Dem Kreditkartenanbieter Mastercard wurde eine Geldstrafe von 570 Millionen Euro durch die EU-Kommission verhängt. Hintergrund seien die bis ins Jahr 2015 überhöhten Interbankenentgelte gewesen, die Mastercard den Kunden in Rechnung gestellt hatte. Genauer gesagt: Mastercard hinderte seine Kunden (damit sind Händler gemeint, die Kreditkartenzahlungen akzeptieren) daran, günstigere Banken im EU-Ausland zu nutzen, um damit Interbankengelder einzusparen. Mastercard zeigte sich einsichtig, worauf die EU-Kommission die Strafe um 10 Prozent kürzte. Vorbei ist die Angelegenheit jedoch damit noch nicht.
1. Zum Hintergrund: Was sind Interbankengelder?
Wenn Verbraucher in einem Geschäft oder im Internet mit einer Kreditkarte bezahlen, so erhält die Bank des Verbrauchers eine Gebühr von der Bank des Händlers, das sogenannte Interbankenentgelt. Bis zum Jahr 2015 konnten die Kartenanbieter, wie zum Beispiel Visa oder Mastercard, die Interbankenentgelte in einem gewissen Rahmen beliebig festsetzen. Abhängig von der Branche und vom Land, lagen sie rund bei 2 bis 3 Prozent vom Umsatz.
2. Mastercard verhinderte günstigere Alternativen
Der Punkt, in dem Mastercard von der EU-Kommission nun beschuldigt wurde ist, dass Mastercard es seinen Händlerkunden versagte, günstigere Alternativen im EU-Ausland zu nutzen. Händler hätten zu einer Bank im EU-Ausland wechseln können, bei denen günstigere Interbankengebühren gelten. Nach den AGBs von Mastercard mussten Händler jedoch die Interbankenentgelte abführen, die im jeweiligen Land gelten. Günstigere Banken im EU-Ausland durften nach den Regelungen von Mastercard nicht konsultiert werden.
3. EU-Kommission argumentiert: Hohe Interbankenentgelte führen zu höheren Verbraucherpreisen
Die EU-Kommission argumentierte, dass die erhöhten Interbankenentgelte natürlich letztlich auf den Verbraucher umgewälzt werden, wodurch dieser höhere Preise zahlen müsste. Zudem betrifft das natürlich auch Kunden, die gar nicht mit Karte zahlen, da die Preise im Geschäft ja einheitlich sind und nicht nach „Preis mit Kartenzahlung“ und „Preis mit Barzahlung“ aufgegliedert werden.
Dem kann man grundsätzlich zustimmen. Interessant wäre allerdings in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Verbraucherpreise seit 2015 günstiger geworden sind. Schließlich wurden die Interbankenentgelte von der EU-Kommission damals um fast 3 Prozent gesenkt. Das darf bezweifelt werden.
3.1. Auf Mastercard könnten noch mehr Klagen zukommen
Obwohl Mastercard die Strafe akzeptiert hat, oder vielleicht gerade deswegen, ist noch kein Ende für das Kreditkartenunternehmen in Sicht.
Betroffene Händler könnten nämlich nun Mastercard auf Schadenersatz verklagen. Grundlage wäre die Entscheidung der EU-Kommission sowie das Eingeständnis von Mastercard.
Bildnachweise: Olleg/shutterstock, Olleg/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
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