Wenn es einen Begriff gibt, der meistens in Verbindung mit der Börse fällt, dann sind es Aktien. Es handelt sich dabei um Wertpapiere, die zwar nicht zwangsläufig an der Börse gehandelt werden müssen, allerdings entscheiden sich die meisten Unternehmen dafür, ihre Aktien zum Handel an der Börse zur Verfügung zu stellen. Rechtlich betrachtet sind Aktien stets Anteilscheine, die einen bestimmten Gegenwert repräsentieren. Handelt es sich um Aktien mit einem Nennwert, so ist der Inhaber der Wertpapiere mit genau diesem Wert am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt.
Ausgegeben werden Aktien von Unternehmen, die sich für eine stimmte Unternehmensform entschieden haben, nämlich für die der Aktiengesellschaft. Inhaber von Aktien werden als Aktionäre bezeichnet. Sie sind keine Gläubiger des Unternehmens, wie es zum Beispiel bei Inhabern von Anleihen der Fall wäre. Stattdessen ist jeder Aktionär zu einem Bruchteil Miteigentümer der Aktiengesellschaft.
Aktien lassen sich nach verschiedenen Kriterien in unterschiedliche Gruppen einteilen. Eine Unterscheidung betrifft zum Beispiel die Übertragbarkeit des Eigentums an den Aktien, sodass es in dieser Hinsicht drei Varianten gibt:
- Inhaberaktien
- Namensaktien
- Vinkulierte Namensaktien
Gewöhnliche Aktien werden als Stammaktien bezeichnet und verbriefen dem Aktionär einerseits das Recht, an der jährlichen Hauptversammlung teilzunehmen und dort sein Stimmrecht auszuüben. Zum anderen haben die Aktionäre bei Stammaktien ebenfalls das Recht, eine Dividende je Aktie zu erhalten, falls die Ausschüttung seitens der AG beschlossen wird. Neben den Stammaktien geben manche Aktiengesellschaften zusätzlich oder alternativ auch sogenannte Vorzugsaktien aus. Der Unterschied zu den Stammaktien besteht darin, dass Vorzugsaktien meistens kein Stimmrecht verbriefen, der Aktionär dafür aber eine etwas höhere Dividende, als der Inhaber von Stammaktien erhält.
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