Das Wichtigste in Kürze
- Die Einlagensicherung trägt dazu bei, dass bestimmte Anlageformen einem besonderen Schutz unterliegen.
- Vor allem Banken aus Deutschland sind häufig in einem zusätzlichen privaten Einlagensicherungsfonds organisiert.
- Eigentlich macht die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union den Eindruck, als wenn es sich um ein einheitliches Einlagensicherungssystem aller EU-Staaten gemeinsam handeln wurde. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn alle Mitgliedsstaaten sind einzeln dafür verantwortlich, dass die Einlagensicherung geregelt ist.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung sind insbesondere in Deutschland zahlreiche Banken zusätzlich in einem privaten Einlagensicherungsfonds organisiert.
Die Einlagensicherung trägt dazu bei, dass bestimmte Anlageformen einem besonderen Schutz unterliegen. Die Organisation der Einlagensicherung findet zwar auf nationaler Ebene statt, aber beispielsweise innerhalb der Europäischen Union gilt eine sogenannte gesetzliche Einlagensicherung.
Darüber hinaus sind vor allem Banken aus Deutschland häufig in einem zusätzlichen privaten Einlagensicherungsfonds organisiert. Wir informieren Sie im folgenden Beitrag näher zur Einlagensicherung, welche Unterschiede es zwischen Staaten und Banken gibt, worauf Sie achten sollten und wir gehen unter anderem auf die Frage ein, wie sicher die gesetzliche Einlagengarantie tatsächlich sein kann.
1. Einlagensicherung – Welche Unterschiede zwischen Banken und Staaten sind zu beachten?
Im Folgenden wollen wir auf die Unterschiede zwischen Banken und Staaten bei der Einlagensicherung eingehen:
- Die Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union
- Einlagensicherung innerhalb der EU wird national organisiert
- Einlagensicherung in Deutschland: oft zusätzlich private Einlagensicherungsfonds
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Unbegrenzte Absicherung bei Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken
- Außerhalb der Europäischen Union oftmals keine Einlagensicherung
- Kein Emittentenrisiko bei Investmentfonds
1.1. Die Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union
Für welche Anlageformen gilt die Einlagensicherung?
- Sichteinlagen (Girokonten)
- Tagesgelder
- Festgelder
- Sparkonten
- Sparbriefe
Für Sie als Anleger ist natürlich in erster Linie die Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union von großem Interesse. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die hiesige Einlagensicherung nur für fünf unterschiedliche Finanzprodukte gilt (s. rechte Box).
Bei allen anderen Anlageformen, wie zum Beispiel Fonds, Anleihen oder Aktien, greift die gesetzliche Einlagensicherung hingegen nicht. Ein weiterer wichtiger Faktor der gesetzlichen Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union besteht darin, dass je Gläubiger Guthaben auf den zuvor genannten Konten bis zu 100.000 Euro geschützt sind.
Handelt es sich bei dem entsprechenden Anlage- oder Zahlungsverkehrskonto allerdings umgaben ein Gemeinschaftskonto, gilt ein Schutz von bis zu 200.000 Euro.
Bankengruppe | Sicherungsgrenze |
---|---|
Sparkassen-Gruppe |
|
Volks- und Raiffeisenbanken |
|
Pribanktbanken (EdB) |
|
EU-Banken (Außerhalb der BRD) |
|
1.2. Einlagensicherung innerhalb der EU wird national organisiert

Alle EU-Mitgliedsstaaten sind einzeln dafür verantwortlich, dass die Einlagensicherung geregelt ist. Dennoch gibt es eine EU-Richtlinie zur Einlagensicherung, die einzelne EU-Staaten dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.
Eigentlich macht die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union den Eindruck, als wenn es sich um ein einheitliches Einlagensicherungssystem aller EU-Staaten gemeinsam handeln wurde.
Dies ist jedoch nicht der Fall, denn alle Mitgliedsstaaten sind einzeln dafür verantwortlich, dass die Einlagensicherung geregelt ist. Dennoch gibt es eine EU-Richtlinie zur Einlagensicherung, die einzelne EU-Staaten dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.
Dazu gehört insbesondere das Schaffen nationaler Einlagensicherungsfonds. Neben der bereits zuvor erwähnten erhöhten Einlagensicherung ist ferner vorgegeben, dass die Guthaben im Schadensfall innerhalb eines Zeitraums von maximal sieben Tagen an den Kunden ausgezahlt werden müssen.
1.3. Einlagensicherung in Deutschland: oft zusätzlich private Einlagensicherungsfonds
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung sind insbesondere in Deutschland zahlreiche Banken zusätzlich in einem privaten Einlagensicherungsfonds organisiert.
Hier gibt es teilweise große Unterschiede zwischen den einzelnen Bankengruppen, auf die insbesondere solche Anleger achten sollten, die mit ihrem Vermögen, beispielsweise auf dem Festgeldkonto, über die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro hinausgehen.
Beim Vergleich der privaten Einlagensicherungsfonds und den zugehörigen Banken ist es sinnvoll, sich etwas näher mit dem deutschen Bankensystem zu beschäftigen. Dies ist leider relativ unübersichtlich, was insbesondere damit zu tun hat, dass es zahlreiche unterschiedliche Bankengruppen gibt:
Bankentyp | Anbieter |
---|---|
Großbanken |
» Hier gelangen Sie zum Informationsangebot der deutschen Bank |
Privatbanken |
» Hier gelangen Sie zum Informationsangebot der HSBC Trinkaus & Burkhardt |
Investitionsbank von Bund und Ländern |
» Hier gelangen Sie zum Informationsangebot der Investitionsbank Berlin |
Sparkassen |
|
Volks-und Raiffeisenbanken |
» Hier gelangen Sie zum Informationsangebot der Schwäbisch Hall |
Sparda-Banken |
|
PSD-Banken |
|
Direktbanken |
|
1.4. Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Aktuell beläuft sich die Deckung der Einlagen in diesem freiwilligen Einlagensicherungsfonds auf bis zu maximal 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Mitgliedsbanken, und zwar pro Kunde.
Zahlreiche Banken sind hierzulande Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds, nämlich im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dies hat insbesondere für Kunden den Vorteil, dass die Einlagensicherung meistens deutlich höher als die gesetzliche Einlagengarantie ist.
Aktuell beläuft sich die Deckung der Einlagen in diesem freiwilligen Einlagensicherungsfonds auf bis zu maximal 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Mitgliedsbanken, und zwar pro Kunde.
1.5. Unbegrenzte Absicherung bei Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken

