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Europa

Cum-Cum und Cum-Ex – Betrug am Staat und Steuerzahler?

Frankfurt Main Bankenviertel Mainhattan Bankemtetropole

Auch im Frankfurter Bankenviertel soll der mutmaßliche Betrug geplant worden sein.

Aktuelle Schadensübersicht:

Deutschland: mindestens 31,8 Milliarden Euro
Frankreich: mindestens 17 Milliarden Euro
Italien: mindestens 4,5 Milliarden Euro
Dänemark: mindestens 1,7 Milliarden Euro
Belgien: 201 Millionen Euro

Reporter von Panorama, Zeit und Zeit Online kamen 2017 dem größten Steuerraub aller Zeiten auf die Spur. Ein Deutscher übergab ihnen Dokumente, die von Banken, Hedgefonds und Wirtschaftskanzleien stammen und Internas, Notizen, E-Mails, Anweisungen und Tabellen enthielten. Die Beteiligten an diesem Raubzug: Aktienhändler, Anleger, Banker und Steuerberater. Die auszuwertenden Unterlagen waren auf zwei kleinen unscheinbaren Datensticks gespeichert. Die Menge an Informationen war allerdings schier unfassbar und so wurde das Team nach einem Jahr Recherche um europäische Kollegen erweitert, da, wie man zwischenzeitlich feststellte, der Raubzug nicht nur in Deutschland stattfand. Insgesamt sind es aktuell 39 Journalisten aus 12 Ländern, die an der Aufdeckung des europaweiten Diebstahls arbeiten.

1. Im Video: Cum/Cum und Cum/Ex erklärt

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2. Cum/Ex

Bei Cum/Ex-Geschäften geht es um Geschäfte mit (lateinisch cum) Wertpapieren, aber ohne (lateinisch ex) Dividendenausschüttungsanspruch. Wenn der Verkäufer einer Aktie ein Leerverkäufer ist, dann erwirbt er die Aktie tatsächlich erst nach Dividendentermin. In der Zwischenzeit ist es aber so, dass es gleich zwei Aktionäre gab, aber nur eine Aktie. Und so konnten beide – nämlich der ursprüngliche Inhaber und der Käufer des Leerverkäufers – eine Bescheinigung und damit einen Anspruch auf eine Steuergutschrift erhalten. Das Finanzamt hat also mehr Steuern erstattet, als eingenommen. Normalerweise sollte spätestens seit 2007 die depotführende Bank des Leerverkäufers die doppelt bescheinigte Kapitalertragssteuer einziehen und an das Finanzamt weiterleiten.

Die Sache hat allerdings einen Haken, den die Räuber fleißig nutzten: sie umgingen diese Regelung, indem sie eine ausländische Bank dazwischenschalteten, die nicht zum inländischen Einbehalt der Kapitalertragsteuer verpflichtet ist.

3. Cum/Cum

Es geht um Aktien und den Zeitraum rund um die Dividendenzahlung. Es handelt sich bei Cum-Cum um Geschäfte mit (lateinisch cum) Wertpapieren und mit Dividendenausschüttungsanspruch. Ein ausländischer Anleger muss bei der Ausschüttung der Dividende in Deutschland normalerweise 15% Kapitalertragsteuer abführen. Dies kann er wie folgt umgehen: er verleiht die Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an einen deutschen Finanzdienstleister, damit der sich die verauslagte Kapitalertragsteuer vom deutschen Finanzamt erstatten lassen kann. Direkt nach dem Dividendenstichtag werden die Aktien dann wieder an den ausländischen Besitzer zurückgegeben. Das Ergebnis: der Finanzdienstleister und der ausländische Inhaber teilen sich die gesparte Steuer. Und das deutsche Finanzamt geht leer aus. Seit dem 01.01.2016 wurde dem ein Riegel vorgeschoben. Es gibt in Deutschland nun ein Gesetz, das bestimmt, dass Anleger die Papiere künftig 45 Tage vor und nach dem Stichtag im Besitz haben müssen, um sich die bereits von der Aktiengesellschaft abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Dividende erstatten lassen zu können.

4. Der Staat reagiert

2012 gab es diesbezüglich eine Änderung im Gesetz. Demnach sind nicht mehr die Aktiengesellschaften, sondern die depotführenden Banken zur Abführung der Kapitalertragssteuer verpflichtet. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass stets eine Übereinstimmung zwischen der Bescheinigung der Kapitalertragssteuer und der tatsächlichen Erhebung gewährleistet ist. Das steuergetriebene Cum/Cum-Geschäft gab es in Europa bereits seit den 90er-Jahren. Cum/Ex-Geschäfte gab es in Deutschland seit 2001, in der Schweiz seit 2006 und in Dänemark erst seit 2012. Die Behörden in den betroffenen Ländern reagierten unterschiedlich schnell. So brauchten die Schweizer nur zwei Jahre, um Cum-Ex-Geschäfte 2008 zu unterbinden, während es in Deutschland dank einer starken Banken-Lobby elf Jahre brauchte.

Wird der Staat das Geld zurückfordern?

Es ist in der Finanzwelt zurzeit noch immer umstritten, ob Cum/Cum und Cum/Ex legal sind, oder nicht. Je nachdem, welche Seite man hört, findet man Befürworter und Gegner. Und immer mit Gutachten. Natürlich versucht Deutschland, die unrechtmäßig gewährten Steuererstattungen wieder einzutreiben. Dazu muss allerdings zuerst in der letzten Instanz geklärt werden, ob Cum/ex nun legal oder illegal ist. Und solange das nicht passiert ist, bleibt den beteiligten Banken nur, rechtzeitig genügend Rücklagen zu bilden für den Fall der Fälle. Und sich aus solchen steuergetriebenen Geschäften rauszuhalten. Soweit die Theorie.


Bildnachweise: HPDorn/Pixabay.com (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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