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Finanzcheck

Erwerbsminderungsrente: Gesetzliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit

Informieren Sie sich über die Beantragung, Berechnung und Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird in Deutschland gezahlt, wenn eine Person nicht mehr dazu in der Lage ist, eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
  • Je nachdem, wie viele Stunden am Tag noch gearbeitet werden kann, wird zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderungsrente differenziert.
  • Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach mehreren Faktoren, wie zum Beispiel nach dem Zeitraum, der bis dato in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wurde. Da die Erwerbsminderungsrente häufig nicht ausreicht, raten wir Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und empfehlen folgende Anbieter: CosmosDirekt und Hannoversche.
Erwerbsunfähigkeitsrente Höhe und Anspruch

Die Erwerbsminderungsrente wird ausgezahlt, sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können.

Hierzulande bekommen fast zwei Millionen Menschen aktuell eine Erwerbsminderungsrente. Die Hauptursachen für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sind Krankheiten wie Gelenkprobleme, Erkrankungen der inneren Organe sowie psychische Beschwerden. Die Erwerbsminderungsrente ist in dem Zusammenhang eine gesetzliche Absicherung, damit der Betroffene nicht gänzlich ohne Einnahmen dasteht.

In unserem Beitrag erfahren Sie, worum es sich bei der Erwerbsminderungsrente handelt und wer Anspruch auf diese Leistungen hat. Darüber hinaus gehen wir auf den Unterschied zwischen voller und teilweise Erwerbsminderungsrente ein und wie hoch die Leistung ausfällt.

Sie erhalten zudem Informationen, wie lange Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen und wie Sie die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen müssen.

1. Worum handelt es sich bei der Erwerbsminderungsrente?

Wer zahlt bei der Erwerbsminderungsrente die Krankenversicherung?
Sofern Sie gesetzlich versichert sind, richtet sich der Beitragssatz nach Ihrem Einkommen.

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird an Personen gezahlt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind, eine bestimmte Anzahl von Stunden einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Nicht zu verwechseln ist die Erwerbsunfähigkeitsrente mit der Berufsunfähigkeitsrente.

Die Erwerbsminderungsrente wird per Gesetz erst dann gezahlt, wenn Sie keiner beruflichen Tätigkeit mehr – eine ausreichende Anzahl von Stunden – nachgehen können. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente hingegen wird die Leistung bereits erbracht, wenn Sie „nur“ in Ihrem ausgeübten oder erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können. Daher kann die BU-Versicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Erwerbsminderungsrente sein.

Der Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente ergibt sich daraus, dass Sie seit vielen Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wenn Sie Ihre Arbeit nicht mehr in ausreichendem Umfang absolvieren können, wird entweder eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf diese gesetzlich verankerte Leistung haben.

2. Erwerbsminderungsrente: Welche Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung gilt es zu erfüllen?

Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf die gesetzlich verankerte Leistung?
In dem Zusammenhang ist zwischen versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen zu unterscheiden.

Zum Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist die Voraussetzung aus versicherungsrechtlicher Sicht vor allem, dass Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Das bedeutet, Sie dürfen noch nicht 67 Jahre alt sein, um die Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten.

Neben der Tatsache, dass Sie für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente die Altersrente noch nicht beziehen, müssen Sie über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein.

Innerhalb dieser fünf Jahre müssen Sie mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Man spricht in dem Zusammenhang auch von einer Art Wartezeit. Sind Sie also beispielsweise erst seit drei Jahren gesetzlich rentenversichert, müssen Sie noch zwei Jahre warten, um eine Leistung in Form der Erwerbsminderungsrente zu bekommen.

Neben den versicherungsrechtlichen sind zum Erhalt der Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls medizinische Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst wird überprüft, ob Ihre Arbeitsfähigkeit nicht durch medizinische Maßnahmen oder eine Reha zumindest teilweise wieder herzustellen ist. In diesem Fall wird der Grundsatz „Reha vor Rente“ verfolgt. Vorgenommen wird diese Prüfung durch die Rentenversicherungsträger. Kommt der Prüfer zu dem Ergebnis, dass es selbst durch eine Reha-Maßnahme nicht möglich ist, die Arbeitsfähigkeit in ausreichendem Umfang wiederherzustellen, findet eine weitere Prüfung statt.

Die zweite Prüfung besteht nun darin festzustellen, wie viele Stunden am Tag Sie noch dazu in der Lage sind, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Diese Prüfung zielt darauf ab, festzustellen, ob Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten.

