Depotüberträge von Investmentanteilen aus dem Ausland werden ab 2023 aufwendiger. Depotinhaber müssen dann einen weiteren Nachweis der abgebenden Bank erbringen. Wer den Aufwand oder steuerliche Nachteile fürchtet, sollte jetzt handeln.
Mit einem Schreiben vom 19. Mai 2022 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) Einzelfragen zur Abgeltungsteuer und steuerlichen Behandlung von Wertpapierdepots neu geregelt.
Bisher konnten Anleger davon ausgehen, dass bei Übertrag eines Depots innerhalb der EU (und weiteren Ländern außerhalb der Europäischen Wirtschaftszone – die Anschaffungsdaten der Investmentanteile (Kaufdatum / Kurs) elektronisch an die Banken übertragen werden. Sofern kein Gläubigerwechsel stattfand, hatte die Übertragung keine steuerlichen Auswirkungen.
Neuregelung: Ab 2023 wird nachverfolgt
Mit dem Schreiben vom 19. Mai 2022 wird das Verfahren nach den Vorgaben des Bundesfinanzministerium aufwendiger. Das Ministerium gewährt allerdings noch eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum Jahresende, um Umstellungen in der Abwicklung bei allen beteiligten Instituten zu ermöglichen. Ab 1. Januar 2023 wird es aber ernst: Anleger, die das Depot von einer EU-ausländischen Bank nach Deutschland zur ihrer Bank übertragen, müssen spätestens dann dazu einen Nachweis des ausländischen Instituts vorlegen, dass in den letzten zehn Jahren kein Erbfall oder sonstiger unentgeltlicher Übertrag von Fondsanteilen bezogen auf das zu übertragende Depot stattgefunden hat.
Was sind die Folgen?
Wer den Aufwand scheut oder den Nachweis aus sachlichen oder sonstigen Gründen nicht erbringen kann, kann den Übertrag ab 2023 nur nach den Regeln des „Depotübertrags mit Gläubigerwechsel“ vollziehen. Die Folgen sind ein (fiktiver) Verkauf der Fondsanteile zu den Kursen zum Zeitpunkt des Depotübertrages. Etwaige Veräußerungsgewinne werden dann steuerlich wirksam.
Praxistipp: Überlegen und handeln
Grundsätzlich bleibt der Depotübertrag mit Übernahme der Erwerbsdaten auch weiterhin möglich. Es steigt lediglich der Nachweisaufwand für Anleger. Ihre Bank wird Sie über das neue Prozedere informieren.
Anleger, die einen Depotwechsel aus dem EU-Ausland ohnehin planen, können diesen vorziehen, wenn sie den Aufwand scheuen. Am besten frühzeitig, um den Vorgang in aller Ruhe in diesem Jahr abzuschließen.
Sollten Sie sich zur besten Umsetzung von Depotüberträgen aus dem Ausland unsicher sein, kontaktieren Sie einfach Ihren Steuerberater, dieser hilft Ihnen gerne weiter.
Quelle: BMF Schreiben vom 19.05.2022
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