA-Basis-Lastschrift besteht darin, dass der Zahlungsvorgang nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern stattdessen durch den Zahlungsempfänger ausgelöst wird. Dies ist allerdings keine Besonderheit des SEPA-Lastschriftverfahrens, sondern ein Merkmal sämtlicher Lastschriften.

2. Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?

sepa-lastschrift

Das SEPA-Lastschriftmandat ist die Einwilligung des Zahlungspflichtigen, dass von seinem Konto Geld eingezogen werden darf.

Das SEPA-Lastschriftmandat ist faktisch die Einwilligung des Zahlungspflichtigen, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto Geld einziehen darf.

Damit eine SEPA-Lastschrift überhaupt ausgeführt werden darf, muss der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Wenn Sie also ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, geben Sie beispielsweise Ihrer Bank, dem Finanzamt oder dem Mobilfunkunternehmen die Erlaubnis, von Ihrem Konto Geld einzuziehen. Typisch ist ein solches SEPA-Lastschriftmandat vor allem bei den folgenden Zahlungen:

  • Miete
  • Versicherungsprämien
  • Kfz-Steuer
  • Vereinsbeiträge
  • Mobilfunkrechnungen
  • Kreditkartenrechnungen

Das SEPA-Lastschriftmandat als Formular gibt Ihnen die Möglichkeit, kein relevantes Feld beim Erteilen der Einzugsermächtigung zu vergessen.

» Hier gelangen Sie zu einer SEPA-Lastschriftmandatsvorlage
Ein solches SEPA-Lastschriftmandat Formular und generell das SEPA-Lastschriftmandat müssen nämlich mindestens die folgenden Angaben beinhalten:

  • Name des Zahlungspflichtigen
  • Name des Zahlungsempfängers
  • Gläubiger-Identifikationsnummer
  • Mandatsreferenz
  • Bezeichnung der Bank des Zahlungspflichtigen
  • Kundenkennung (IBAN)

Im Zweifelsfall muss also der Zahlungsempfänger seiner Bank nachweisen, dass er vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat per PDF oder auf anderem Wege erhalten hat. Ein weiteres Detail besteht darin, dass das erteilte SEPA-Lastschriftmandat grundsätzlich unbefristet gilt.

Allerdings hat der Zahlungspflichtige das Recht, das erteilte SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen, und zwar zu jedem gewünschten Zeitpunkt. Wenn Sie das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen, sollten Sie allerdings beachten, dass Sie Ihrer Zahlungspflicht anschließend anderweitig nachkommen müssen, beispielsweise durch eine Überweisung.

Sofern Sie Ihre IBAN noch nicht kennen, können Sie unseren IBAN-Rechner auf FTD.de nutzen.

3. Was ist die Mandatsreferenz?

Dispokredit beim Girokonto

Das SEPA-Lastschriftmandat als Formular gibt Ihnen die Möglichkeit, kein relevantes Feld beim Erteilen der Einzugsermächtigung zu vergessen.

Eng in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftmandat steht die sogenannte Mandatsreferenz. Dahinter verbirgt sich die Pflicht, dass jedem Lastschriftmandat eine eindeutige Mandatsreferenz zugewiesen werden muss.

Der Sinn und Zweck besteht darin, dass der jeweilige Kunde bzw. Geschäftspartner bei einer eingelösten Lastschrift die Möglichkeit hat, diese im Detail nachzuvollziehen und vor allem das Mandat eindeutig zuzuordnen.

Die Gläubigeridentifikationsnummer kann übrigens kostenfrei bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden, denn auch diese ist im Zusammenhang mit der Mandatsreferenz notwendig.

» Hier gelangen Sie zum Formular der Deutschen Bundesbank

4. Ist das SEPA-Lastschriftmandat bei der Kfz-Steuer obligatorisch?

kfz-steuer-sepa

Das SEPA-Lastschriftmandat ans Finanzamt ist bei der kfz-Steuer unumgänglich.

In den meisten Fällen erteilen Sie eine Lastschrift und damit auch das SEPA-Lastschriftmandat freiwillig. Eine von wenigen Ausnahmen ist das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, denn dies müssen Sie grundsätzlich erteilen.

Geben Sie also dem entsprechenden Finanzamt bzw. der zuständigen Behörde nicht die Erlaubnis, dass die Kfz-Steuer per Lastschrift eingezogen wird, gibt es unter Umständen große Probleme.

Das SEPA-Lastschriftmandat ans Finanzamt ist daher unumgänglich, denn durch das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, ohne die keine Zulassung des Fahrzeuges möglich ist.

