ⓘ Hinweis: Unsere Redaktion entscheidet unabhängig über ihre Empfehlungen. In manchen Fällen erhalten wir zur Finanzierung unseres Angebots eine Vergütung durch Werbung.

Finanzcheck

Arbeitnehmersparzulage: So profitieren Sie von staatlicher Förderung

Erhalten Sie eine vermögenswirksame Leistungen und zwischen 17.900 und 20.000 € als Förderung vom Staat

Das Wichtigste in Kürze
  • Um die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtigste Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber bietet freiwillig eine Vertrag über vermögenswirksame Leistungen an.
  • Um die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen zu können, darf Ihr Einkommen als alleinstehende Person nicht 20.000 € übersteigen, bei Eheleuten sind es 40.000 €.
  • Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Bausparverträgen gerade einmal 9 %, beim Wertpapiersparen werden Ihnen 20 % gutgeschrieben. Geeignete Anbieter für das Wertpapiersparen sind unter anderem die DKB, comdirect, Commerzbank und die Consorsbank.
Arbeitnehmersparzulage Bausparen Leistungen

Um sich den Traum eines Eigenheims zu finanzieren, können Sie jährlich bis zu 9 % der Arbeitnehmersparzulage auf Ihren Bausparvertrag erhalten.

Für Sparer gibt es in Deutschland schon seit Jahrzehnten bestimmte Förderungen. Zu den ältesten und bekanntesten Förderungen im Finanzbereich gehört insbesondere die Arbeitnehmersparzulage.

Es handelt sich dabei um einen staatlichen Zuschuss, der insbesondere die Vermögensbildung von Arbeitnehmern fördern soll.

In unserem Beitrag erfahren Sie:

  • ob auch Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten können,
  • wie hoch diese Sparzulage ist,
  • wer die staatliche Förderung überhaupt in Anspruch nehmen kann

und was Sie sonst zu diesem interessanten Thema wissen sollten.

1. Wer erhält eine Arbeitnehmersparzulage?

1.1. Folgende Voraussetzungen gilt es bei der Arbeitnehmersparzulage zu erfüllen

Die Arbeitnehmersparzulage, kurz Sparzulage, wird nicht jeder Person in Deutschland gezahlt. Wie immer gibt es einige Voraussetzungen, an welche die Zahlung dieses staatlichen Zuschusses gebunden ist. Eine Grundvoraussetzung besteht darin, dass Sie einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abschließen.

Worum handelt es sich dabei?

  • Vermögenswirksame Leistungen sind im Grunde Sparbeiträge, die nach wie vor viele Arbeitgeber in Deutschland zu Gunsten ihrer Mitarbeiter zahlen.
  • Voraussetzung ist allerdings der Abschluss eines sogenannten VL-Vertrages, wobei VL für vermögenswirksame Leistungen steht. Allerdings gibt es hierzulande seitens der Arbeitnehmer keine gesetzlichen Ansprüche, dass der Arbeitgeber solche Leistungen anbieten muss.

Daher sind vermögenswirksame Leistungen in aller Regel freiwillig, es sei denn, der Arbeitgeber ist einem Tarifvertrag angeschlossen, innerhalb dessen die Zahlung einer bestimmten VL-Leistung festgeschrieben ist.

Bei den folgenden Sparformen ist es möglich, diese auch in Form eines VL-Vertrages zu nutzen. Wichtig zu betonen ist allerdings, dass nur bei einem Teil dieser nachfolgend aufgeführten Anlageformen eine Arbeitnehmersparzulage gezahlt wird:

  • Unternehmenssparformen, beispielsweise Aktienfonds oder eine Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter
  • Bausparvertrag
  • Tilgung eines Immobilienkredites bei selbstgenutztem Haus oder Wohnung
  • offene Fonds
  • Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften
Die zuvor genannten Sparformen sind nicht nur im Rahmen vermögenswirksamer Leistungen zulässig, sondern werden auch durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Dies gilt hingegen nicht für weitere Sparformen, die zwar im VL-Bereich zulässig sind, bei denen allerdings keine Arbeitnehmersparzulage gezahlt wird.

Dazu gehören:

  • betriebliche Altersvorsorge
  • Lebensversicherung
  • Banksparplan

1.2. Arbeitnehmersparzulage: Einkommensgrenze muss eingehalten werden

Zu den wichtigen Voraussetzungen der Arbeitnehmersparzulage, die unbedingt eingehalten werden müssen, zählt bei der Arbeitnehmersparzulage auch eine Einkommensgrenze. Wenn Sie auch im Folgejahr diese Einkommensgrenze einhalten, können Sie die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend beantragen.

