Pressemitteilungen

Virtuelle Mitgliederversammlung des PSVaG 2021

Der PSVaG hat am 29.06.2021 seine ordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt. Aufgrund der COVID-19-Einschränkungen wurde sie – wie bereits im Vorjahr – via Live-Stream abgehalten. Neben dem Bericht über das Geschäftsjahr 2020 standen die Neuwahlen zum Aufsichtsrat (vergl. hierzu gesonderte Pressemeldung vom heutigen Tag), die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Satzungsänderungen auf der Tagesordnung. Alle vorgeschlagenen Beschlüsse wurden mit den erforderlichen Mehrheiten gefasst.

Schadenentwicklung und Beitragssatzprognose

2020 war für die deutsche Wirtschaft ein besonders herausforderndes Jahr. Viele Unternehmen meldeten durch die Covid-19-Pandemie einen starken Rückgang ihres Umsatzes. Trotz finanzieller Unterstützung des Staates und zeitweiser Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kam es zu einem Anstieg der Schäden aus Insolvenzen ganz allgemein, aber auch speziell beim PSVaG. So stieg die Zahl der Sicherungsfälle 2020 gegenüber dem Vorjahr um 16 % auf über 500, das Schadenvolumen um 34 % auf 1,6 Mrd. € und die Anzahl der gemeldeten Leistungsberechtigten von 18.000 auf 48.000 Personen. Der Beitragssatz des PSVaG für das Jahr 2020 wurde im November 2020 mit 4,2 Promille festgesetzt.

Im ersten Halbjahr 2021 entwickelte sich das Insolvenzgeschehen moderat. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang der Sicherungsfälle um rund 40 % zu verzeichnen. Der PSVaG wurde auch von deutlich weniger Großschäden mit einem Schadenaufwand von mehr als 8 Mio. € betroffen als im Vorjahr. Aufgrund dieser Schadenentwicklung wird der Beitragssatz 2021 voraussichtlich niedriger ausfallen als der des Vorjahres und sein langjähriges Mittel von 2,8 Promille nicht überschreiten. Der tatsächliche Beitragssatz wird im November 2021 festgesetzt und ist von der Schadenentwicklung des zweiten Halbjahres und dabei insbesondere von der Entwicklung der Großschäden abhängig.

Insolvenzsicherungspflicht für Arbeitgeber mit Pensionskassenzusagen

Durch den Start der Melde- und Beitragspflicht für Pensionskassenzusagen im laufenden Jahr sichert der PSVaG rund 2,9 Mio. weitere Versorgungszusagen mit einem Verpflichtungsumfang von ca. 100 Mrd. €. Ausgenommen sind Versorgungszusagen über Pensionskassen, die einem Sicherungsfonds nach dem dritten Teil des Versicherungsaufsichtsgesetzes angehören, Pensionskassen, die in Form einer gemeinsamen Einrichtung nach § 4 des Tarifvertragsgesetzes organisiert sind sowie die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes.

Der PSVaG geht davon aus, dass ca. 20.000 Arbeitgeber eine Pensionskassenzusage erteilt haben, die unter den Insolvenzschutz des PSVaG fällt. Da viele dieser Arbeitgeber mehrere Durchführungswege der bAV nutzen und deswegen bereits zu den rund 95.000 Mitgliedern des PSVaG zählen, rechnet der PSVaG nur mit etwa 15.000 neuen Mitgliedern, so dass die Zahl von 100.000 Mitgliedern voraussichtlich in diesem Jahr überschritten wird. Damit sichert der PSVaG künftig rund 14 Mio. Versorgungszusagen und über 80 % (bzw. 650 Mrd. €) des Verpflichtungsumfangs für die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft in Deutschland.

Der Beitragssatz für Verpflichtungen aus Pensionskassenzusagen für das Jahr 2021 ist gesetzlich geregelt und beträgt 3 Promille. Dieser Beitrag fließt vollständig in den Ausgleichsfonds. Zur weiteren Dotierung des Ausgleichsfonds wird für Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen in den Jahren 2022 bis 2025 zusätzlich ein Beitrag in Höhe von jeweils 1,5 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.

Gesicherte Anwartschaften durch Einmalbeitrag vollständig ausfinanziert

Im Jahr 2006 wurde das Finanzierungsverfahren des PSVaG auch bezüglich der Anwartschaften auf Kapitaldeckung umgestellt. Seitdem waren neben den Renten auch die zu sichernden Anwartschaften periodengerecht bereits im Jahr der Insolvenz von den insolvenzsicherungspflichtigen Arbeitgebern zu finanzieren. Die gesetzlich vorgesehene Nachfinanzierung der aus Insolvenzen bis einschließlich 2005 gesicherten, aber bis dahin noch nicht finanzierten unverfallbaren Anwartschaften hatte ein Volumen von rund 2,2 Mrd. €. Dieser Einmalbeitrag konnte in 15 gleichen Jahresraten ab dem Jahr 2007 gezahlt werden. Viele Mitglieder machten aber auch von ihrem Recht der vorzeitigen Tilgung Gebrauch. Am 31.03.2021 war die letzte Rate fällig, so dass diese Belastung für die Mitglieder für die Zukunft entfallen ist und nun auch die gesicherten Anwartschaften mit einem aktuellen Volumen von rund 4 Mrd. € finanziert sind.

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