» Hier gelangen Sie zum Formular des Bundesfinanzministeriums

Was noch wichtig bei der Anschaffung eines Autos ist, haben wir hier in einem gesonderten Artikel behandelt.
» Weitere Infos zur kfz-Anschaffung auf FTD.de

5. Welche Rollen spielen das Fälligkeitsdatum der Zahlung und einzuhaltende Fristen?

Ein Vorteil der SEPA Lastschrift und somit auch des SEPA-Lastschriftmandates besteht darin, dass ein konkretes Datum für die Fälligkeit der Zahlung angegeben wird. Sie wissen demnach als Zahlungspflichtiger und als Zahlungsempfänger genau, wann die Zahlung auf Ihrem Konto eintrifft bzw. abgebucht wird.

Der Vorteil liegt vor allem im besseren Liquiditätsmanagement, welches sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch des Empfängers möglich ist.

Damit die Termine reibungslos funktionieren, müssen Sie als Zahlungsempfänger die Lastschrift rechtzeitig bei Ihrer Bank einreichen.

Beim SEPA-Lastschriftmandat der Sparkasse ist es beispielsweise so, dass Sie die Basis-Lastschrift spätestens einen Bankarbeitstag vor dem eigentlichen Zahlungstermin vorlegen müssen. Ähnlich verfahren die meisten anderen Banken.

6. Das SEPA-Lastschriftmandat wieder entziehen: Wie gehe ich vor?

Beim SEPA-Lastschriftmandat, welches Sie erteilt haben, haben Sie jederzeit das Recht auf Widerruf.

Anders ausgedrückt: Das SEPA-Lastschriftmandat läuft so lange, bis Sie es widerrufen und dem jeweiligen Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat entziehen.

Ein solcher Entzug kommt in der Praxis häufiger vor, beispielsweise in den folgenden Situation:

  • Sie wechseln den Stromanbieter
  • Sie wechseln den Versicherer
  • Sie haben Ihre Mietwohnung gekündigt
  • Ihre Bankverbindung hat sich geändert

Mittlerweile gibt es das SEPA-Lastschriftmandat ohne Unterschrift, sodass Sie alternativ die Möglichkeit besitzen, ein SEPA-Lastschriftmandat online zu erteilen.

Klicken Sie hier für ein beispielhaftes Formular zum SEPA Widerruf

7. Ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen – Wie gehe ich vor?

Sepa-Lastschrift-t-online

Mittlerweile gibt es das SEPA-Lastschriftmandat ohne Unterschrift, sodass Sie alternativ die Möglichkeit besitzen, ein SEPA-Lastschriftmandat online zu erteilen.

Nehmen wir einmal an, dass Sie zukünftig bestimmte Beträge als Zahlungspflichtiger vom Zahlungsempfänger einziehen lassen möchten, beispielsweise die Prämie für Ihre private Unfallversicherung.

In diesem Fall können Sie der Versicherungsgesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Wie Sie im Detail vorgehen müssen, das zeigt Ihnen unsere folgende Anleitung:

  1. Vereinbarung mit dem Zahlungsempfänger über SEPA-Lastschriftmandat treffen
  2. Sie erteilen als Zahlungspflichtiger ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat Klicken Sie hier für ein SEPA-Lastschriftmandats-Formular
  3. Der Zahlungsempfänger reicht das Lastschriftmandat bei seiner Bank ein
  4. Die Bank des Zahlungsempfängers zieht zum gewünschten Termin den Geldbetrag von Ihrem Konto ein
  5. Zahlungsvorgang ist abgeschlossen
  6. Bei unberechtigten Abbuchungen haben Sie ein Widerrufsrecht Klicken Sie hier für ein beispielhaftes Formular zum SEPA Widerruf

8. Worin unterscheiden sich SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung?

Nicht allen Bankkunden und Verbrauchern ist klar, worin grundsätzlich der Unterschied zwischen einer SEPA-Überweisung und einer SEPA-Lastschrift besteht.

Daher möchten wir die Differenz zwischen diesen zwei Zahlungsarten bezüglich einiger Eigenschaften in unserer folgenden Tabelle gegenüberstellen:

EigenschaftenSEPA-LastschriftSEPA-Überweisung
Initative zur Zahlung
  • Zahlungsempfänger
  • Zahlungspflichtige
Art der Zahlungen
  • Regelmäßige Zahlungen
  • einmalige Zahlungen
Rückbuchung
  • Bis zu acht Wochen
  • Nein
Information an
  • Bank des Zahlungsempfängers
  • Bank des Zahlungspflichtigen
Sicherheit
  •  Hoch
  • Mittel (wegen Irrtümer)
Risiko
  • Falsche Abbuchung erst nach acht Wochen bemerkt
  • Irrtümlich fehlerhafte Überweisung
Voraussetzung
  • Gute Bonität Zahlungspflichtiger
  • Kontodeckung

9. Wie hoch ist die Sicherheit beim SEPA-Lastschriftverfahren?

Nicht wenige Zahlungspflichtige haben Bedenken, einem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Dahinter steckt häufig die Sorge, dass der entsprechende Empfänger unberechtigte Geldbeträge von Ihrem Konto einziehen könnte.