Dabei ist allerdings zu differenzieren, ob sich der Sparer dafür entscheidet, dass die VL-Leistungen für wohnwirtschaftliche Zwecke oder für eine andere Form des Sparens genutzt werden.

In der Regel wird daher zwischen einem Bausparvertrag und einem Wertpapiersparvertrag unterschieden.

Wenn Sie die vermögenswirksame Leistung für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden, fließt die Arbeitnehmersparzulage in einen Bausparvertrag. Für Alleinstehende gilt eine Einkommensgrenze in Höhe von 17.900 Euro. Verheiratete dürfen bei einer Zusammenveranlagung eine doppelt so hohe Grenze nutzen, also 35.800 Euro.

In beiden Fällen ist das zu versteuernde Einkommen gemeint.

Falls Sie die Sparzulage hingegen für einen VL-Vertrag nutzen möchten, bei dem das Wertpapiersparen im Vordergrund steht, dann ist die geltende Einkommensgrenze mit 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Eheleuten bzw. Lebenspartnern etwas höher angesetzt.

Zu den Voraussetzungen der Arbeitnehmersparzulage gehört als dritter Punkt, dass der VL-Vertrag eine Laufzeit bzw. Bindungsdauer von mindestens sieben Jahren hat, wobei in der Regel allerdings nur sechs Jahre Einzahlungen vorgenommen werden müssen.

Im Überblick sind es die folgenden Voraussetzungen, unter denen Sie eine Arbeitnehmersparzulage erhalten können:

  • abhängige Beschäftigung muss vorhanden sein (Arbeitnehmer)
  • die Grenzen der Arbeitnehmersparzulage sind zu beachten (Einkommensgrenzen)
  • die Sperrfrist der Arbeitnehmersparzulage muss eingehalten werden (sieben Jahre Minimum)
  • Vertrag über vermögenswirksame Leistung wurde abgeschlossen

2. Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Bei der Arbeitnehmersparzulage ist die Höhe der staatlichen Förderung davon abhängig, wie viel vermögenswirksame Leistungen pro Monat bzw. Jahr in den gewählten Sparvertrag fließen.

Ferner ist die Arbeitnehmersparzulage in der Höhe ebenfalls davon abhängig, ob Sie sich für einen Bausparvertrag oder zum Beispiel für einen Sparvertrag mit Aktienfonds entscheiden. In beiden Fällen ist allerdings eine Obergrenze per Gesetz zu beachten, auf die wir jetzt näher eingehen möchten.

2.1. Arbeitnehmersparzulage: Bausparvertrag mit 9 % gefördert

Falls Sie sich bei der Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparvertrag entschieden haben, dann beträgt die Förderung neun Prozent. Diese Prozentzahl bezieht sich allerdings nur auf die vermögenswirksame Leistungen, die in den Sparvertrag fließen.

Meistens können Sie zusätzlich eine Eigenleistung vornehmen, allerdings wird darauf keine Arbeitnehmersparzulage gezahlt.

Ohnehin gibt es eine Obergrenze, denn es werden maximal 470 Euro pro Jahr angerechnet. Dies wiederum bedeutet, dass Sie beispielsweise bei einem Bausparvertrag im Jahr maximal eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 42,30 Euro erhalten können.

2.2. Arbeitnehmersparzulage: Sparvertrag über Wertpapiere oder Vermögensbeteiligungen

Während die Mindestlaufzeit als eine Voraussetzung bei allen Formen von VL-Verträgen gleich ist, gibt es bei der Höhe der Arbeitnehmersparzulage einen Unterschied zwischen vermögenswirksame Leistungen, die für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden oder insbesondere dem Wertpapiersparen und den Vermögensbeteiligungen dienen.

Im letzteren Fall beträgt die Arbeitnehmersparzulage nicht – wie insbesondere beim Bausparen – neun Prozent, sondern es werden 20 Prozent auf die VL Leistungen gezahlt. Allerdings ist die maximal angerechnete VL-Leistung etwas niedriger als beim Bausparen, denn sie beläuft sich auf 400 Euro im Jahr. Dies wiederum bedeutet, dass ein Sparer maximal 80 Euro Arbeitnehmersparzulage in diesem Fall erhalten kann.

Da es für viele Sparer nicht ganz einfach ist,ß sich für den richtigen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen zu entscheiden, möchten wir an dieser Stelle tabellarisch einmal die wichtigsten Unterschiede zwischen den zwei am häufigsten genutzten Sparformen im VL-Bereich aufzeigen, nämlich zum einen dem Wertpapiersparen in Aktienfonds und zum anderen dem Bausparen.

