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International

Über die Todesstrafe, Justizirrtümer und die internationale Situation

Für die meisten klingt es wie ein Relikt aus dem Mittelalter: Die Todesstrafe

Carlos DeLuna wurde 1989 durch eine Giftspritze hingerichtet, weil es damals das texanische Gericht als erwiesen ansah, dass er ein Jahr zuvor Wanda L., eine 24jährige Angestellte in einer Tankstelle erdolcht habe. 23 Jahre später schien seine Schuld nicht mehr so eindeutig zu sein wie bei seiner Verurteilung. Im Gegenteil, Professor James Liebman und ein Studententeam rollten den Fall in sechsjähriger Tätigkeit neu auf und kamen 2012 zu einem völlig anderen Ergebnis. Nicht er, sondern Carlos H., ein Bekannter des Hingerichteten, der ihm zudem noch verblüffend ähnlichsah, soll für die Tat verantwortlich gewesen sein. Übrigens hatte auch DeLuna immer beteuert, dass Carlos H. der Täter sei, doch keiner wollte ihm damals glauben.

1. Historisches

Im römischen Kaiserreich war die Kreuzigung eine gängige Hinrichtungsart, zumindest wenn es um Aufständische, Rechtlose und entlaufene Sklaven ging. Neben der Demütigung des Todesopfers diente es der Einschüchterung der zuschauenden Überlebenden. Der jüdische Wanderprediger Jesus von Nazareth war einer der Bekanntesten, der dieser Strafe zum Opfer fiel. Sein Vergehen: Nach Ansicht des römischen Kaisers verstieß er gegen das Privileg des Kaisers, Könige zu ernennen, wollte Jesus doch angeblich selber König der Juden werden. Vor der eigentlichen Kreuzigung gab es noch eine Geißelung, bei der das Opfer 40 Hiebe mit einer Lederpeitsche erhielt, bei der am Ende der Lederriemen mehrere Bleistücke befestigt waren.

2. Die heutige Situation

Seither ist viel Zeit vergangen und die Todesstrafe fand in allen Regierungen und Regierungsformen Anerkennung als höchste Form der Bestrafung. Nach 1945 allerdings fanden weltweit ethische Diskussionen über das Für und Wider der Todesstrafe statt. Amnesty International wurde 1961 mit dem Hauptziel gegründet, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen. Die 1953 in Kraft getretene Europäische Menschenrechtskonvention erlaubte noch die Todesstrafe, erst 1983 begann die Kehrtwende, bis schließlich 1997 alle 48 Mitgliedsstaaten gegen die Todesstrafe waren. Die katholische Kirche brauchte etwas länger, druckfrisch seit dem 2. August 2018 steht im Katechismus, dem verbindlichen Handbuch für Grundfragen des Glaubens, dass die Todesstrafe ausnahmslos abgelehnt wird. Die UN-Generalversammlung setzt sich seit 2004 für die Abschaffung der Todesstrafe ein, hat es bis heute aber noch nicht geschafft, das verbindlich für alle Teilnehmer umzusetzen.

3. Straftatbestände

Üblicherweise wird die Todesstrafe nur verhängt, wenn jemand einen Mord begangen hat. Es gibt in einigen Ländern aber noch weitere Gründe dafür:

  • in Saudi-Arabien wird sie auch bei Bankraub, Entführung, Ehebruch, Homosexualität, Vergewaltigung oder Zuhälterei verhängt
  • in China bei Drogenhandel, Korruption, Menschenhandel, sexuellem Missbrauch von Kindern
  • in Singapur bei illegalem Schusswaffen-Gebrauch
  • in Indien bei illegaler Herstellung und Verkauf von Alkohol, bei terroristischen Anschlägen auf Erdöl- und Gasleitungen
  • in Afghanistan, Brunei, Iran, Jemen, Katar, auf den Malediven, in Mauretanien, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und den Vereinigten Arabischen Emiraten bei Abkehr vom islamischen Glauben

4. Aktuelle Situation in den Ländern

4.1. Staaten mit Todesstrafe in Sonderstrafverfahren

8 Staaten, in welchen die Todesstrafe nur in Sonderstrafverfahren, wie etwa dem Kriegsrecht existiert:

Brasilien, Burkina Faso, Chile, Israel, El Salvador,  Kasachstan, Guatemala, Peru

4.2. Staaten mit Hinrichtungsstopp

29 Staaten mit einem Hinrichtungsstopp, darunter:

  • afrikanische Staaten: Algerien, Eritrea, Ghana, Kamerun, Kenia, Liberia, Malawi, Mali, Mauretanien, Marokko, Niger, Sambia, Simbabwe, Swasiland, Tansania, Tunesien, Zentralafrikanische Republik
  • asiatische Staaten: Brunei, Laos, Malaysia, Myanmar, Südkorea, Tadschikistan
  • weitere: Grenada, Malediven, Papua-Neuguinea, Russland, Tonga

4.3. Länder mit Todesstrafe

Dies ist ein Ausschnitt der Liste der 55 Länder, die aktuell die Todesstrafe weiterhin anwenden:

  • Afghanistan, Antigua und Barbuda, Äthiopien, Bahrain, Barbados, Botswana, Dominica, Gambia, Guyana, Indonesien, Iran, Japan,  Jordanien, Komoren, Kuba, Lesotho, Libyen, Nigeria, Oman, Palästinensische Autonomiegebiete, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Südsudan, Syrien, Thailand, Tschad, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Weißrussland

In allen anderen 106 Staaten wurde die Todesstrafe mittlerweile vollständig abgeschafft.

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