Diesbezüglich gibt es den folgenden Unterschied:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Sie erhalten die volle Erwerbsminderungsrente unter der Voraussetzung, dass Sie nicht mehr als drei Stunden pro Tag eine beruflichen Tätigkeit nachgehen können.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie auf der einen Seite zwar noch mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können. Auf der anderen Seite sind Sie allerdings nicht mehr als sechs Stunden am Tag dazu in der Lage, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen

Beachten Sie dabei bitte, dass es tatsächlich um „irgendeine“ Tätigkeit geht. Es reicht in diesem Fall nicht aus, wenn Sie nur in Ihrem eigenen Beruf nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Sie dürften auch leichte Tätigkeiten in einem anderen Beruf nicht mehr über einen gewissen Zeitraum pro Tag absolvieren können. Es gibt in dem Zusammenhang jedoch eine Ausnahme, nämlich falls Sie vor 1961 geboren sind.

Ausnahme für Personen mit Geburtsjahr vor 1961

In diesem Fall ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente faktisch eine Berufsunfähigkeitsrente. Dies resultiert daraus, dass Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente schon dann erhalten, wenn Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf keine sechs Stunden täglich mehr dazu in der Lage sind, diese Tätigkeit auszuüben.

3. Erwerbsminderungsrente: Was gilt es beim Hinzuverdienst zu beachten?

Gehen wir an dieser Stelle davon aus, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Trotzdem kann es natürlich passieren, dass Sie in Teilzeit einer leichteren beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Dann stellt sich die Frage, ob es bezüglich Ihrer Erwerbsminderungsrente Abzüge gibt. Es geht demzufolge bei der Erwerbsminderungsrente um den Hinzuverdienst und ob dieser die Rente mindert.

Tatsächlich ist es so, dass eine sogenannte Hinzuverdienstgrenze existiert. Diese wird stets auf individueller Basis ermittelt.

Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass Sie bei der Erwerbsminderungsrente Abzüge nicht befürchten müssen, falls Sie jährlich nicht mehr als 6.300 Euro hinzuverdienen. Dieser Betrag ergibt sich daraus, dass Sie pro Monat maximal 450 Euro dazu verdienen dürfen. Demnach ist die Erwerbsminderungsrente mit einem Minijob kompatibel und Sie können den Betrag der Erwerbsminderungsrente aufstocken. Zweimal im Jahr darf der Hinzuverdienst sogar bis zu 900 Euro pro Monat betragen.

Erst unter der Voraussetzung, dass Sie diesen Betrag als Hinzuverdienst überschreiten, gibt es bei der Erwerbsminderungsrente Abzüge. Diese sind allerdings deutlich, denn jeder Euro über den genannten Betrag hinaus wirkt sich so aus, dass davon mindestens 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen werden.

Dazu eine Beispielrechnung:

KategorieAngabe
Erwerbsminderungsrente
  • 700 Euro pro Monat
Hinzuverdienst
  •  7.500 Euro pro Jahr
  • maximale jährliche Hinzuverdienst: 6.300 Euro
Sich auswirkender Hinzuverdienst
  • 1.200 Euro
  • Differenz des maximal möglichen Hinzuverdienstes und dem verdienten Hinzuverdienst
Abzug von der monatlichen Rente
  • mindestens 40 Euro
  • richtet sich nach dem überschrittenen Betrag
Erwerbsminderungsrente nach Abzugmonatlich maximal 660 Euro

In der Berechnung erzielen Sie durch Ihren Hinzuverdienst also 1.200 Euro im Jahr mehr, als Sie aufgrund des maximalen freien Hinzuverdienst von 6.300 Euro haben dürfen.

Dies beträgt auf den Monat umgerechnet einen Hinzuverdienst über der Grenze von 100 Euro. Davon werden mindestens 40 Prozent auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet, sodass Sie einen Abzug von monatlich mindestens 40 Euro haben.

4. Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Erwerbsminderungsrente anspraren

Die Höhe des Rentenbetrages richtet sich nach Faktoren Einzahlungsdauer, eingezahlten Summen und verbliebene Dauer bis zum Renteneintritt.

Neben den Voraussetzungen ist bezüglich der Erwerbsminderungsrente deren Höhe die wichtigste Frage, die Sie sich bereits stellen, bevor Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen.

Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente ist individuell und hängt vor allem davon ab, welchen Rentenanspruch Sie bereits besitzen.