KategorieSparform
Sicherheit
  • Aktienfonds: mittel
  • Bausparen: hoch
Rendite
  • Aktienfonds: gut bis sehr gut
  • Bausparen: schlecht
Höhe der Förderung
  • Aktienfonds: 20 %
  • Bausparen: 9 %
Maximale Zulage im Jahr
  • Aktienfonds: 80 €
  • Bausparen: 42,30 €
Sparziel
  • Aktienfonds: Vermögensaufbau
  • Bausparen: Immobilieneigentum

2.3. Zwei Verträge abschließen und doppelte Förderung nutzen

Eine maximale Sparzulage – je nach Vertragsart – zwischen rund 42 und 80 Euro klingt auf den ersten Blick sicherlich für viele Sparer wenig attraktiv. Allerdings ist es immerhin möglich, zwei gesonderte Verträge über vermögenswirksame Leistungen abzuschließen und damit praktisch die doppelte Förderung nutzen zu können.

Insbesondere unter der Voraussetzung, dass sich der Arbeitgeber an den VL-Leistungen beteiligt, ist es in diesem Fall sinnvoll, dass er die geplante Summe auf beide Verträge aufteilt. Auf diese Weise haben Sie mit einer geschickten Kombination die Möglichkeit als Alleinstehender über 120 Euro und als Ehepaar fast 250 Euro im Jahr an Arbeitnehmersparzulage zu vereinnahmen.

3. Wie läuft die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage ab?

3.1. Beantragung der Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage Vertrag

Vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage sind eine freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers, für die er maximal 40 € im Monat aufwenden kann.

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten und einen entsprechenden VL-Vertrag abgeschlossen haben, möchten Sie – bei Einhaltung der Einkommensgrenzen – sicherlich nicht auf die Sparzulage verzichten. Daher stellt sich die Frage, wo und wie Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen können.

Zunächst erfolgt die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Arbeitnehmersparzulage per Formular beantragt wurde. Dies geschieht im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung, indem Sie explizit ankreuzen, dass Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen möchten. Vorher sind aber noch einige Schritte zu absolvieren.

Daher soll Ihnen die folgende Anleitung dabei helfen, Ihnen den Weg auf den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage aufzuzeigen:

  1. Sparform auswählen (meistens Bausparvertrag oder Fondssparen)
  2. Anbieter / Angebote vergleichen
  3. VL-Vertrag abschließen
  4. Kopie an Arbeitgeber und Zahlungen regeln lassen
  5. Sparzulage beim Finanzamt per Einkommensteuererklärung beantragen

3.2. Weitere Tipps: Mit dem Baufinanzierungs-Rechner Ihr Potenzial berechnen

3.3. Mithilfe des Arbeitnehmersparzulage-Rechners die jährliche Förderung ermitteln

Viele Sparer möchten im Zusammenhang mit der Arbeitnehmersparzulage wissen, wie hoch diese für sie persönlich ausfällt. An dieser Stelle kann ein Rechner hilfreich sein, damit Sie Ihren persönlichen Zulagenbetrag kennen. Berücksichtigen bei der Berechnung der Arbeitnehmersparzulage mögliche Kinderfreibeträge, die Familien zustehen.

Unterschiede gibt es dabei insbesondere aufgrund der unterschiedlichen VL-Verträge, des Familienstandes und natürlich bezüglich der monatlichen Sparbeiträge.

Somit ist die Arbeitnehmersparzulage für ein Ehepaar in der Regel etwa doppelt so hoch wie für Alleinstehende, weil eben beide Partner einen eigenständigen VL-Vertrag abschließen können. Auf dieser Grundlage möchten wir im Folgenden eine Beispielrechnung für eine Familie mit einem Gesamteinkommen in Höhe von 35.000 Euro durchführen:

PersonKonditionen
Ehefrau
  • Form: Sparvertrag über wohnwirtschaftliche Zwecke (Bausparvertrag)
  • monatliche VL-Leistung: 40 €
  • Arbeitnehmersparzulage: 42,30 €
Ehemann
  • Form: Wertpapiersparvertrag
  • monatliche Sparleistung (vermögenswirksame Leistung): 40 €
  • Arbeitnehmersparzulage: 80 €

Auf Grundlage der in unserem Beitrag benannten Zahlen und Höchstgrenzen ergibt sich, dass das Ehepaar Jahr für Jahr zusammen eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 122,30 Euro erhält.

3.4. Arbeitnehmersparzulage im Vergleich: Das sollten Sie wissen

Bei der Arbeitnehmersparzulage im Test geht es vor allem darum, den für den Sparer geeigneten VL-Vertrag zu finden.

Bei der Arbeitnehmersparzulage von einem Testsieger zu sprechen bedeutet demnach, dass sich zum Beispiel bei diesem Anbieter besonders gute Renditen mit den Sparvertrag erzielen lassen.