Sicherheit eines Girokontos

Zahlungsempfänger müssen einen Nachweis erbringen, dass Ihnen ein gültiges Lastschriftmandat vorlag.

Auf der einen Seite ist dies war möglich, auf der anderen Seite ist die Sicherheit des SEPA-Lastschriftverfahrens dennoch hoch. Der Grund besteht darin, dass Sie in der Regel bis zu acht Wochen nach Belastung des Betrages die Möglichkeit haben, der Lastschrift zu widersprechen. Was geschieht dann?

In einem solchen Fall wird der von Ihrem Konto eingezogene Betrag wieder gutgeschrieben. Darüber hinaus hat der Zahlungsempfänger die Pflicht, einen Nachweis zu erbringen, dass ein gültiges Lastschriftmandat vorlag.

Bei unberechtigten Abbuchungen wird er dies nicht können, sodass letztendlich keine unberechtigte Abbuchung von Ihrem Konto erfolgen kann. Sie sollten allerdings nicht die Widerrufsfrist verpassen, denn danach kann es schwierig werden, die Abbuchung rückgängig zu machen.

10. Welche Vorteile hat das SEPA-Lastschriftverfahren?

Das SEPA-Lastschriftverfahren und somit das SEPA-Lastschriftmandat haben eine Reihe von Vorteilen, und zwar sowohl für den Zahlungspflichtigen also auch für den Zahlungsempfänger.

Dazu zählen insbesondere die folgenden Vorzüge:

  • Bequeme Zahlung von Rechnungen in über 30 Ländern
  • Keine Abbuchung ohne Lastschriftmandat möglich
  • Zahlungspflichtiger ist immer pünktlich, weil der Zahlungsempfänger Geld einzieht
  • Gut kalkulierbare Fälligkeitsdaten der Lastschriften
  • Problemlose Rückgabe innerhalb von acht Wochen bei unberechtigten Einzügen
  • Jede Lastschriftzahlung ist aufgrund der Angabe der Mandatsreferenz und der
  • Gläubigeridentifikationsnummer nachvollziehbar

11. Ist ein Vergleich von SEPA-Lastschriftmandaten sinnvoll?

Beim SEPA-Lastschriftmandat im Test und Vergleich kann es lediglich darum gehen, mit anderen Zahlungsformen zu vergleichen, insbesondere mit der SEPA-Überweisung. In manchen Punkten gehört das SEPA-Lastschriftmandat zum Testsieger unter den Girokonten, wie zum Beispiel bei der bequemen Zahlung für den Zahlungspflichtigen.

Die Stiftung Warentest bzw. Finanztest führt allerdings in dieser Rubrik keine Untersuchungen durch, weil es nicht um verschiedene Anbieter geht.

Hinzu kommt, dass Sie die SEPA-Lastschrift prinzipiell mit jeder Bank nutzen können, wie zum Beispiel:

12. Häufige Fragen und Antworten

  • 12.1. Wie wird ein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen bzw. gekündigt?

    Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen möchten, tun Sie dies am besten schriftlich. Der Widerruf bzw. die Kündigung muss dem entsprechenden Zahlungsempfänger zugehen, damit dieser weiß, dass er keine Lastschriften einziehen darf. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie den Widerruf auch Ihrer Bank mitteilen, damit diese keinen Einzug mehr zulässt.
    Klicken Sie hier für ein beispielhaftes Formular zum SEPA Widerruf
  • 12.2. Ist ein SEPA-Lastschriftmandat ohne Unterschrift gültig?

    In der Regel bedarf es beim SEPA-Lastschriftmandat nicht zwingend einer Unterschrift, allerdings müssen sich der Zahlungspflichtige sowie der Zahlungsempfänger gegebenfalls legitimieren und die Identität nachweisen. Immer häufiger findet das Erteilen eines Mandats automatisch über Computersysteme statt. Nur bei einer eventuellen Prüfung ist unter Umständen die Bestätigung mittels einer Unterschrift notwendig.
  • 12.3. Was ist der Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat?

    Im Grunde gibt es keinen generellen Unterschied zwischen der Einzugsermächtigung und dem SEPA-Lastschriftmandat. In beiden Fällen erteilt der Zahlungspflichtige dem jeweiligen Zahlungsempfänger eine Berechtigung, von seinem Konto Geld einzuziehen. Wenn es einen Unterschied gibt, besteht dieser darin, dass das SEPA-Lastschriftmandat ausschließlich im SEPA-Raum anzuwenden ist. Die Einzugsermächtigung gilt prinzipiell weltweit, also auch außerhalb von Europa.


Bildnachweise: davidhirjak/Shutterstock.com, screenshot/mietspender.de, screenshot/mietspender.de, REDPIXEL.PL/shutterstock, Screenshot check24.de, Screenshot t-online.de, wk1003mike/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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