"Wer zahlen kann, sollte das auch tun", sagt Vorstand und Steuerfachanwalt Tibet Neusel. Investoren, die ihre Gelder in Medienfonds angelegt haben, sehen sich derzeit einer rechtlich völlig unklaren Situation gegenüber. Die Bayerische Finanzverwaltung hatte im Frühjahr 2009 angekündigt, die in der Vergangenheit für Filmfonds gewährten Steuervorteile nicht mehr zu akzeptieren. Davon betroffen sind leasingähnliche Filmfonds, die zwischen 1998 und 2005 auf den Markt kamen.
Folge des Sinneswandels: Anleger können im Nachhinein die Produktionskosten für einen Film nicht mehr bereits im ersten Jahr ihrer Beteiligung in vollem Umfang steuerlich absetzen, sondern nur noch zu einem Anteil zwischen 10 und 30 Prozent. Nun fordert der Fiskus Steuern in Höhe von etwa 2 Mrd. Euro zurück. Zwar hatten Initiatoren wie das Emissionshaus KGAL unlängst angekündigt, gegen die Nachforderungen gerichtlich vorzugehen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) können aber bis zu sechs Jahre vergehen.
Trotz der juristischen Unsicherheit ist es nach Ansicht von Steuerexperten für Anleger sinnvoll, die Nachforderungen freiwillig zu begleichen. Zwar haben die Finanzbehörden bereits angekündigt, die Steuerforderungen bis zur endgültigen Klärung vor dem BFH auszusetzen. Sollten die Fondsinitiatoren den Prozess aber verlieren, wird es für Investoren noch teurer: Zusätzlich zur Steuernachzahlung fallen nämlich auch während des Aussetzungszeitraums jährlich sechs Prozent Zinsen auf die nicht gezahlten Steuern an.
Wer das Geld nicht auf einmal aufbringt, kann auch allein für die Zinsen die Aussetzung der Vollstreckung beantragen. Investoren, die noch keine Post vom Finanzamt bekommen haben, sollten selbst einen Vorauszahlungsbescheid beantragen. Falls die Fondsinitiatoren aber vor Gericht Erfolg haben sollten, können sich die Nachzahler über Geld vom Fiskus freuen: Denn zu viel gezahlte Steuern erhalten sie mit sechs Prozent Zinsen zurück.
Unterdessen nimmt auch die Kritik an den Fondsinitiatoren zu. Diese hatten gegenüber ihren Anlegern stets versichert, dass die Steuerkonzepte eng mit der Finanzverwaltung abgestimmt worden seien. Der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil widerspricht dieser Auffassung. Die Medienfonds seien nie im Besitz der nötigen verbindlichen Auskunft der Behörden gewesen.
Solange die rechtliche Lage ungeklärt ist, können Anleger aber nicht gegen mögliche Falschberatung durch die Fondsinitiatoren vorgehen. Weiteres Problem: Sollte der BFH tatsächlich erst in einigen Jahren entscheiden, ist für viele Investoren bereits die Frist abgelaufen, innerhalb deren sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Denn die verjähren drei Jahre nach Kenntnis möglicher Prospektfehler oder Falschberatung. Abhilfe würde ein Verzicht der Fondsinitiatoren auf die Einhaltung der Verjährungsfrist schaffen. "Das wäre den Anlegern gegenüber fair", heißt es bei den Anlegerschützern des AAA. "Aber bislang tut sich da wenig."