Die beste Arbeitnehmersparzulage in dem Sinne gibt es natürlich nicht, da sich derartige Tests, die zum Beispiel von Stiftung Warentest bzw. Finanztest durchgeführt werden, ausschließlich auf die Anbieter beziehen. Zu diesem Thema erhalten Sie übrigens auch auf FTD.de nützliche Informationen, beispielsweise, worauf Sie bei einem Vergleich verschiedener Sparverträge achten sollten.

4. Was gibt es des Weiteren bei der Arbeitnehmersparzulage zu beachten?

  • 4.1. Arbeitnehmersparzulage muss nicht bei der Steuer angegeben werden

    Wie bei nahezu allen Finanzthemen, bei denen es um Geldanlagen oder Sparen geht, fragen sich die Betroffenen auch bei der Arbeitnehmersparzulage, was in steuerlicher Hinsicht zu beachten ist.

    • Muss die Zulage dem Finanzamt gemeldet werden?
    • Ist die Sparzulage in der Steuererklärung zu erfassen und falls ja, kann dies über Elster erfolgen?

    In diesem Fall lässt sich die Frage recht einfach beantworten. Da die Arbeitnehmersparzulage nicht zu den gewöhnlichen Einkünften nach dem Einkommensteuergesetz zählt und es sich auch nicht um ein Arbeitsentgelt (Einkommen) handelt, muss die Zulage seitens des Arbeitnehmers nicht versteuert werden.

  • 4.2. Wohnungsbauprämie als Alternative zur Arbeitnehmersparzulage

    Aufgrund der Einkommensgrenzen kann es passieren, dass Sie zwar einen Bausparvertrag haben, jedoch oberhalb der Einkommensgrenzen liegen. In diesem Fall kann als Alternative zu Arbeitnehmersparzulage die Wohnungsbauprämie genutzt werden, bei der die Einkommensgrenzen mit 25.600 (Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro (Ehepaare) etwas höher sind.

    Die Wohnungsbauprämie wird gezahlt, wenn Sie einen gewöhnlichen Bausparvertrag in Anspruch nehmen. Es muss sich also im Gegensatz zu Arbeitnehmersparzulage nicht um VL-Leistungen handeln.

  • 4.3. Als Rentner haben Sie keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage

    Sobald Ihr Arbeitsverhältnis endet und Sie Rente beziehen, ist die Arbeitnehmersparzulage für Sie nicht mehr verfügbar und Ihr Anspruch darauf verfällt.

    Des Weiteren interessant: Die Arbeitnehmersparzulage im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem abgeschlossenen Tarifvertrag.


Bildnachweise: Monster Ztudio/Shutterstock, Monster Ztudio/Shutterstock, Andrei_R/Shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

Festgeld-Vergleich

Geben Sie die Laufzeit vor, ftd.de findet die besten Zinsen

Tagesgeld-Vergleich

Mit dem Einlagensicherungscheck sind Sie auf der sicheren Seite

Depot-Vergleich

Ohne den Vergleich von ftd.de sollten Sie kein Depot eröffnen

Geschäftskonten-Vergleich

Geschäftskonten müssen kein Geld kosten – sparen Sie mit ftd.de

Ratenkredit-Rechner

Ratenkredite wechseln häufig den Zins – sparen Sie bares Geld

Kreditkarten-Vergleich

Finden Sie schnell und einfach die günstigste Kreditkarte

Mehr aus Finanzcheck

Jetzt kostenlos Geschäftskonten vergleichen:
Geldeingang p.m.
∅ Guthaben:
Beleglose Buchungen p.m.
Beleghafte Buchungen p.m.
Unternehmensart:
Jetzt Studentenkonten vergleichen:
Zahlungseingang / monatlich:
Durchschnittlicher Kontostand:
Girokonto mit Kreditkarte:
Jetzt kostenlos Kreditkarten vergleichen:
Jahresumsatz im Euroland:
Jahresumsatz im Nicht-Euroland:
Kartengesellschaft:
Jetzt kostenlos Festgeldkonten vergleichen:
Anlagebetrag:
Anlagedauer:
Einlagensicherung:
Jetzt kostenlos Depotanbieter vergleichen:
Ordervolumen:
Order pro Jahr:
Anteil Order über Internet:
Durchschnittl. Depotvolumen:
Jetzt kostenlos Tagesgeldkonten vergleichen:
Anlagebetrag:
Anlagedauer:
Einlagensicherung:
Jetzt kostenlos Girokonten vergleichen:
Zahlungseingang / monatlich:
Durchschnittlicher Kontostand:
Girokonto mit Kreditkarte:
Jetzt kostenlos Ratenkredite vergleichen:
Nettodarlehensbetrag:
Kreditlaufzeit:
Verwendungszweck: