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Finanzcheck

Festgeldkonto – Eröffnung und Kontoführung – Alles Wichtige

Festgeldkonto - Eröffnung und Verwendung

Festgeldkonto

Festgeldkonten gibt es sowohl als Einzel- als auch als Gemeinschaftskonto

Wer ein Festgeld zur Geldanlage nutzen möchte, der benötigt zunächst ein Festgeldkonto. Das Guthaben wird nämlich nicht auf dem üblichen Girokonto deponiert, sondern stattdessen führt die Bank ein separates Termingeldkonto. Wo Sie ein Festgeldkonto eröffnen können, welcher Weg zu beschreiten ist und was Sie im Zusammenhang mit der Eröffnung und Verwendung des Festgeldkontos beachten sollten, darüber möchten wir Sie im Folgenden gerne informieren.

1. Wo kann ich ein Festgeldkonto eröffnen?

Das Festgeld wird in Deutschland sowie im Ausland von zahlreichen Banken angeboten, sodass die Auswahl in diesem Anlagebereich sehr groß ist. Wenn Sie eine Festgeldanlage nutzen möchten, stehen Ihnen dazu insbesondere zwei Wege zur Verfügung, nämlich die Kontoeröffnung in der Geschäftsstelle einer Filialbank vorzunehmen oder sich stattdessen dafür zu entscheiden, den Kontoeröffnungsantrag online zu stellen. Dies geschieht entweder über eine Direktbank oder Sie nutzen die Webseite einer Filialbank, die zusätzlich auch diesen Vertriebsweg offeriert.

Falls sich für den Online-Weg entscheiden, ist die Kontoeröffnung beim Festgeld relativ einfach und nimmt in aller Regel nur 10 bis 15 Minuten Zeit in Anspruch. Dabei gliedert sich die Beantragung des Festgeldkontos meistens in die folgenden Schritte:

  1. Kontoeröffnungsantrag (online) ausfüllen durch Angabe persönlicher Daten
  2. Referenzkonto vorgeben
  3. Legitimieren (mittels Postident- oder Videoident-Verfahren)
  4. Unterlagen absenden (online oder per Post)
  5. Zugangsdaten für das Login erhalten

Vor der Kontoeröffnung ist es übrigens empfehlenswert, dass Sie zuvor einen Festgeldvergleich durchführen. So lassen sich leicht die günstigsten Angebote finden, bei denen Banken im Vergleich die besten Festgeldzinsen offerieren.

1.1. Festgeld als Einzel- oder Gemeinschaftskonto?

Von zahlreichen Banken wird das Festgeld in zwei Varianten angeboten, nämlich zum einen als Einzel- und zum anderen als Gemeinschaftskonto. Die Festgeldanlage als Gemeinschaftskonto führen zu lassen eignet sich insbesondere für Verheiratete oder bestimmte Vereine und Organisationen, bei denen es bewusst mehrere Kontoinhaber und Verfügungsberechtigte geben sollte. In den meisten Fällen wird das Festgeld allerdings als Einzelkonto geführt, sodass lediglich ein Kontoinhaber existiert. Beim Gemeinschaftskonto wiederum ist zu unterscheiden, ob es sich um ein sogenanntes „Oder-“ bzw. um ein „Und-Konto“ handeln soll. Wird das Festgeld als Gemeinschaftskonto in Form eines Und-Kontos geführt, dürfen Verfügungen nur dann stattfinden, wenn beide bzw. alle Kontoinhaber ausdrücklich zustimmen. Beim Gemeinschaftskonto als Oder-Konto reicht es hingegen aus, wenn einer der Kontoinhaber die Verfügung oder auch eine Zuzahlung auf das Festgeldkonto veranlasst.

1.2. Verwendung des Festgeldkontos – was geschieht nach der Kontoeröffnung?

Nachdem die Eröffnung des Festgeldkontos erfolgreich durchgeführt worden ist, haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Referenzkonto aus die gewünschte Anlagesumme zu transferieren. Stehen Anlagesumme und damit auch der Zinssatz fest, den Sie auf dem Festgeld erhalten, müssen Sie sich noch für eine Laufzeit entscheiden. Die Laufzeiten beim Festgeld sind je nach Bank unterschiedlich, bewegen sich allerdings häufig innerhalb eines Rahmens von 30 Tagen bis zu mehreren Jahren. Die Wahl der Laufzeit sollten Sie mit Sorgfalt treffen, denn nach der Anlage auf dem Festgeldkonto können Sie keine vorzeitige Verfügung innerhalb der Laufzeit vornehmen, es sei denn, die kontoführende Bank gestattet Ihnen dies aus Kulanz.