Es kommt insgesamt vor allem auf die folgenden Faktoren an:

  • Einzahlungsdauer in Jahren
  • Summe der Entgeltpunkte
  • Zeitraum bis zur regulären Altersrente

Sie müssen die Erwerbsminderungsrente allerdings nicht selbst ermitteln, sondern stattdessen reicht ein Blick in Ihre jährliche Renteninformation. Dort ist nämlich aufgeführt, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente aktuell sein würde, wenn Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen. Der in der Renteninformation genannte Betrag bezieht sich allerdings auf eine volle Erwerbsminderung.

Durchschnittlich beläuft sich die volle Erwerbsminderungsrente in Deutschland übrigens auch etwa 750 Euro im Monat. Dies reicht natürlich in den allermeisten Fällen nicht aus, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Somit liegt die durchschnittliche Erwerbsunfähigkeitsrente nicht einmal auf dem Niveau der Grundsicherung. Die Erwerbsminderungsrente wird später durch die Altersrente abgelöst.

Unserer folgenden Tabelle können Sie beispielhaft entnehmen, wie hoch eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente auf Grundlage verschiedener Nettoeinkommen ausfallen würde und welche Versorgungslücke sich daraus ergibt:

Nettoeinkommenvolle Rentehalbe RenteVersorgungslücke
1.250 Euro512 Euro265 Eurobis zu 985 Euro
1.900 Euro860 Euro445 Eurobis zu 1.455 Euro
3.000 Euro1.512 Euro768 Eurobis zu 2.232 Euro
4.000 Euro1.798 Euro924 Eurobis zu 3.076 Euro

Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente berechnen möchten, dann benötigen Sie also unbedingt Ihr letztes Nettoeinkommen als Grundlage. Ein Erwerbsminderungsrente Rechner im Internet kann Ihnen dabei helfen. Mittels weniger Angaben ist es so relativ einfach, die Erwerbsminderungsrente zu berechnen.

5. Dauer der Erwerbsunfähigkeitsrente: Wie lange bekommt man die volle Erwerbsminderungsrente?

DRV Rentenversicherung Logo

Die Erwerbsminderungsrente beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung – von dieser erhalten Sie auch den monatlichen Betrag.

Eine wichtige Frage für die Versorgung ist natürlich, über welchen Zeitraum hinweg Sie Ihre Erwerbsminderungsrente erhalten. Zunächst einmal findet die Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente für einen befristeten Zeitraum statt. Die Erwerbsminderungsrente erhalten Sie erst einmal auf Zeit.

Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn es äußerst unwahrscheinlich ist, dass sich Ihr Gesundheitszustand in der Zukunft wieder verbessern wird.

Sollte eine Befristung enden, geht es für Sie darum, die Erwerbsminderungsrente zu verlängern. Sie müssen dann einen sogenannten Folgeantrag stellen. In diesem Fall ist es – wie beim Erstantrag – sinnvoll, dass Sie sich zum Beispiel ein Erwerbsminderungsrente-Formular herunterladen.

» Hier gelangen Sie zum Antrag bei der DRV

Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verbessert haben, was zum Beispiel bei einer Erwerbsminderungsrente wegen einer Depression öfter der Fall ist, kann sich die bis dato volle Erwerbsminderungsrente eventuell auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente reduzieren.

Im „besten“ Fall wird die Rente gestrichen, weil Sie wieder in vollem Umfang beruflich tätig sein können. Maximal findet die Zahlung der Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze statt, denn dann erhalten Sie die gewöhnliche Altersrente.

6. Wie und wo beantrage ich die Erwerbsminderungsrente?

Zu beantragen ist die Erwerbsminderungsrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Nach Eingang des Antrages prüft die Deutsche Rentenversicherung, die DRV, anschließend auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens, in welchem Umfang Sie noch arbeiten können. Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie anschließend die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.

Der folgenden übersichtlichen Anleitung können Sie entnehmen, wie der Ablauf beim Beantragen der Erwerbsminderungsrente ist:

  1. Sie haben eine Erkrankung und können nicht mehr in vollem Umfang einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, also nicht mehr als mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten
  2. Sie stellen den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente bei der DRV
    » Hier gelangen Sie zum Antrag bei der DRV
  3. Die DRV prüft Ihren Antrag und lässt ein medizinisches Gutachten erstellen
  4. Bei positivem Bescheid: Sie erhalten eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente
  5. Bei negativen Bescheid: Widerspruch möglich

7. Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Wie bei nahezu jedem Eintrag, so müssen Sie auch beim Beantragen der Erwerbsminderungsrente einige Unterlagen einreichen.

