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Europa

Die hohen Gehälter und Übergangsgelder der EU-Kommissare

Übergangsgelder für EU-Kommissare

EU-Kommissare vertreten die Interessen der Europäischen Union.

Was hatten Charlie McCreevy, Joe Borg, Dalia Grybauskaite, Franco Frattini, Danuta Hübner und Louis Michel im Jahr 2010 gemeinsam?

Sie alle waren zu jenem Zeitpunkt ehemalige EU-Kommissare. Und sie bezogen nach dem Ende des Jobs mehrere Jahre lang Übergangsgelder, obwohl sie direkt im Anschluss einen neuen und gutbezahlten Arbeitsvertrag hatten.

1. Die Hintergründe

Die Europäische Kommission ist vergleichbar mit der Regierung eines Staates. Die Mitglieder dieser Kommission nennt man „EU-Kommissare“. Sie werden nominiert von den 26 Regierungen der EU-Staaten und bestätigt vom Europäische Parlament. Sie vertreten die Interessen der Union und nicht des Landes, aus dem sie delegiert wurden. Die Kommissare treffen ihre Entscheidungen unabhängig. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre und entspricht damit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Der Präsident der Europäischen Kommission wird seit 2014 vom Europäischen Rat nominiert und durch das Europäische Parlament gewählt. Früher wurde er nach meist langen und zähen Verhandlungen von den Regierungen der Mitgliedsstaaten bestimmt.

2. Das Übergangsgeld

Das Grundgehalt für einen EU-Kommissar beträgt aktuell 19.909,89 Euro, monatlich. Ein Vizepräsident erhält 22.122,10 Euro. Der Präsident der Kommission verdient 24.422,80 Euro im Monat. Jeder Kommissar kann diesen Grundbetrag um Auslands-, Haushalts-, Kinder-, Erziehungs-, Residenz- und Vorschulzulagen erhöhen.

Um sich vor Ort auf den neuen Job vorbereiten zu können, erhält jeder Kommissar zum Einstieg zwei Monatsgehälter als Einrichtungskosten. Wer nach dem Ende seiner Wahlperiode nicht wiedergewählt wird, erhält ein weiteres Monatsgrundgehalt als Ausstiegsprämie und hat Anspruch auf ein Übergangsgeld, welches einem die Übergangsphase in den freien Arbeitsmarkt ermöglichen soll, auf dass man nicht den erstbesten Job annehmen muss.

Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt für eine Amtszeit von maximal zwei Jahren 40 Prozent des letzten Grundgehaltes und wird für maximal zwei (früher drei) Jahre gewährt. Für eine längere Amtszeit gibt es eine gestaffelte Leistung bis maximal 65 Prozent des Grundgehaltes. Das Geld wird gewährt, damit die ehemaligen Kommissionsmitglieder nicht neue Jobs annehmen, deren Aufgabengebiet sich mit ihrem alten Job überschneidet. Das Arbeitsgesetz der Kommission sieht vor, dass etwaige Zahlungen in einem neuen Job auf dieses Übergangsgeld angerechnet werden müssen. Das Übergangsgeld wird übrigens erst dann gekürzt, wenn Übergangsgeld und neue Einkünfte höher sind als das alte Kommissargehalt. Wer übrigens mindestens 16 Jahre für die EU gearbeitet hat, hat den Höchstsatz in der Rentenzahlung erreicht, nämlich 70 Prozent des letzten Gehaltes.

2010 waren es 17 Mandatsträger, die ungerechtfertigt Übergangsgelder kassierten. Heraus kam dies, weil öffentliche Medien bei der EU-Verwaltung nachhakten. 2016, nur fünf Jahre später gerieten erneut 16 Kommissare in das Blickfeld der Öffentlichkeit. 2019 endet die aktuelle Wahlperiode. Wir dürfen gespannt sein, ob die ausscheidenden Kommissare aus der Vergangenheit gelernt haben.


Bildnachweise: symbiot/Shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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