Finanzcheck

Haftpflicht: Kinder mitversichert – Ärger und Kosten vermieden

Fast 20 Prozent der Deutschen sind laut YouGov-Umfrage Haftpflicht-Muffel / Familien-Haftpflicht sollte auch deliktunfähige Kinder einschließen

Kind mit Roller neben Mutter auf einem Gehweg (Foto: freepik, prostooleh) - Haftpflicht: Kinder mitversichert – Ärger vermieden

München – Eltern haften für Ihre Kinder – jeder kennt dieses Schild. Ist es so einfach? Fest steht: Kinder unter 7 Jahren sind „deliktunfähig“, sie haften nicht. Trotzdem sollten Eltern sie in ihrer Haftpflicht mitversichern. Die private Haftpflichtversicherung schützt bei verschuldeten Unglücken vor dem Ruin. Auch viele Erwachsene sind da recht sorglos, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.

Der Befund: Fast jeder fünfte erwachsene Deutsche hat keine Privathaftpflicht abgeschlossen. Das haben die Meinungsforscher von YouGov im Auftrag von check24.de ermittelt. Dabei ist klar: Wer andere schädigt, muss dafür mit seinem Vermögen einstehen, egal wie hoch der Schaden ist.

Die Ming-Vase umgestoßen, beim Skifahren kollidiert, Herd angelassen und Wohnungsbrand verursacht – das sind Schadensfälle der Haftpflicht, bei denen es richtig teuer werden kann. Trotzdem beantworten 19 Prozent die Frage „Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung?“ mit „Nein“. 75 Prozent erwidern mit „Ja“, 6 Prozent mit „Weiß nicht“ oder „Keine Angabe“.

Wann verletzen Eltern die Aufsichtspflicht?

Kinder unter 7 Jahren haften nicht – sie sind schuldunfähig. Im Straßenverkehr liegt die Haftungsgrenze sogar bei 10 Jahren, außer bei Vorsatz. Für Kinder haften die Eltern. Aber nur, wenn Vater oder Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzen. Doch wann ist das der Fall? Das Kind fährt neben der Mutter Dreirad, lenkt plötzlich nach links und verursacht einen Kratzer am parkenden Auto.

Ärger ist programmiert. Viele Gerichtsverfahren drehen sich um solche Fälle, oft sind die Parteien miteinander bekannt. Um derartige Konflikte zu vermeiden und sicherzugehen, dass möglichst keiner auf dem Schaden sitzen bleibt, sollte die Haftpflicht der Eltern deliktunfähige Kinder einschließen.

Deliktunfähige Kinder mitversichert – Beispiel

Ein solches Rundum-Sorglos-Paket für Familien schließt laut check24.de auch Fälle ein, in denen aufgrund des Kindesalters und der Umstände kein gesetzlicher Haftungsanspruch besteht. Eine entsprechende private Haftpflichtversicherung sei ab 41 Euro jährlich zu haben, heißt es.

Die Preisangabe bezieht sich demnach auf Eltern sowie 2 Kinder im Alter von 4 und 7 Jahren, die zur Miete in 10117 Berlin wohnen. Die Deckungssumme beträgt 10 Millionen Euro. Weitere Konditionen: keine Selbstbeteiligung, mit Forderungsausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden, jährliche Zahlweise, deliktunfähige Kinder mitversichert, Schlüsselschäden (fremde private und berufliche Schlüssel).

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