Finanzcheck

Energie-Hilfen, Wohngeld, Steuersenkung, so kommen Sie 2023 an ihr Geld

Mit diesen Entlastungen wird Ihnen 2023 geholfen

Gasherd mit Taschenrechner und Geldscheinen (Foto: freepik, user3999157)Wir befinden uns in schweren Zeiten, mit hohen Inflationszahlen und einer drohenden Rezession. Sie sollten sich gut auf das nächste Jahr vorbereiten. Denn es drohen weitere Preiserhöhungen, insbesondere die Energieversorger dürften nochmals kräftig an der Preisspirale drehen.
Aber Sie können sich auf ein umfangreiches Entlastungspaket durch die Bundesregierung einstellen.
Wir listen gerne kurz auf, worauf Sie achten müssen:

– Energiekosten
– Wohngeld
– Steuerentlastungen
– Erhöhte Kindergeldzahlungen

Energiekosten:

Als kurzfristige Entlastung für die Heizperiode 2022 soll von September bis Dezember 2022 einmalig ein weiterer Heizkostenzuschuss an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden. Diesen Anspruch sollten Sie auch separat prüfen lassen.
Es ist auch ein Härtefälle Budget von 500 Millionen geplant, jedoch ist diese Gesetzgebung noch nicht durch. Hier ist geplant Bürger zu entlasten, die die extrem hohe Energiekosten einfach nicht mehr zahlen können.

Wohngeld:

Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Leider gibt es keine allgemeine Einkommensgrenze ab wann Wohngeld gewährt wird. Es kann jedoch unter Wohngeldrechner leicht nachgerechnet werden, ob man Wohngeld beziehen kann.
Das Wohngeld muss bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden. WICHTIG! Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Steuerentlastungen:

Aus dem Finanzresort der Bundesregierung ist einiges auf den Weg gebracht worden, um insbesondere Arbeitnehmer weiter zu entlasten. Allein um die kalte Progression auszugleichen, steigt der Grundfreibetrag. Der bisherige Grundfreibetrag wird um 561 Euro steigen – und beträgt dann 10 908 Euro im kommenden Jahr. 2024 soll er nochmals auf 11 604 Euro angehoben werden.
Für alle Steuerpflichtigen bedeutet das, dass ihr Steuersatz sinkt und ihnen künftig mehr Netto vom Brutto bleiben wird. Zusätzlich wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst bei 62.810 Euro greifen. Bisher war dieser bereits ab 58.597 Euro fällig. Also ist auch hier eine weitere steuerliche Entlastung von 4.213 Euro möglich. Diese Entlastungen greifen automatisch, hierfür müssen Sie nichts beantragen.

Erhöhte Kindergeldzahlungen:

In 2023 beträgt das Kindergeld je Kind einheitlich 250 EUR. Gegenüber 2022 bedeutet dies für das 1. und 2. Kind eine Erhöhung um 31 EUR und für das 3. Kind um 25 EUR.
Sofern Sie bereits Kindergeld beziehen, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die neuen Sätze werden automatisch an Sie ausgezahlt.

 

 

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