Computer und Technik

Microsoft: Windows-Konzern im Visier des Kartellamts

Bonner Wettbewerbsbehörde prüft marktübergreifende Bedeutung von Microsoft / Produktpalette von Office-Anwendungen bis künstliche Intelligenz

Eine Frau steht an einem Laptop in Büro, im Hintergrund Bildschirme (Foto: freepik, DCStudio) - Microsoft: Windows-Konzern im Visier des Kartellamts

Bonn – Hat der US-Konzern Microsoft eine marktübergreifende Bedeutung? Das überprüft jetzt das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne. Seit 2021 können die Wettbewerbshüter in einem 2-stufigen Verfahren bestimmte Praktiken unterbinden.

Bei Microsoft hat das Kartellamt Stufe 1 gezündet – es will die marktübergreifende Bedeutung feststellen. Indiz dafür könne laut der Behörde etwa die Existenz eines digitalen Ökosystems sein, das sich über mehrere Märkte erstreckt und eine schwer angreifbare Machtposition etabliert.

 

Starke Stellung nicht nur bei Büro-Software

Microsofts Produktpalette ist imposant. Die Anwendungen sind vielfach vernetzbar und umfassen verschiedenste Bereiche. Dazu gehören unter anderem Windows und die Office-Programme, Cloud-Dienste Azure und OneDrive und die Videokonferenz-Software Teams. Aber auch bei Gaming (Xbox), Karriereportalen (LinkedIn), Suchmaschinen (Bing) und KI (ChatGPT, Copilot) ist Microsoft präsent.

„Angesichts dessen gibt es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt“, sagt Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Wäre dies der Fall, könne man Aktivitäten, die den Wettbewerb gefährden, früh aufgreifen und untersagen.

Auch Alphabet, Amazon und Apple betroffen

Worum es bei Microsoft (noch) nicht geht: die Kontrolle konkreter Verhaltensweisen des Konzerns. Laut Kartellamt ist über diesen zweiten Schritt gesondert zu entscheiden. Ein Anlass dafür wäre etwa der Eingang von Beschwerden oder Hinweisen über potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken.

Auch bei Amazon und dem Google-Konzern Alphabet haben die deutschen Kartellwächter bereits eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ festgestellt. Amazon geht dagegen gerichtlich vor, das Beschwerdeverfahren liegt beim Bundesgerichtshof. Die Prüfung einer marktübergreifenden Bedeutung von Apple ist laut Kartellamt weit fortgeschritten.

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