Dies ist allerdings in nahezu allen Fällen mit der Berechnung von Vorschusszinsen verbunden, sodass es in finanzieller Hinsicht wichtig ist, dass Sie das Kapital auf tatsächlich während der gesamten gewählten Festlegedauer entbehren können. Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass die Höhe des Zinssatzes häufig unter anderem von der gewählten Laufzeit abhängig ist. In der aktuellen Niedrigzinsphase zahlen Banken bei einer Festlegedauer von beispielsweise drei Jahren einen etwas höheren Zins, als wenn Sie Ihr Kapital lediglich für drei Monate binden.

1.3. Prolongation – wenn der Vertrag sich verlängert

Eng in Verbindung mit der Eröffnung und vor allem der anschließenden Verwendung des Festgeldkontos steht die sogenannte Prolongation. Dieses Fachwort steht für Verlängerung und beinhaltet, dass die meisten Banken nach Ablauf der Festlegedauer eine automatische Verlängerung mit der gleichen Periode vornehmen. Als Kunde müssen Sie demzufolge spätestens einige Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit Bescheid geben, dass die Bank keine Prolongation vornehmen soll. Manche Kreditinstitute nutzen allerdings keine automatische Prolongation mehr, sondern die Verlängerung geschieht dann nur auf den ausführlichen Wunsch des Kunden hin.

Unabhängig davon, ob es sich um eine automatische oder manuelle Prolongation handelt, ist es für Sie als Anleger wichtig zu wissen, dass die Verlängerung stets zum dann gültigen Zinssatz erfolgt. Es kann also durchaus passieren, dass Sie vor sechs Monaten auf Ihrem Festgeld noch einen Zinssatz von 0,4 Prozent erhalten haben, bei einer anstehenden Prolongation jetzt aber nur noch 0,3 Prozent erhalten würden. Daher ist es durchaus empfehlenswert, vor jeder Prolongation kurz einen aktuellen Festgeldvergleich vorzunehmen, damit Sie sicher sein können, tatsächlich noch das bestmögliche Angebot zu nutzen.

1.4. Festgeldkonto kündigen oder ruhen lassen?

Nach der Eröffnung und Verwendung des Festgeldkontos stellt sich bei manchen Anlegern nach geraumer Zeit die Frage, ob dieses Anlagekonto überhaupt noch benötigt wird. Da die meisten Festgeldkonten kostenlos geführt werden, haben Sie als Kunde mitunter die Wahl, das Festgeldkonto entweder zu kündigen und damit auflösen oder das Anlagekonto für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen. Im letzteren Fall rufen Sie bei Fälligkeit das Guthaben ab und lassen das Konto praktisch mit null Euro Guthaben weiterführen. Bei den meisten Banken wird dies allerdings nur für einen gewissen Zeitraum – wenn überhaupt – funktionieren, da die Mehrzahl der Kreditinstitute bekanntlich für die Nutzung eines Festgeldkontos eine Mindestanlage vorschreibt.

2. Unterschiede zwischen Termingeld und Kündigungsgeld

Das Festgeld wird von manchen Banken alternativ auch als Termingeld bezeichnet, weil Sie Ihr Guthaben bis zu einem bestimmten Termin binden. Für manche Anleger sind die Bezeichnungen etwas verwirrend, zumal einige – wenn auch mittlerweile wenige – Kreditinstitute als Alternative zum Fest- bzw. Termingeld ein sogenanntes Kündigungsgeld anbieten. Der Unterschied zwischen Termingeld (Festgeld) und Kündigungsgeld besteht in erster Linie darin, dass sich die Frist beim Termingeld stets auf den Zeitraum zwischen Anlage und Fälligkeit bezieht.

Wenn beim Termingeld also von einer Laufzeit von beispielsweise drei Monaten gesprochen wird, dann bedeutet dies, dass Sie Ihr Kapital für eben diese drei Monate anlegen. Beim Kündigungsgeld würde die Frist von drei Monaten hingegen bedeuten, dass Sie Ihr Kapital nur mit einer Frist von drei Monaten kündigen können. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung vergehen demzufolge noch drei Monate, bis Sie Ihr Guthaben auf dem Kündigungsgeld tatsächlich abrufen können.


Bildnachweise: LookerStudio/shutterstock, LookerStudio/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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