Deutschland

Lahmer Windkraft-Ausbau: endlich Bremsen lösen!

Genehmigungen von Windanlagen rückläufig / Verband legt 8-Punkte-Plan vor / Karlsruhe stoppt Verbot von Windkraft im Wald

Landschaft mit Windmühlen (Foto: freepik, kwanchaichaiudo) - Lahmer Windkraft-Ausbau: endlich Bremsen lösen!

Hannover/Karlsruhe – Trotz Energiekrise und Russlands Invasion – der Ausbau der Windkraft kommt nicht voran. Die Zubau-Zahlen sind bescheiden. Dabei hat sich Deutschland ehrgeizige Klimaziele gesetzt und will unabhängig von ausländischen Rohstoffen werden.

Viele Faktoren hemmen laut Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) den Ausbau der Windkraft. Darunter langwierige Verfahren, Stau an den Verwaltungsgerichten und Verfügbarkeit von Flächen. Der Branchenverband will mit einem 8-Punkte-Plan den gordischen Knoten lösen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute mit dem Urteil zum Thüringer Wald immerhin ein Hindernis beseitigt.

 Süddeutschland am Tiefpunkt

Fakt ist: In den ersten drei Quartalen 2022 ist zwar rund 15 Prozent mehr Windenergie-Leistung ans Netz gegangen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, so die aktuelle Analyse der Fachagentur Windenergie an Land (FA Land). Mit 1.588 Megawatt sind das aber satte 43 Prozent weniger als im Schnitt der Jahre 2014 bis 2018. Und die Genehmigungen für neue Anlagen waren sogar rückläufig.

Das Fazit der Experten ist eindeutig: Der Zubau an Windkraft verharrt „weiterhin auf einem weitaus zu geringen Niveau, um das (erste) Zwischenziel 2024 gemäß dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz sicher erreichen zu können“, so die Fachagentur. Der gemeinnützige Verein wird von Bund, Ländern und Gemeinden als auch von Verbänden und Unternehmen getragen.

Vor allem im Süden Deutschland sei die Situation brisant, stellt die FA Land fest. Dort seien gerade einmal 22 Anlagen mit 94 Megawatt Leistung bis Ende September hinzugekommen. 6,5 Prozent Anteil am Gesamtleistungszuwachs – das sei ein neuer Tiefpunkt für die Süd-Quote.

„Entwicklung ist alarmierend“

Auch in einem Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses für Erneuerbare Energien heißt es: Der aktuelle Stand bei Flächenausweisungen und Genehmigungen reicht bei weitem nicht aus. Dass ein Ausbau der Erneuerbaren auch den Strompreis senken würde, hat neulich eine Studie von GP Joule gezeigt.

„Die aktuelle Entwicklung ist alarmierend“, sagt der WVW Vorstandsvorsitzende Lothar Schulze „Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung lösen die aktuellen Probleme nicht.“ Die Verfehlung der Ziele drohe im kommenden Jahr katastrophale Ausmaße anzunehmen.

Immerhin: Was Flächenverfügbarkeit betrifft, hat just heute das Bundeverfassungsgericht ein Grundsatzurteil gesprochen: Bundesländer dürfen Windkraftanlagen in ihren Wäldern nicht pauschal verbieten. Damit ist eine entsprechende Regelung in Thüringen vom Tisch.

Ausbau in Schwung bringen

Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke hat jetzt einen Katalog mit Forderungen veröffentlicht. Das Papier nenne einige „sofort wirksame und effektive Maßnahmen, um den stagnierenden Ausbau der Windenergie an Land in Schwung zu bringen“, so die Branchenvertreter.

Um die verfügbaren Flächen für Windkraft schnell auszuweiten, fordert der WVW für einige Zeit Vorfahrt für Windenergie im Baugesetzbuch. Eine befristete Privilegierung helfe, Flächen für die Windenergie kurzfristig verfügbar zu machen.

Verbindliche Vorgaben beim Artenschutz

Zudem sei es nötig, Windkraftprojekte zu beschleunigen und finanziell tragfähig zu machen. Dafür empfiehlt der Verband Änderungen im Verfahren. So solle der Staat die Ausschreibungspflicht aussetzen. Zum anderen plädiert der WVW dafür, die zulässige Gebotshöhe bei Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) anzuheben, um wirtschaftliche Angebote zu ermöglichen.

Ein Nadelöhr sind Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Hier fordern die Windmüller, zusätzliche Richter einzustellen und spezielle Kammern für Streits im Bereich erneuerbare Energien einzurichten. Weitere Maßnahmen zielen auf verbindliche Vorgaben beim Artenschutz, ein EU-weite Gleichbehandlung beim Abschöpfen von „Zufallsgewinnen“ sowie realistischere Umsetzungsfristen im EEG.

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