Dazu zählen in erster Linie:

  • Rentenversicherungsnummer – diese erhalten Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Versicherungsnachweis – diesen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse
  • Steuer-ID – diese entnehmen Sie dem Brief vom Bundeszentralamt für Steuern
  • Aufstellung vorliegender Gesundheitsstörungen – diese können Sie zusammenstellen
  • Adresse behandelnde Ärzte – diese stellen Sie selber zusammen
  • Zeitliche Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten – diese stellen Sie selber zusammen
  • Nachweis über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte – diese haben Sie selber gesammelt oder können Sie beim Arzt erfragen
  • Detaillierte Beschreibung des aktuellen Gesundheitszustandes – hierfür können Sie Ihren Arzt aufsuchen

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto größer ist die Chance, dass Ihr Antrag schnell bearbeitet wird.

8. Antrag abgelehnt: Was kann ich jetzt tun?

Natürlich wird nicht allen Anträgen auf eine Erwerbsminderungsrente sofort stattgegeben. Tatsächlich sind es der Praxis sogar fast 50 Prozent aller Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente, die im ersten Schritt abgelehnt werden. Darunter fällt auch, dass statt der beantragten vollen Erwerbsunfähigkeitsrente nur die halbe Erwerbsminderungsrente genehmigt wird.

Sie haben allerdings die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung gegen den erstellten Bescheid Widerspruch einzulegen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten und zudem eine ausführliche Begründung einreichen.

In dem Zusammenhang ist es sinnvoll, dass Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen. Sollte der Antrag nach wie vor abgelehnt werden, haben Sie zudem das Recht vor dem Sozialgericht zu klagen.

8.1. Wie lange dauert der Widerspruch bei der Erwerbsminderungsrente?

Innerhalb welches Zeitraumes Ihr Widerspruch bearbeitet wird, hängt unter anderem von den Kapazitäten und der Auslastung der prüfenden Stellen ab. Für gewöhnlich nimmt die Antragsbearbeitung aber einen Zeitraum zwischen mindestens zwei Wochen bis hin zu wenigen Monaten in Anspruch.

Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, geht die Bearbeitung auch hier umso schneller, desto vollständiger Ihre eingereichten Unterlagen und je plausibler die Begründung ist.

8.2. Erwerbsminderungsrente im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsrente

Abschließend möchten wir kurz auf die Unterschiede zwischen der Erwerbsminderungsrente im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsrente eingehen. Die Erwerbsminderungsrente im Test zeigt, dass es sich tatsächlich nur um eine Grundabsicherung handeln kann.

Die Erwerbsminderungsrente wäre also nie Testsieger im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsrente, zumal Sie dort die Leistung bei Vertragsabschluss individuell vereinbaren können. Immerhin ist die Erwerbsminderungsrente günstig in dem Sinne, als dass Sie automatisch durch die Einzahlung in die Rentenkasse einen Anspruch darauf haben.

Die meisten Experten empfehlen aus den genannten Gründen eine zusätzlich private Absicherung, indem Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Nähere Informationen zur Erwerbsminderungsrente und zu einer solchen BU-Versicherung finden Sie zum Beispiel im Rahmen von Tests, die seitens der Stiftung Warentest bzw. Finanztest durchgeführt wurden. Aber auch auf FTD.de geben wir Ihnen ausführliche Informationen zum Thema.

Bitte beachten Sie: Die Erwerbsminderungsrente muss bei der Steuererklärung angegeben werden.

9. Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Im Folgenden möchten wir noch einige häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente beantworten.

  • 9.1. Reicht es aus, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

    Normalerweise wird die Erwerbsminderungsrente nur dann gezahlt, wenn Sie keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Einzige Ausnahme: Sollten Sie vor 1961 geboren sein, wird die Erwerbsminderungsrente auch schon dann gezahlt, wenn Sie „nur“ in Ihrem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können.
  • 9.2. Reicht die Erwerbsminderungsrente zum Leben aus?

    Normalerweise ist die Erwerbsminderungsrente nicht ausreichend, um davon den vollen Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher müssen Betroffene oftmals zusätzlich eine Grundsicherung beantragen, falls keine zusätzliche Vorsorge, beispielsweise in Form der Berufsunfähigkeitsrente, vorhanden ist.
  • 9.3. Wird die Erwerbsminderungsrente bis zu meinem Tod gezahlt?

    Nein. Die Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente endet spätestens dann, wenn Sie das 67. Lebensjahr und damit das Regelrenteneintrittsalter erreicht haben. Sollte Ihre gesetzliche Rente dann nicht ausreichen, müssen Sie eventuell Grundsicherung beantragen.


Bildnachweise: ALPA PROD/Shutterstock.com, ALPA PROD/Shutterstock.com; William Potter/Shutterstock.com; Mediathek/Deutsche Rentenversicherung; (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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