Die höchste Einlagensicherung finden Sie bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor.
Die höchste Einlagensicherung finden Sie bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor. Zumindest theoretisch sind dort nämlich sämtliche Kundeneinlagen in unbegrenzter Höhe geschützt.
In diesem Fall greift die sogenannte Institutssicherung, denn sowohl Sparkassen als auch Genossenschaftsbanken sind im Gegensatz zu den zuvor erläuterten Privatbanken nicht in den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen als Mitglieder anzutreffen.
1.6. Außerhalb der Europäischen Union oftmals keine Einlagensicherung
Während die Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union für die meisten Anleger sehr zufriedenstellend ist, sieht es außerhalb des EU-Raums deutlich schlechter aus.
In vielen Staaten gibt es überhaupt keine gesetzliche oder private Einlagensicherung, sodass das sogenannte Emittentenrisiko dort auch auf den eigentlich sicheren Anlageformen wie Tagesgeld, Sparkonto oder Festgeld zutrifft.
Aus diesem Grund sollten Sie sich als Anleger genau informieren, ob und wenn ja, welche Einlagensicherung in dem Staat außerhalb der EU existiert, in dem Sie über die entsprechende Bank Geld anlegen möchten. So sollten Sie nicht den Fehler begehen, sich ausschließlich von besonders attraktiven Zinsen dazu verführen zu lassen, nicht auf die Absicherung der Einlagen zu achten.
1.7. Kein Emittentenrisiko bei Investmentfonds
Falls Sie der Einlagensicherung trotz deren Stärken nicht ganz über den Weg trauen, gibt es noch eine vielleicht sogar bessere Alternative, mittels derer Sie das Emittentenrisiko, um das ist natürlich auch bei der Einlagensicherung geht, tatsächlich vollständig ausschalten können. Bei Investmentfonds ist es nämlich so, dass dieses Emittentenrisiko nicht existent ist.
Insofern gibt es im Hinblick auf das Emittentenrisiko im Grunde keine sicherere Anlageform als klassische Investmentfonds. Allerdings bezieht sich dies natürlich nur auf das Emittentenrisiko, denn Kurs-, Ertrags- und zum Teil Währungsrisiken sind bei Fonds definitiv trotzdem vorhanden.
Die Einlagensicherung ist definitiv eine gute Sache, denn dadurch wird – zumindest auf dem Papier – das Emittentenrisiko für durchschnittlich mindestens 80 Prozent aller Anleger alleine durch die gesetzliche Einlagensicherung ausgeschaltet. Dennoch gibt es immer wieder Kritik, sowohl an der privaten als auch an der gesetzlichen Einlagensicherung. Kritiker bemängeln nämlich, dass diese Sicherung der Einlagen bei der Insolvenz einer großen oder sogar mehrerer Banken als Kettenreaktion nur auf dem Papier bestünde. Sollten beispielsweise zwei systemrelevante Großbanken in der Europäischen Union insolvent werden, würde vermutlich nicht genug Kapital vorhanden sein, um tatsächlich alle Gläubiger zu befriedigen und deren Guthaben in vollem Umfang zurückzuzahlen. Zudem könnte es sogar zu einem Kollaps des Finanzsystems kommen, sodass sämtliche Einlagen in großem Ausmaß gefährdet werden. Meistens ist mit der Kritik allerdings kein Alternativvorschlag verbunden, denn im Schadensfall würde es sich um solch hohe Summen handeln, die schlichtweg nicht in vollem Umfang durch etwaige Maßnahmen abgesichert werden könnten.
2. Weitere Fragen zur Einlagensicherung
2.1. Wofür gilt die hiesige Einlagensicherung?
Die hiesigen Einlagensicherungen gelten für Sichteinlagen (Girokonten), Tagesgelder, Festgelder, Sparkonten, Sparbriefe2.2. Gibt es aktuelle Vergleiche/Tests zu Einlagensicherungen?
Die Stiftung Warentest/Finanztest hat zuletzt am 6. April 2025 zu Tagesgeldern veröffentlicht und erklärt hierbei wie die Einlagensicherung in Deutschland funktioniert
Bildnachweise: todking/shutterstock, todking/shutterstock, Grecaud Paul/AdobeStock, Screenshot Bankenverband.de, Screenshot Sparkasse.de (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)


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